Brandschutzmauer sacrosanct?

Moin Experten,

ich werde demnächst in ein Reihenendhaus ziehen, welches direkt an der Grundstücksgrenze steht. Die Wand zu dieser Grenze ist eine Brandschutzmauer.

Jetzt wird an dieser Wand auch mein Küchenherd stehen und ich hatte in meiner kindlichen Naivität gedacht „Och, da machste einfach die Abluftöffnung direkt in die Wand! Schön kurze Wege!“, worauf mich allerdings ein angeblich wissender Freund unter reichlich Kopfschütteln darauf hinwies, dass in eine Brandschutzmauer keine Öffnungen gleich welcher Art gemacht werden dürfen.

Weiß der Freund es wirklich richtig? Darf ich wirklich mein 150mm Loch für die Dunstabzugshaube nicht da durch bohren?

Gruß
Stefan

Weiß der Freund es wirklich richtig? Darf ich wirklich mein
150mm Loch für die Dunstabzugshaube nicht da durch bohren?

Wie soll eine Brandschutzmauer mit Löchern vor Bränden schützen ?

Wie soll eine Brandschutzmauer mit Löchern vor Bränden
schützen ?

Naja wenn man das so sieht… keine Chance also? So ein Ärger!

Andererseits: was soll da eigentlich geschützt werden? Bei mir z.B. ist auf der anderen Seite der Mauer eine Privatstraße und dann kommt ein Garten. Aber naja, wird halt ein Schlauch quer durch die Küche gezogen :frowning:

Gruß und Danke
Stefan

Hallo,

wie wär es, wenn Du mal beim zuständigen Schornsteinfeger nachfragst?
Nur mal so zur Sicherheit, falls es doch einen Weg geben sollte. Das kostet Dich zunächst mal nur einen Anruf.

Gruß
Jörg

Andererseits: was soll da eigentlich geschützt werden? Bei mir
z.B. ist auf der anderen Seite der Mauer eine Privatstraße und
dann kommt ein Garten.

Hi,

Andererseits: was soll da eigentlich geschützt werden? Bei mir
z.B. ist auf der anderen Seite der Mauer eine Privatstraße und
dann kommt ein Garten. Aber naja, wird halt ein Schlauch quer
durch die Küche gezogen :frowning:

und Du bist Dir sicher, daß es eine Brandwand (so nennt man das Ding) ist? Wer hat das denn gesagt?

Wenn es wirklich eine Brandwand ist, sind Öffnungen in dieser grundsätzlich verboten. Es gäbe dabei aber trotzdem Möglichkeiten, gerade bei einer Öffnung von 150mm.

Aber wenn es sich um eine Außenwand handelt und es einen gewissen Abstand zum Nachbargrundstück gibt, wird es kaum um eine Brandwand handeln.
Wirf einen Blick in die Baugenehmigung, genauer in die zur Baugenehmigung gehörenden Baupläne. Ist dort die Wand mit „BW“ oder „Brandwand“ gekennzeichnet, handelt es sich wirklich um eine Brandwand.

Je nachdem wie wichtig Dir die Öffnung ist, kann ich Dir evtl. einen Weg aufzeigen wie Du sie trotzdem legal anlegen kannst - kostet halt ein paar Euro.

Gruß Stefan

Moin,

und danke für Deine Antwort.

und Du bist Dir sicher, daß es eine Brandwand (so nennt man
das Ding) ist? Wer hat das denn gesagt?

Das steht so in den Bauplänen.

Aber wenn es sich um eine Außenwand handelt und es einen
gewissen Abstand zum Nachbargrundstück gibt, wird es kaum um
eine Brandwand handeln.

Nö, es gibt kein bisschen Abstand zum Nachbargrundstück. Die Wand steht direkt auf der Grenze. Die kleine Straße, die auf der anderen Seite ist, gehört schon zum Nachbargrundstück.

Wirf einen Blick in die Baugenehmigung, genauer in die zur
Baugenehmigung gehörenden Baupläne. Ist dort die Wand mit „BW“
oder „Brandwand“ gekennzeichnet, handelt es sich wirklich um
eine Brandwand.

Genau das (bzw. eben „Brandschutzmauer“) steht drin.

Je nachdem wie wichtig Dir die Öffnung ist, kann ich Dir evtl.
einen Weg aufzeigen wie Du sie trotzdem legal anlegen kannst -
kostet halt ein paar Euro.

