Hallo,
wir planen eine Altbausanierung. Die Pläne wurden dafür im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren genehmigt. Besonderheit: Das Gebäude steht direkt auf der Grundstücksgrenze, somit würde diese Fassadenseite als Brandwand gezählt. Im Vorfeld wurde allerdings abgeklärt/genehmigt, dass beim Einbau neuer Fenster keine Brandschutzfenster eingebaut werden müssen. Soweit kurz der Überblick.
Jetzt meine eigentliche Frage. Auf der Baubeginnsanzeige gibt es den Punkt „Brandschutz“, wo vor Ausführungsbeginn der entsprechende Nachweis erstellt werden muss. Wir erhielten ein Angebot für ein BrandschutzKONZEPT für den vorbeugenden Brandschutz, dass mir von den Kosten her sehr hoch erscheint.
Gibt es einen Unterschied zwischen Brandschutznachweis, Brandschutzgutachten und Brandschutzkonzept? Wenn ja, welchen?
Wenn ja, woher weiß man, was man letztlich genau benötigt? Kann das sein, dass wg. der Sache mit der Brandwand kein „einfacher“ Brandschutznachweis ausreicht?
Wie hoch sind die Kosten für die Erstellung solcher Nachweise???
Vielen Dank!
Hallo Candelina,
ich kann dir da leider nicht weiterhelfen. Die beste Adresse dafür ist der Brandschutzingeneur deines Kreises. Dieser kann dir am besten sagen was du wie benötigst. Gruß Thorsten
Hallo Candelina
Jedes Bundesland in Deutschland hat seinen eigenen Brandschutz.
Da wäre es gut in Ihren Bundesland in den entspechenden Gesetzen nach zu lesen. Mit den Kosten hab ich leider keine Ahnung.
MfG
Sperber
Hallo,
kurz und knapp, da es landesspezifische Besonderheiten gibt:
Die beste Auskunft gibt die Baufaufsicht, die für die genehmigung zuständig ist.
Somit hier nachfragen!
Gruß
aus NRW!
Hallo Candelina,
ein Brandschutzkonzept beschreibt ausführlich sämtliche Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz. Ein Brandschutzgutachten begutachtet einen beliebigen Sachverhalt unter dem Blickwinkel des Brandschutzes und ein Brandschutznachweis bescheinigt, daß die Vorgaben zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten wurden (bzw. mit der Planung eingehalten werden).
Ob ihr für Euer Vorhaben ein Brandschutzkonzept benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, für ein Wohnhaus ist es aber im Normalfall nicht erforderlich (bei Altbauten kann das anders aussehen).
Sofern ihr keinen Architekten mehr beschäftigt (der diese Fragen beantworten können muß), kann Euch das Bauamt sagen, was ihr benötigt und welche Qualifikation für den entsprechenden Nachweis benötigt wird (auch das ist von verschiedenen Faktoren und zusätzlich vom Bundesland abhängig).
Ich bin allerdinge kein Fachmann für das Verfahrensrecht der verschiedenen Bundesländer - genaueres kann ich Dir nicht sagen.
Gruß Stefan
Hi Candelina,
das ist ein sehr komplexes Thema und nicht mal eben zu beantworten.
Zunächst die Definitionen:
Ein BRANDSCHUTZKONZEPT wie ich es kenne und erstelle ist eine präventive Maßnahme. Es wird erstellt, um einen Gesamtüberblick der Örtlichkeit und eine daraus resultierende Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Daraus wiederum wird ein baulicher, technischer und organisatorischer Maßnahmenkatalog zum Brandschutz erstellt, der zum gröstmöglichen Schutz von Menschenleben und Sachwerten dient. Das wird gewöhnlicherweise nur bei Firmen gemacht, ist eigentlich eine Forderung aus dem Arbeitsschutz und daher bei privaten Bauunternehmungen das falsche tool.
