Brandschutztür beschädigt

Hallo , mein Partner hat eine Halle gemietet. Die Brandschutztür ging nicht bis auf den Boden so das es unten rein gezogen hat. Er befestigte eine Gummilippe mit kleinen Schrauben. Jetzt kündigte er die Halle und die Vermieterin sagt das die Membrane in der Tür beschädigt wären. Was nicht geprüft wurde. Wenn es so wäre müsste er klar für den Schaden aufkommen. Wenn aber die Membranen nicht beschädigt sind ist es schlimm wenn Löcher vom bohren in der Tür sind?

Dann ist es auch keine Brandschutztür.
Bleibt „nur“ die tatsächliche Beschädigung der Tür.
Da war es unklug, die Löcher überhaupt zu machen bzw. vor Übergabe nicht fachgerecht zu verschliessen.

Ja ca. zwei cm fehlen bis auf den Boden. Und ja es war unklug Löcher zu bohren. Eine T30 Tür ist es war aber keine neue. Kann man oder darf man die Löcher zu machen und wenn ja wie?

Na, dann lachen wir doch mal kräftig.

Zunächst mal überprüfen wir, ob das überhaupt ein „Feuerschutzabschluss“ ist. Schau dir das Türblatt am den Seitenkanten an, dort muss ein Typenschild angebracht sein. Zwingend! Darauf findest du die Feuerwiderstandsklasse, etwa T30, T90 oder T30-RS. (30min, 90min, 30min mit garantierter Rauchdichtigkeit halten diese Türen einem Norm-Feuer stand).

Kein Typenschild = keine „Brandschutztür“, noch nicht einmal als solche gekauft.

Ohne „RS“ muss eine solche Tür nicht rauchdicht sein. Sie darf also „ziehen“, allerdings so, dass die Forderung der meisten Bauordnungen (einschließlich MBO) nach einem „dicht- und selbstschließenden“ Abschluss noch eingehalten werden. Wenn es merklich zieht, ist die Tür falsch oder falsch eingebaut.
Ist sie denn auch selbstschließend? Wenn nicht: Keine Brandschutztür.

So, jetzt könnte das ja tatsächlich eine allen der Technik entsprechend gefertigte Brandschutztür sein, die falsch eingebaut wurde. Wenn man die jetzt beschädigt hätte, wäre die für den Schrott und der Eigentümer hätte keine Möglichkeit mehr, den fehlerhaften Einbau zu korrigieren.

ABER:
Schauen wir uns an, wass das Deutsche Institut für Bautechnik dazu schreibt (PDF):

Die nachfolgend genannten Änderungen und Ergänzungen dürfen - nach Abstimmung mit dem
Antragsteller der Zulassung bzw. dem Hersteller - an hergestellten und bereits eingebauten
Feuerschutzabschlüssen durchgeführt werden, wenn sie in der Anlage zur allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung aufgelistet sind.

Mit dem gefundenen Typenschild solltest du den Wortlaut der Zulassung beim Hersteller finden können.
Und was gehört nun MÖGLICHERWEISE bei dieser Tür zugelassene Änderungen? Das hier könnte der Hersteller erlaubt haben:
5. Anschrauben, Annieten oder Aufkleben von Hinweisschildern auf dem Türblatt.
6. Anschrauben, Annieten oder Aufkleben von Streifen (etwa bis 250 mm Breite bzw. Höhe),
angebracht bis maximal in Drückerhöhe, aus max. 1,5 mm Blech, z. B. Tritt- oder Kantenschutz.

Wenn es eine Brandschutztür ist und diese nun unbrauchbar ist, so ist die Tür auf eure Kosten zu ersetzen, dabei muss sich der Eigentümer den Vorteil „neu für alt“ anrechnen lassen. Er darf also nicht den Anschaffungswert der neuen Tür voll berechnen. Die Nutzungsdauer einer Brandschutztür dürfte in einem Gewerbeobjekt einige Zig Jahre sein.

Ach, nochwas: Ist das eine Tür, die direkt ins Freie führt? Dann kann dort eigentlich keine Brandschutztür notwendig sein! Ich habe hier nur die BauO NRW durchgelesen, demnach sind Öffnungen in Brandwänden nur zulässig bei Innenwänden.

Hallo!

Schau mal hier rein. Es zeigt, was man nachträglich an solchen Türen montieren darf. Und dazu gehört ja das stellenweise anbohren um Dinge anzuschrauben.

