Brauche hilfe für 07 Kennzeichen

Hallo Liebe leute!

Ich habe vor 2 jahren, mein 75 er Kadett C Coupe neu aufgebaut. ich möchte gern jetzt 07 er Kennzeichen haben. Weil ich denke, H zulasung kann ich nicht kriegen, weil das auto ist nicht mehr ganz original. Kann mir vielleicht jemand, schritt für schritt erklären, was ich alles brauche bzw tuen muß?
Bin für jede antwort sehr dankbar.

Gruß Adam.

Moin,

nach den neuen Regelungen musst Du aber auch zur Erlangung einer 07er-Zulassung die Prüfung für ein H-Kennzeichen absolvieren. Und die 07er-Zulassung ist zeitlich begrenzt, sofern neu beantragt.
Während Du ein Auto mit H-Kennzeichen täglich im Strassenverkehr bewegen darfst, darfst Du Fahrzeuge mit 07er-Kennzeichen nur für Probe- und Einstellungsfahrten sowie für Oldtimerttreffen und die Hin- und Rückfahrten nutzen. Solange Deine Umbauten „zeitgenössisch“ sind hast Du in der Regel kein Problem beim H-Kennzeichen.
Im Zweifel solltest Du Dein Vorhaben mit den entsprechenden Stzellen vorher abstimmen.

Gruss Jakob

Hallo

Du brauchst ein polizeiliches Führungszeugnis, das bekommst Du beim Rathaus Deines Vertrauens (dauert bis zu 4 Wochen), dann brauchst Du eine Doppelkarte von Deiner Versicherung, die Württembergische Versicherung ist recht günstig bei Oldtimern, aber da hilft Recherchieren, da gehen die Versicherungssummen je nach Fahrzeugklasse zwischen 50 und 600 Euro auseinander. Dann benötigst Du ein Gutachten für 07er Nummer/H-Kennzeichen für das anzumeldende Fahrzeug, vorzugsweise vom TÜV, die Originalpapiere und einen Personalausweis.
Wenn Du alles zusammen hast gehst Du zur Zulassungsstellen und sagst: Hallo bitte eine Rote Nummer. Das kostet dann (hier in Heilbronn zumindest, aber die Preise werden wohl anderswo ähnlich sein) 100 Euro Pauschal für die Ausgabe der Roten Nummer und weiter 10,20 Euro pro Fahrzeug das zugelassen werden soll.
Wenn Du ein weiteres Fahrzeug zulassen willst brauchst Du für das Fahrzeug das Gutachten (wie oben genannt), die Originalpapiere und einen Personalausweis. Dann gehst Du zur Zulassungsstelle, beantragst beim zuständigen Sachbearbeiter einen Fahrzeugschein für „Deine“ bereits existente rote Nummer und zahlst wieder 10,20 Euro.
Das Rote Kennzeichen ist nicht begrenzt oder befristet. Es ist ein Dauerwechselkennzeichen für Oldtimer (offizielle Bezeichnung). Lediglich die Nutzung ist etwas eingschränkt. So muß man z.B. einen Nachweis führen wann man mit der Nummer unterwegs war. Es steht allerdings nirgends geschrieben wie Du das machen mußt. Da kannst also Fahrtenbuch schreiben, eine Excel Tabelle am PC führen oder das mit der Lochzange in eine Rolle Klopapier perforieren, da sind Deiner Phantasie keine Grenzen gesetzt. Des weiteren ist es nicht vorgeschrieben diesen Nachweis mitführen zu müssen (Im Gesetzestext heißt es der Nachweis muß am Wohnsitz des Halters vorgehalten werden oder so ähnlich).