Naja, wichtig… Es würde mir ersparen, einen 15cm Abluftschlauch ca. 3m durch die Küche zu führen und mich dabei entscheiden zu müssen, ob ich kleinere Hochschränke kaufe und den Schlauch drüberführe, oder deckenhohe Hochschränke und den Schlauch durchführe.

Wen muss ich ermorden/bestechen?

Gruß
Stefan

Moin, Stefan,

eine Brandschutzmauer trennt zwei Gebäudeteile voneinander. Weshalb bei Dir eine Außenmauer als Brandschutz fungieren soll, ist mir völlig schleierhaft. Frag mal den Kaminkehrer.

Gruß Ralf

Moin Ralf,

eine Brandschutzmauer trennt zwei Gebäudeteile voneinander.
Weshalb bei Dir eine Außenmauer als Brandschutz fungieren
soll, ist mir völlig schleierhaft. Frag mal den Kaminkehrer.

Also laut Wikipedia gehört das so…
Über Sinnhaftigkeit lasse ich mich mal nicht aus!

Gruß
Stefan

hi stefan!

wie lang ist denn die komplette hausreihe?

und was ist direkt hinter diesem privatweg? wieder freie fläche oder steht da auch direkt an der grundstücksgrenze ein gebäude?

viele grüße
tanja

Hi,

eine Brandschutzmauer trennt zwei Gebäudeteile voneinander.
Weshalb bei Dir eine Außenmauer als Brandschutz fungieren
soll, ist mir völlig schleierhaft. Frag mal den Kaminkehrer.

mal 'ne blöde Frage: warum glauben denn hier alle, daß der Kaminkehrer vertiefte Kenntnisse vom VB haben sollte?
Keine Frage, solange es um Feuerungsanlagen geht, ist er sicher ein guter Ansprechpartner. Wenn es aber um Bauteilanforderungen geht, käme ich nicht auf die Idee den Kaminkehrer zu fragen (genauso könnte man beim Zahnarzt wegen Herzschmerzen vorstellig werden).

Und um Deine Frage zu beantworten:
Zur Verhinderung der Brandausbreitung zwischen zwei Gebäuden müssen diese bestimmte Abstände zueinander einhalten. Die Hälfte dieses Abstands muß auf dem eigenen Grundstück liegen. Kann oder will man diesen Abstand (so wie hier, die Außenwand steht auf der Grundstücksgrenze) nicht einhalten, muß die entsprechende Wand eine Brandwand sein um die Brandausbreitung zu verhindern. (verkürzte Darstellung)

Gruß Stefan

1 Like

Moin,

hier habe ich mal ein Bild hochgeladen:
http://www.a-s-hofem.de/images/brandmauer.jpg

Die rote Linie ist die Brandschutzmauer (12 Meter lang).
Die grüne Linie markiert den Beginn der Nachbarhäuser. Hinter dem Weg ist also noch ein Stück Garten.

Gruß
Stefan

Hi,

Nö, es gibt kein bisschen Abstand zum Nachbargrundstück. Die
Wand steht direkt auf der Grenze. Die kleine Straße, die auf
der anderen Seite ist, gehört schon zum Nachbargrundstück.

das ist der Grund für die „Brandschutzwand“ (das Gebäude ist wohl etwas älter…den Ausdruck gibt es heute nicht mehr).

Wirf einen Blick in die Baugenehmigung, genauer in die zur
Baugenehmigung gehörenden Baupläne. Ist dort die Wand mit „BW“
oder „Brandwand“ gekennzeichnet, handelt es sich wirklich um
eine Brandwand.

Genau das (bzw. eben „Brandschutzmauer“) steht drin.

O.k., gibt es weitere Eintragungen zur Wand (z.B. F90, FB o.ä.)?

Naja, wichtig… Es würde mir ersparen, einen 15cm
Abluftschlauch ca. 3m durch die Küche zu führen und mich dabei
entscheiden zu müssen, ob ich kleinere Hochschränke kaufe und
den Schlauch drüberführe, oder deckenhohe Hochschränke und den
Schlauch durchführe.

Wen muss ich ermorden/bestechen?

*ggg*… So schlimm ist es nicht. Es gibt hier mehrere Möglichkeiten, „halblegal“ und sogar (allerdings mit einiger Lauferei verbunden) völlig legal.

Aber noch eine Nachfrage: Wie groß ist der Abstand zum Nachbargebäude (möglichst genau) und um welches Bundesland geht es? Gibt es weitere Eintragungen?

Gruß Stefan

Moin,

das ist der Grund für die „Brandschutzwand“ (das Gebäude ist
wohl etwas älter…den Ausdruck gibt es heute nicht mehr).