Du musst aber beachten, ob die Halle überhaupt eine Brandschutztür braucht. Oft werden solche als normale und stabile Metalltür eingebaut.

Grundsätzlich muss aber ein Vermieter nicht dulden wenn seine Türen so verändert werden. Obwohl man hier ja sicherlich von einer Verbesserung (Zugdichtigkeit) auch im Sinne des Vermieters ausgehen dürfte. Mieter hat Arbeiten übernommen die eigentlich der Vermieter erledigen müsste.

MfG
duck313

Nachtrag:
Von „Membranen“ in Brandschutztüren habe ich allerdings noch nie gehört.
In der Regel hast du sehr gut hitzedämmende, feuerbeständige Materialien.
Zusätzlich befinden sich Dämmschichtbildner, das sind Materialien, die bei Hitze aufschäumen und zusätzliche stark hitzedämmende Schutzschichten bilden. (Kein wässriger Schaum, stell dir mehr so ein organisches Material vor, das sich bei Hitze zersetzt und dabei wie ein Kuchen mit Backpulver aufquillt)

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OK.
Baujahr?
Nach dem 31.12.2009 gilt das von mir (und die danach von @duck313 verlinkte Kurzfassung) verlinkte Dokument.
Zwischen 1995 und 2010 hergestellt sieht es deutlich besser aus, dann gilt nämlich, dass dass Anschrauben von Streifen aus Blech zulässig ist, auch ohne ausdrücklich vom Hersteller in dessen Zulassung erwähnt zu sein.
Es ist JETZT uninteressant, dass es eine Gummilippe WAR, (Diese war unzulässig). Es ist wichtig, dass einseitige Schrauben (nicht durchgängige!) für z.B. einen Trittschutz erlaubt sind. Kaufe, wenn die Tür aus diesen Jahren stammt, ein Metallblech und schraube es unter Verwendung auch aller alten Löcher fest. Eine solche Änderung schadet nicht der Zulassung als Brandschutztür und wertet die Tür auch funktionell auf. Wenn der Vermieter nicht auf Krawall aus ist, wird er dieser Lösung sicher zustimmen.

Genau, zustimmen. Und mal wieder ein Nachtrag.
Obiges Verfahren ist anzuwenden, wenn es eine Brandschutztür aus dem genannten Zeitraum ist.
Sie entkräftet das Argument, man habe den Brandschutz der Tür zerstört, vollumfänglich.

Der Vermieter kann jetzt aber natürlich sagen: Will ich nicht. Ich will keine Löcher und kein Trittschutzblech, da war vorher auch kein Loch und DU hast welche gemacht, also machst DU es sie wieder weg.
Und da ist mir kein zulässiges Verfahren bekannt. Denn auch, wenn diese Tür wegen des unglaublichen Spaltmaßes nicht die Funktion einer Brandschutztür hatte, auch wenn diese Tür gar nicht notwendigerweise eine Brandschutztür sein müsste: Sie ist es nun einmal, sie könnte einmal diesen Zweck bekommenm - wenn du sie nicht beschädigt hättest.

Die Tür geht von Halle zu Halle geht, keine Außentür. Sie schließt sich nicht selbst und auch kein Schlüssel ist vorhanden. In der Nachbarhalle ist sie mit einen holzbalken am Türgriff blockiert.

Das ist der Spalt

Hallo nochmal,

für eine aktuelle Hörmann-Feuerschutztür habe ich mir mal die Zulassung angeschaut. Bei diesem zufällig ausgewähltem T30-Modell ist das Anbringen eines Trittschutzblechs mit bis zu 250mm Höhe aus Metall durch Schrauben ausdrücklich ohne jeden weiteren Nachweis erlaubt.

Wenn du das Typenschild ablesen könntest, könntest du die Zulassung dieser Tür herunterladen.

Dann könntest du dem Vermieter eine zugelassene, den Gebrauchswert erhöhende Modifizierung auf deine Kosten vorschlagen (20cm x 100cm Riffelblech und eine Hand voll Schrauben!).
Gleichzeitig solltest du auf den unfachmännischen Einbau verweisen, der den Brandschutz bei dieser Tür vollkommen außer Kraft gesetzt hat. Warum ist da überhaupt eine Tür?
a) Damit man die Objekte auch gemeinsam vermieten kann?
b) Als zweiter Rettungsweg für das jeweilige Mietobjekt?
Weil bei b) diese Tür natürlich doppelt unzulässig wäre.