Welche Fahrzeuge Du zugelassen bekommst steht und fällt mit der Willkür des Sachbearbeiters. Hier in Heilbronn hast Du vor dem Stichtag 1.März 2007 alles zugelassen bekommen was alt genug war. Ich kenne aber auch Landratsämter, die wollen das Fahrzeug sehen bzw. wollen sogar Fotos sehen, wo Du mit einem Deiner Fahrzeuge auf treffen bist. Ein bekannter von mir hat es sogar geschafft seinen 1990 Rally-Golf auf die Rote Nummer zugelassen zu bekommen (weil nur 230 Stück gebaut und nur x Exemplare erhalten). Das ist einzig und alleine Sachbearbeiter abhängig.
Am besten rufst Du einfach mal auf der Zulassungsstelle an und sprichst mit dem zuständigen Sachbearbeiter, die sind da in der Regel sehr entgegenkommend und sagen Dir genau was Du alles brauchst und was nicht. Die Sachbearbeiter für 07er Nummern sind in der Regel auch nicht die genervten Tanten die für die normalen Zulassungen zuständig sind und jeden blöd anreden, sondern meist der Dienststellenleiter oder ein sonstiger Sachbearbeiter der ein eigenes Büro hat.

Zur Nutzungseinschränkung:
Du darfst mit dem Fahrzeug nur Fahrten zu Veranstaltungen die der Pflege des Fahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen machen. Wartungsfahrten, Treffen, Fahrten zur Präsentation des Fahrzeugs in der Öffentlichkeit, zum Anregen der Kauflust und ähnliches. Lies Dir den Gesetzestext einfach mal durch, da findet sich eigentlich fast für jeden Anlass was passendes. Ne Fahrt zur Tankstelle oder zur Waschanlage oder zum Autoteile Tandler ist schließlich eine Wartungsfahrt. Bewegungsfahrten zur Materialerhaltung (so heißt das im Bürokratendeutsch) sind übrigens auch Wartungsfahrten, die der Fahrzeugpflege dienen. Treffen gelten ab einer Teilnahem von mindestens 3 Fahrzeugen und müssen nirgends angemeldet werden. Ich war letztes Jahr 3 Wochen mit meinem alten VW-Bus mit roter Nummer in Frankreich an der Atlantikküste beim VW-Camper treffen auf einem Camplngplatz (wir waren mit 3 Bussen unterwegs).
Das mit den roten Nummern ist juristisch ein ziemlicher Graubereich, da haben die Polizisten in der Regel weniger Ahnung von wie die Inhaber der roten Nummern und das wissen die Polizisten auch. Von daher lassen sie da in der Regel die Finger von, da das nur Ärger gibt.
Mußt Dir halt einen guten Grund ausdenken warum Du grad mit Deinem Auto unterwegs bist, aber kein Polizist der Welt kann Dir nachweisen, daß Du nicht grad ne Wartungsfahrt machst und das Klappergeräusch hinten rechts, daß nur hin und wieder auftritt, zu lokalisieren versuchst.
Was Du allerdings mit der Roten Nummer nicht machen solltest ist jeden Tag damit zur Arbeit zu fahren, die Rote Nummer ist für Oldtimer, die von Liebhabern bewegt werden und das sollte sie auch bleiben. Wenn ich allerdings mit meinen Oldtimern fahren will, weil ich Lust dazu habe, dann mach ich mir halt einen Grund. Dennoch sind Oldtimer keine Alltagsfahrzeuge.

Ich hoffe der Rat war jetzt hilfreich.

Schöne Grüße
Horst

Moin,

Das Rote Kennzeichen ist nicht begrenzt oder befristet.

Das kenne ich anders. In unserem Zulassungsbezirk (und in ein paar anderen auch) wird die Zuteilung befristet. Wenn man sie verlängern möchte, so ist das Fahrtenbuch zur Prüfung vorzulegen.
So auch hier:
http://www.lra-ffb.de/pdf/zulassung/mblrot.pdf

Des weiteren ist es nicht vorgeschrieben
diesen Nachweis mitführen zu müssen (Im Gesetzestext heißt es
der Nachweis muß am Wohnsitz des Halters vorgehalten werden
oder so ähnlich).

Das gilt für Betriebe mit der 06er Nummer. Für das Fahrtenbuch der 07er-Nummer gilt:
Bei jeder Fahrt mit dem roten Kennzeichen ist das Fahrzeugscheinheft bzw. der besondere Fahr-zeugschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

zum Anregen der Kauflust

Dieser Passus ist seit Mai 2007 weggefallen:
Mit Einführung der FZV hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-lung ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass reine Fahrten zur Anregung der Kauflust keine Probefahrten sind, solche Fahrten sind seit dem 1. März 2007 mit roten Kennzeichen nicht mehr zu-lässig.

