Ein Gefangener wird dem Richter vorgeführt, um sein Urteil zu empfangen.
Ich darf keine grausame oder ungewöhnliche Strafen verhängen. Die härteste Strafe, die ich verhängen darf, ist, dass der Schuldige am Halse aufgehängt werde, bis der Tod eintritt. Also kommt es auf den Galgen heraus. Darüber hinaus bin ich noch frei darin, das Hinrichtungsdatum zu bestimmen, und hier schwanke ich.
Ich neige zunächst einmal dazu, die sofortige Hinrichtung anzuordnen und die Angelegenheit vom Tisch zu schaffen. Anderseits könnte das auch unverdiente Milde bedeuten. Der Verbrecher hätte dann keine Zeit, über das Schicksal nachzudenken, das ihm bevorsteht. Deshalb habe ich mich für einen Kompromiss entschlossen.
Ich verurteile ihn zum Tode durch Erhängen bei Sonnenaufgang innerhalb der kommenden Woche. Außerdem ordne ich an, dass der Henker Sorge dafür zu tragen hat, dass der Verurteilte auf keinen Fall erfahren kann, welches der Tag sein wird. Jeden Abend vor dem Einschlafen wird er darüber nachdenken, ob ihn morgen Früh der Galgen erwartet und wenn er seinen letzten Gang antritt, wird er gänzlich unvorbereitet sein.
Die Frage, die ich mir und Ihnen stelle ist die, was und wann wird mit dem Gefangenen passieren?
Was ist wenn diese Aussage wahr ist und noch seltsamer, was ist wenn sie falsch ist.