Wenn das eine Brandschutzwand ist, kann man sich ja auch mal den Rest der Wand anschauen. Insbesondere da, wo Kabel und Rohre durch sie hindurch geführt worden sind. Da müssen nämlich Brandschotte vorhanden sein. Die sieht man und die müssen auch mit einem Schild gekennzeichnet sein.

Warum? Weil:
Wenn der Vermieter deinem Vorschlag nicht zustimmt (das darf er), dann will er dich vermutlich ärgern. Einen Grund, so einen Trittschutz abzulehnen, gibt es nicht aus technischer Sicht. Allenfalls könnte man die andere (meines Erachtens bessere!) Optik nicht haben wollen.
Falls dort aber auch gegen andere Vorschriften des Brandschutzes verstoßen wurde, könnte man nach Ablehnung deines Vorschlags mal dezent anmerken, dass der Brandschutz in dem Objekt an anderen Stellen nicht vorhanden ist. Man wolle jetzt zwar nicht drohen, aber man habe doch einen sehr vernünftigen Vorschlag gemacht…

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Vielen Dank für die ausführlichen Informationen…
Die Tür ist da das die Räume getrennt vermietet werden können. Die Vermieterin stimmte zu das eine gummilippe angebracht werden darf, nur das sie so befestigt wurde nicht

Die Vermieterin wusste, dass es eine Brandschutztür sein soll und reagiert auf „Da kommt eklig viel Zugluft durch den dicken Türspalt.“ nicht mit „OH! Das ist eine Brandschutztür, da muss ich dringend was unternehmen!“ sondern mit „Ja, dann machen Sie halt eine Gummilippe dran.“ - im Ernst?
Und jetzt soll der angeblich zerstörte Brandschutz (vermutlich ist er das ja gar nicht!), der auf Grund des fehlerhaften Einbaus niemals auch nur ansatzweise existierte, einen Schaden darstellen.

Na gut, die Tür WURDE beschädigt.

Andererseits: Wenn die der Lippe zustimmte, dann mag sie einem Trittschutz wohl auch zustimmen. Vielleicht sorgt sie sich ja wirklich, dass die Bohrungen die Tür zerstört haben. Deswegen wäre ein Typenschild und ein Blick in die Zulassung hilfreich. Wenn man ihr die Zulassung vorlegt (die Zulassung gehört eigentlich zu den Unterlagen, die man aufbewahrt. Vielleicht hat sie das nicht und ist sogar dankbar, dass du diese besorgt hast?) und ihr ganz sachlich, freundlich und korrekt erklärt, dass der Brandschutz absolut nicht dadurch gefährdet wird und dass man eine tolle Idee zur Kaschierung der Löcher hat, dann sollte sie doch zustimmen.

Ist es von der Vermieterin gerechtfertig bei der Halle die Schlösser auszutauschen obwohl Autos von Kunden drin stehen, so das wir die Halle nicht räumen können ? Sie möchte das eine Tür eingesetzt wird dann bekommen wir die Autos. Heute früh schrieb sie , das sie gezwungen ist weiterhin Miete zu verlangen, weil sie die Halle nicht vermieten kann…

Hallo.

Ich nehme an, dass der Mietvertrag gekündigt wurde, aber zur Zeit noch läuft.
Dann hat die Vermieterin die Pflicht, euch die Nutzung der Halle zu ermöglichen, so lange ihr die Verpflichtungen erfüllt (insbesondere die Miete zahlt).

Der Austausch der Schlösser stellt dann eine ziemliche Frechheit dar. Sofort am Dienstag zu einem Anwalt gehen!
Vermutlich will die Vermieterin ein Vermieterpfandrecht durchsetzen. Fahrzeuge, an denen jemand anders das Eigentum hat, dürfen nicht gepfändet werden.

Wenn der Vertrag allerdings bereits beendet wurde, dann stellt sich die Frage: Warum stehen da noch Sachen von euch drin?

Wenn sie die Halle nicht vermieten kann UND das eure Schuld ist: Ja, dann müsst ihr Schadenersatz dafür leisten.
Wenn die Begründung lautet „Da stehen noch Fahrzeuge von Ihnen“ ist das sicher richtig. Dann aber gleichzeitig das Entfernen der Fahrzeuge wirksam zu verhindern, geht natürlich nicht.
Wenn die Begründung lautet „Sie haben die Brandschutztür beschädigt, deshalb kann ich nicht neu vermieten“, dann ist das absolut lächerlich, weil die Brandschutztür auch ohne die Löcher völlig funktionslos war UND die Löcher (je nachdem, was in der Zulassung steht) durch Löcher nicht in der Funktion beeinträchtigt wird.