Baujahr '96. Aber es wird wohl der Architekt etwas älter gewesen sein: der Plan ist offensichtlich ohne Computer erstellt worden.

O.k., gibt es weitere Eintragungen zur Wand (z.B. F90, FB
o.ä.)?

Kann ich nicht sagen: noch gehört mir die Hütte nicht (erst in ca. 14 Tagen) und zur Zeit habe ich nur das Fax einer Kopie von einer Kopie der Din A4-Verkleinerung der Baupläne. Ich bin froh, dass ich das mit der Brandschutzmauer entziffern konnte.

*ggg*… So schlimm ist es nicht. Es gibt hier mehrere
Möglichkeiten, „halblegal“ und sogar (allerdings mit einiger
Lauferei verbunden) völlig legal.

Wenn dann nur 100% legal. Lauferei ist egal.

Aber noch eine Nachfrage: Wie groß ist der Abstand zum
Nachbargebäude (möglichst genau)

Auch das kann ich zur Zeit nicht genau sagen (habe bei den Begehungen nicht drauf geachtet), aber nach dem Bild (siehe Antwort oben) müssen es mindestens 6-7 Meter zum nächsten Haus sein.

und um welches Bundesland geht es?

Rheinland-Pfalz

Gibt es weitere Eintragungen?

Wo?

Gruß
Stefan

Moin, moin,

dann will ich mal versuchen Deine Nerven ein wenig zu beruhigen… Da ich die Genehmigungsunterlagen nicht kenne, sind meine Aussagen allerdings noch mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Ich versuche aber meine Antwort konservativ zu halten, die vorgeschlagenen Maßnahmen sind also eher zu hoch gegriffen.

Die rechtliche Grundlage für Dein Problem ist §30 (Brandwände) der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz: http://rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_P30.htm
Nach Absatz 2 Punkt 1 wurde die Brandwand notwendig. Die Erleichterung aus Absatz 3 dürfte zwar greifen (da Dein Gebäude mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Gebäudeklasse 2 oder 3 fällt, vgl. §2(2): http://rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_P2.htm ), bringt Dir aber nichts, da der entscheidende §30(8) entsprechend gilt. Nach dieser Vorschrift sind Öffnungen in Brandwänden unzulässig (Satz 1), Satz 4 ist aber die Lösung für Dein Problem („Abweichungen können zugelassen werden, wenn der Brandschutz gewährleistet ist.“).

Zunächst mal die technische Lösung:
Das Schutzziel dieser Vorschrift ist, die Ausbreitung von Feuer zu verhindern. Es könnte noch jemand auf die Idee kommen, auch die Verhinderung der Rauchausbreitung als Schutzziel dieser Vorschrift zu sehen. Dies wäre aber sachlich falsch, da eine Rauchausbreitung über das Freie nicht zu befürchten ist (der Rauch zieht ab).
Die einfachste Möglichkeit eine Ausbreitung von Feuer zu verhindern ist das Einhalten von Abständen. §30 der LBauO gibt auch gleich den konkreten Abstand an, der in RLP als ausreichend angesehen wird (Absätze 2 und 5): 5 Meter. Wird dieser Abstand eingehalten, ist die Forderung aus Absatz 8 (Gewährleistung des Brandschutzes) erfüllt.

Wenn die 5 Meter nicht eingehalten werden, oder wenn man es mit einem Sachbearbeiter zu tun bekommt, der neben den Hosenträgern auch einen Gürtel sehen will, kann man mit zusätzlichen Maßnahmen das Schutzziel dennoch erreichen.
Dazu muß man zwei Richtungen betrachten: von Dir zum Nachbarn und umgekehrt.
Wenn es bei Dir brennt, darf das Feuer nicht aus der Küche raus. Dies kann man verhindern, indem man die Abluftleitung mit einem Rohrschott ausstattet (Qualität S90). Dabei handelt es sich um eine Art Manschette, die an der Wand befestigt wird und das Rohr umschließt. In dieser Manschette ist eine Substanz verbaut, die bei Wärmeeinwirkung aufschäumt, dabei das Rohr zerdrückt und die Öffnung verschließt. Diese Systeme sind geprüft, zugelassen und funktionieren sehr zuverlässig.
Die Materialkosten sollten im Bereich von ca. 50€ liegen (kann auch etwas mehr sein), hinzu kommen die Einbaukosten. Den Einbau sollte man aber einer Fachfirma überlassen, nicht weil ein Heimwerker das nicht könnte, sondern weil die Zulassung sonst nicht gültig ist. Die Fachfirma stellt nach dem Einbau eine sog. Übereinstimmungserklärung (der Einbau erfolgte in Übereinstimmung mit der Zulassung) aus und kennzeichnet das Schott mit einem „Ü“ - beides ist vorgeschrieben und darf vom Laien nicht gemacht werden.