Letztlich ist da wohl einiges auch je nach Bundesland/Zulassungsbezirk unterschiedlich. Von daher sollte man sich mit der jeweiligen Zulassungsstelle auseinandersetzen.
Zumindest hat der zuständige Sachbearbeiter das Recht bei einer Fahrtenbuchprüfung, die zur Verlängerung der 07er-Nummer verlangt wird, bei Unstimmigkeiten im Fahrtenbuch die Verlängerung zu verweigern.

Gruss Jakob

Also meine rote 07er Nummer ist nicht befristet, daß höre ich jetzt auch zum ersten mal daß es so sei. Mir hat auf jeden fall von offizieller Seite her noch keiner was davon gesagt. Warum heißt das Ding dann überhaupt DAUERWECHSELKENNZEICHEN? Aber wie schon gesagt, das ist alles ein juristischer Graubereich in dem es eigentlich nur sehr wage vormulierte Richtlinien gibt, den Rest strickt sich die örtliche Zulassungsbehörde nach belieben selbst zusammen.
Es steht ja auf dem Teil auch nur MERKBLATT drauf und nicht VORSCHRIFT, also mal wieder eine Richtlinie, die die Behörde so handhaben kann, aber nicht muß.

Des weiteren ist es nicht vorgeschrieben
diesen Nachweis mitführen zu müssen (Im Gesetzestext heißt es
der Nachweis muß am Wohnsitz des Halters vorgehalten werden
oder so ähnlich).

Das gilt für Betriebe mit der 06er Nummer. Für das Fahrtenbuch
der 07er-Nummer gilt:
Bei jeder Fahrt mit dem roten Kennzeichen ist das
Fahrzeugscheinheft(06) bzw. der besondere Fahrzeugschein(07)
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen
auszuhändigen.

Der besondere Fahrzeugschein, den man auf der Zulassungsstelle für 10,20 Euro erhält, der ist selbstverständlich mitzuführen, wie Du ja schön zitiert hast. Der Fahrzeugschein ist aber wie der Name schon sagt ein Fahrzeugschein (da stehen technische Daten drin und ne Fahrgestellnummer, passend zum Fahrzeug).
Das Fahrtenbuch (offiziell laut LRA FFB die Fahrtennachweisliste), daß in dem drin steht wann Du wo mit welchem Fahrzeug unterwegs warst, daß muß ich am Wohnsitz vorhalten und auf Verlangen bei der zuständigen Behörde vorlegen können. Da gibts keinen Gesetzestext der mich dazu verpflichtet dieses mitzuführen. Früher gabs da aber auch keine so genauen Vorschriften was da alles drin zu stehen hat.

Moin,

das ist tatsächlich unterschiedlich von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle. Mein Bekannter hatte die 07er-Nummer schon vor der Reform. Trotzdem gilt sie nur befristet. Zum Ablauf der Frist muss das Fahrtenbuch vorgelegt werden. Ist alles ok wird sie verlängert.
Bezüglich des Fahrzeugscheins/Fahrtenbuch haben wir uns wohl missverstanden.

Gruss Jakob

Also, Adam,

ich hab mein rotes 07 er Kennzeichen knapp vor der Reform gekriegt, und da ist keine zeitliche Beschränkung auferlegt. Scheint aber an anderen Dienststellen anders gehandhat zu werden.

Zudem scheint man bei dieser Sache sehr der „Willkür“ des Amtes auisgeliefert zu sein - was auch positiv verstanden werden kann. War gestern auf einem Oldtimertreffen in Bad König, und da hat einer erzählt von seinem Kampf mit einem Amt (ich glaube) in FFM, der hat geschrieben bis zum Regierungspräsidenten, nix ging. Ich hingegen habe an meiner Zulassunsgsstelle nur äußerstes Entgegenkommen, Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit etc, erlebt (Amtsleiter in Darmstadt).