Jedenfalls stellt der Schritt, die Schlösser auszutauschen, eine so unangemessene Eskalation dar, dass der Dame DRINGEND ein Dämpfer zu verpassen ist.
Bitte beachtet, dass es ein Gewerbemietvertrag ist, daher viele Gesetze und Urteile zum Schutz des Mieters einer Wohnung nicht anwendbar sind.
Daher der Rat zum sofortigen Besuch des Anwalts.
Sehr sicher bin ich mir, dass die euch nicht gehörenden Fahrzeuge unverzüglich freizugeben sind. Hier könntet ihr jetzt schon einen Brief aufsetzen, in welchem ihr diese Fahrzeuge (und ggf. andere Gegenstände) benennt, welche jemand anderem gehören. Fordert die unverzügliche Herausgabe und behaltet euch vor, ggf. Schadenersatz zu verlangen. Kunden von euch könnten auf Grund der illegalen Einsperrung ihres Fahrzeugs Taxikosten entstehen.

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Die Fahrzeuge sind nicht angemeldet. Aber ich denke das es egal ist ob sie angemeldet sind oder nicht?

Am 15.4. endete der Mietvertrag. Es sollte alles am Montag raus, jedoch klappte es mit den Transport der unangemeldeten Autos nicht, wir sagten ihr Bescheid das am 16.4. die Autos raus kommen. Als wir hin kamen waren die Schlösser schon ausgetauscht

Auf den letzten Drücker. Und das, wo die doch schon Stress macht! Das war nicht schlau.

Und was sagte sie dazu?

Damit hat sie sich ins Knie geschossen. Man kann nicht Miete verlangen UND die Nutzung verhindern. Man kann nicht die Räumung verlangen UND die Räumung verhindern.

Ein normaler Vermieter hätte eine Frist zum Abtransport gesetzt und er hätte daran gedacht, einem Fortbestehen des Mietvertrages als unberfristeten Mietvertrag wegen der Weiterbenutzung der Halle zu widersprechen.
Ach so:
Herzlichen Glückwunsch. Wer nach Mietende das Mietobjekt weiter nutzt, der hat nach §545 BGB einen unbefristeten MV über dieses Objekt, wenn nicht er oder der Vermieter dem widerspricht. Die Vermieterin hat durch ihr Angebot, die Mieter weiter zu berechnen, ja schon klargestellt, dass sie damit einverstanden ist.
(Andererseits hat sie durch den Schlosswechsel das Gegenteil dessen gemacht, was sie geschrieben hat.)

Da ihr euch definitiv vertragswidrig verhalten habt, wendet ihr euch bitte nicht mehr ohne rechtlichen Beistand an die Vermieterin.
Es ist eine vetrackte Situation, bei der ich auf beiden Seiten Fehlverhalten sehe.

Das hier ist komplett irrational:
„Ihr müsst alles rausschaffen, ich verlange sonst weiter Miete. Aber ich ersetze die Schlösser, damit ihr nicht an die Halle könnt.“

„Ihr bekommt die Autos, wenn ihr eine Tür ersetzt.“ (Wenn ihr bekannt sein müsste, dass das gar nicht eure Autos sind)

„Ihr müsst die Brandschutztür ersetzen und die kompletten Kosten selber tragen.“
(Wenn das

  1. nie ein funktionierender Brandschutz war,
  2. [vermutlich] keine schädliche Änderung der Tür war
  3. der Wert des Pfands den Wert des vermeintlichen Schadens bei weitem übersteigt
    und 4. durch den Schlosswechsel eine Schadensbeseitigung durch euch unmöglich ist.)
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Wir haben heute früh von einer Firma einen Techniker beauftragt sich die Tür anzusehen. Er hat oder besser gesagt, er wollte sich mit der Vermieterin telefonisch in Verbindung setzen. Sie geht bis jetzt nicht ans Telefon. Soll der Techniker ihr ein schreiben zu kommen lassen wann er die Tür besichtigen kann und wie oft kann sie ein Angebot ablehnen?

Hallo,

ich wiederhole mich:

A N W A L T ! (Wirklich unverzüglich. Nicht noch länger warten.)

Die Vermieterin verhält sich maximal fordernd, blockiert aber jeden Lösungsversuch.
Wie lange wollt ihr euch auf der Nase tanzen lassen?

Hast du verstanden, dass ihr nur noch bis zum 30.04. die Option habt, dem Wirksamwerden eines unbefristeten Mietvertrages zu widersprechen?