Ein BRANDSCHUTZNACHWEIS ist in der Regel die schriftliche Ausarbeitung der geplanten Brandschutzmaßnahmen im Zuge eines Neubaus/Umbaus/Sanierung.
Hierbei muss ebenfalls ein NACHWEIS über die Qualität (Bauartklassen, Brandschutzklassen) der verwendeten Bauteile eingebracht werden. Diese ist vom Hersteller der Bauteile nachzuweisen.
Ein BRANDSCHUTZGUTACHTEN ist die Bewertung einer Bausubstanz durch einen Sachverständigen (Gutachter) und ggfls. die Erstellung eines daraus resultierenden Massnahmenkatalogs. Es hat bindenden Charakter, muß aber im Einzelfall angeordnet werden, ist also i. d. R. zunächst nicht erforderlich.
Was diese Maßnahmen im einzelnen Kosten ist so nicht zu beziffern, es hängt von Art und Umfang der Maßnahme sowie von regionalen Gegebenheiten ab.
Ein NACHWEIS kann oft vom Bauherrn selbst in Zusammenarbeit mit dem Bauteilehersteller erbracht werden (Standardverfahren).
Ein sachverständiger Gutachter verrechnet meiner Erfahrung nach einen Stundensatz, der sich meist an dem regionalen Satz für Ingenieure/Architekten orientiert.
Ein BRANDSCHUTZKONZEPT kann durch einen Brandschutzbauftragten oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt werden. Hier gilt ebenfalls ein Stundensatz von Architektur-/Ingenieurbüros als angemessen.
ALSO:
Im Normaldall reicht ein einfacher NACHWEIS im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.
In Deinem „Spezialfall“ kann das nicht ausreichen, weswegen die zuständige Baubehörde weitere zu erbringende Maßnahmen fordern oder anordnen kann.
Das wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt, da die gemeindlichen/städtischen Bauämter sehr unterschiedliche Anforderungen stellen. Faustregel:
Je grösser die Gemeinde, desto höher der Aufwand.
ABER: Wenn ich das richtig verstanden habe, ist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren der Bau bereits genehmigt.
Die Erbringung eines Nachweises zur Baubeginnanzeige bezieht sich möglicherweise auf Allgemeines, wie Aussenputz, Dachgestühl und andere Bauteile, hat mit den Fenstern nichts zu tun.
Hierfür ist enge Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Bauamt erforderlich, um hier konkret behilflich zu sein müsste ich in das Verfahre eingebunden sein.
Abschliessend noch eine persönliche Anmerkung:
Wenn eine Brandschutzmauer ihrer Funktion gerecht werden soll, müssen auch alle anderen Bauteile entsprechend ausgeführt werden. Sonst kann ich das alles gleich sein lassen.
Da Dein Gebäude direkt an der Grundtücksgrenze steht, solltest Du die Hitzestrahlung im Brandfall (auch zukünftiger) Nachbargebäude im Brandfall nicht unterschätzen. Auch wenn es erstmall finanziell weh tut würde ich nach Lageschilderung die entsprechenden Brandschutzfenster verbauen.
Hierbei spreche ich nicht nur als Brandschützer, sondern als langjähriger aktiver Feuerwehrmann.
Ich hoffe, das war hilfreich für Dich,
Greetz
Sigon
Hallo, vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten. Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber trifft es ganz gut - was Passendes zu finden ist ja nicht ganz so leicht. Momentan helfe ich meinem Bruder bei der Recherche zu seiner Immobilienfrage. Mit den entsprechenden Behörden/Einrichtungen setzt er sich gerade auseinander, aber so richtig vorwärts geht das wohl auch nicht. Daher denkt er schon seit längerem über eine Brandschutzberatung nach, um auf Nummer sicher zu gehen. Gut zu wissen, dass es tatsächlich Kostenschwankungen, auch je nach zu erbringendem Leistungsumfang, gibt.