Zusätzlich zu dem, was Dir hier schon genannt wurde, brauchst Du an Unterlagen noch einen Auszug aus Flensburg und (jedenfalls ich hab das vorgelegt) ein formloses Schreiben an die Zulassungsstelle, in dem ich bestätige, daß ich verstanden habe, das Fahrzeug nur zu Wartungszwecken, Oldtimertrfffen etc. benutzen zu dürfen.
Viel Erfolg Antal

Horst,

gilt diese Regelung, daß man auf die gleiche rote Nummer auch noch weitere Fhrzeuge zulassen kann, auch jetzt noch, also nach der Reform (1.3.2007).

Gruß Antal

Wenn Du ein weiteres Fahrzeug zulassen willst brauchst Du für
das Fahrzeug das Gutachten (wie oben genannt), die
Originalpapiere und einen Personalausweis. Dann gehst Du zur
Zulassungsstelle, beantragst beim zuständigen Sachbearbeiter
einen Fahrzeugschein für „Deine“ bereits existente rote Nummer
und zahlst wieder 10,20 Euro.

Ich habe im Moment aktuell auf meine Nummer 3 LKW, 3 Anhänger, einen Käfer, einen BMW E21, einen Traktor, einen M151A2 und einen VW Typ25 zugelassen. (ich hoffe ich hab nix vergessen) die Letzte Zulassung war im Januar, vier Fahrzeuge wurden nach dem Stichtag 1.März 2007 zugelassen. Ich denke nicht, daß sich seither was geändert hat.
Aber wie schon gesagt, die Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeugs steht und fällt mit der Willkür des Sachbearbeiters. Ich kenne Zulassungsstellen die lassen nur maximal 3 Fahrzeuge auf eine rote Nummer zu.

Horst,

gilt diese Regelung, daß man auf die gleiche rote Nummer auch
noch weitere Fhrzeuge zulassen kann, auch jetzt noch, also
nach der Reform (1.3.2007).

Gruß Antal

Ich hingegen habe an meiner
Zulassunsgsstelle nur äußerstes Entgegenkommen,
Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit etc, erlebt (Amtsleiter in
Darmstadt).

Solche Sachbearbeiter soll es geben (habe ich auch schon gehört). Meine Sachbearbeiterin würde ich hingegen eher als gleichgültig bezeichnen. Die lässt Dir alles zu, solange das Teil 30 Jahre alt ist und man einen Zettel dabei hat auf dem §23 STVZO draufsteht, vorzugsweise auf TÜV Briefpapier gedruckt.

Zusätzlich zu dem, was Dir hier schon genannt wurde, brauchst
Du an Unterlagen noch einen Auszug aus Flensburg.

Den hat sich die Zulassungsstelle bei mir selbst besorgt.

Ich habe im Moment aktuell auf meine Nummer 3 LKW, 3 Anhänger,
einen Käfer, einen BMW E21, einen Traktor, einen M151A2 und
einen VW Typ25 zugelassen. (ich hoffe ich hab nix vergessen)

Du bist aber fleißig, wie??? :smile:)

die Letzte Zulassung war im Januar, vier Fahrzeuge wurden nach
dem Stichtag 1.März 2007 zugelassen. Ich denke nicht, daß sich
seither was geändert hat.

Eine gute Nachricht. Da werde ich mich doch noch mal nach einem gut erhaltenen Golf oder so umsehen, 20 Jahre alt…

Gruß Antal

Hallo Antal

Du bist aber fleißig, wie??? :smile:)

Ich weiß auch nicht, die Dinger vermehren sich irgendwie…

Eine gute Nachricht. Da werde ich mich doch noch mal nach
einem gut erhaltenen Golf oder so umsehen, 20 Jahre alt…

Einen 20 Jahre alten Golf wirst Du auf 07er Nummer nicht mehr zugelassen bekommen. Seit 1.März 2007 muß das Fahrzeug 30 Jahre alt sein. Wenn der Golf zum Stichtag zugelassen war, dann hat er Bestandsschutz und behält weiterhin die Zulassung, ansonsten mußt Du noch 10 Jahre warten. Meinen VW Typ 25 (Baujahr 1986) hab ich auch grad noch so am 20 Februar 2007 angemeldet bekommen.

Horst