Hallo!
Ich weiß es nicht genau, denn meines Erachtens nach werden die Begriffe „…zone“ und „Feuerwehrzufahrt“ synonym verwendet.
Es gibt aber tatsächlich DIN-Schilder „Brandschutzzone“, weißes Schild mit rotem Rand und Schriftzug.
Aber nähern wir uns doch mal vom Wort „Zone“ her.
Eine Zone ist weiter reichend als eine „Feuerwehrzufahrt“. Feuerwehrzufahrt hängt an einem breiten Tor das die Zufahrt auf ein Gelände führt, z.B. einer Schule oder eines Wohnblocks.
Da steht dann auch Halteverbot mit dem Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“. Und da kann und wird ohne Verzögerung abgeschleppt.
Eine „Brandschutzzone“ wird also z.B. ein weiträumiger Bereich sein, etwa eine Zufahrt mit Wendehammer oder auch eine ganze Straßenseite einer engen Straße.
Übrigens, es gibt auch Schutzbereiche um brandgefährdete Objekte, die als „Brandschutzzone“ bezeichnet werden. Dort darf dann z.B. nichts brandförderndes gelagert werden. Etwa um Flüssiggastanks.
Natürlich darf man sich an sein Garagentor ein solches Schild montieren. Es entfaltet nur keine rechtliche Wirkung, wenn es nicht amtlich aufgehängt ist.
An einer Zufahrt zu einem Garagenhof kann es aber durchaus „amtlich“ sein und für den gesamten Platz gelten.
MfG
duck313