Den umgekehrten Weg, also die Verhinderung der Feuerausbreitung vom Nachbarn zu Dir, kann man sehr leicht verhindern. Das Rohrschott hilft hier nicht, da die eingebrachte Energie nicht ausreicht um das Schott aufschäumen zu lassen aber trotzdem in Deiner Küche Temperaturen auftreten könnten, die zur Entzündung von brennbaren Stoffen führen (z.B. Fettablagerungen im Rohr, die durch Strahlungswärme entzündet werden - bis das Schott reagiert brennt Deine Küche).
Ich würde den Auslass einfach großzügig mit nichtbrennbaren Baustoffen (z.B. Gipskarton oder Metall) verkleiden - also eine Art „Prallplatte“ im Abstand von ca. 200mm vor der Öffnung. Da hierfür keine zugelassenen Systeme verbaut werden müssen, kann das auch ein Heimwerker machen.

So weit die technische Lösung.

Die Frage ist, ob das Bauaufsichtsamt diesen Eingriff genehmigen muß, oder ab es ausreicht, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt werden. Persönlich würde ich vom zweiten ausgehen und gar nicht groß fragen (das meinte ich mit „halblegal“).
Wenn Du sicher gehen willst, gehe aufs Bauamt der Gemeinde und frage den Sachbearbeiter. Evtl. mußt Du dann einen Antrag stellen, dessen Bearbeitung einige Wochen dauern kann und für den dann Gebühren erhoben werden. Wenn Du aber deutlich machst, daß Du die Problematik hinter Deinem Vorhaben erkannt hast und entsprechende Maßnahmen ergreifst, sollte ein positiver Ausgang möglich sein.

Eines noch am Rande: Sprich mit Deinem Nachbarn über Dein Vorhaben. Du wirst Deine Küchendünste in seine Richtung blasen und das kann zu erheblichen Geruchsbelästigungen führen. Ein Streit um Kochgerüche ist sicher kein guter Start für eine auskömmliche Nachbarschaft…

Viele Grüße
Stefan

das ist der Grund für die „Brandschutzwand“ (das Gebäude ist
wohl etwas älter…den Ausdruck gibt es heute nicht mehr).

Baujahr '96. Aber es wird wohl der Architekt etwas älter
gewesen sein: der Plan ist offensichtlich ohne Computer
erstellt worden.

O.k., gibt es weitere Eintragungen zur Wand (z.B. F90, FB
o.ä.)?

Kann ich nicht sagen: noch gehört mir die Hütte nicht (erst in
ca. 14 Tagen) und zur Zeit habe ich nur das Fax einer Kopie
von einer Kopie der Din A4-Verkleinerung der Baupläne. Ich bin
froh, dass ich das mit der Brandschutzmauer entziffern konnte.

*ggg*… So schlimm ist es nicht. Es gibt hier mehrere
Möglichkeiten, „halblegal“ und sogar (allerdings mit einiger
Lauferei verbunden) völlig legal.

Wenn dann nur 100% legal. Lauferei ist egal.

Aber noch eine Nachfrage: Wie groß ist der Abstand zum
Nachbargebäude (möglichst genau)

Auch das kann ich zur Zeit nicht genau sagen (habe bei den
Begehungen nicht drauf geachtet), aber nach dem Bild (siehe
Antwort oben) müssen es mindestens 6-7 Meter zum nächsten Haus
sein.

und um welches Bundesland geht es?

Rheinland-Pfalz

Gibt es weitere Eintragungen?

Wo?

Gruß
Stefan

3 Like

Hallo,

und tausend Dank für Deine Antwort! *freu wie bolle*
Hab’s gleich ausgedruckt.

Ich werde sobald mir die Hütte gehört zur Gemeindeverwaltung marschieren und fragen. Ich war übrigens heute mal dort (am Haus nicht bei der Veraltung…) und mir die Lage angeschaut: es sind definitiv mehr als 5 Meter zum nächsten Gebäude. Wollte jetzt allerdings nicht mit dem Metermaß auf fremden Grundstücken rumstiefeln, aber demnächst bekomme ich so ein Ultraschall-Messgerät, damit müsste es eigentlich gehen…

Gruß
Stefan