Brauche Hilfe in einer Verkehrssache!

Hallo ich bräuchte mal dringend Hilfe und Ratschläge und zwar folgendes:

es war im Januar diesen Jahres, da fuhr ich in richtung nach hause von der Arbeit über die A40…ich war auf der rechten Fahrspur und vor mir war ein LKW…kurz danach habe ich auf die link fahrspur gewechsel…an diesen Tag war es auch etwas Windig und plötzlich vielen lauter kleine steinchen auf mein Auto die von der LKW-Plane runter gepustet wurden von dem Fahrtwind…ich habe gehubt damit der LKW fahrer anhält er reagirte nicht dann hab ich vor ihm auf die rechte Spur gewechsel und hab versucht ihn abzubremsen aber auch da hielt er nicht an…ich rief direkt die Polizei an und sagte mir das ich direkt zur nächsten Wache fahren soll…was ich auch gemacht habe…der Polizist nahm alles auf…machte Fotos…danach bin ich direkt nach Nissan für einen Kostenvoranschlag…doch die haben mir zu einen Gutachtengeraten da die Scheibe abgesplittert ist und nicht gerissen…der Gutachter kam am nächsten Tag und am gleichen Tag war ich vorher noch bei gericht um mir einen Beratungshilfeschein zu holen, doch der Herr der da Saß sagte das es eine eindeutige Sache ist und das die gegnerische Versicherung das ganze übernehmen muss und ich bräuchte mir keine sorgen machen…so ging ich nun ein Tag später zum Anwalt…er schrieb die gegnerische Versicherung an und die weigern sich den Schaden zu Bezahlen so wie Anwalt und Gutachter…und mein Anwalt schrieb mir das die Chancen bei einer Verhandlung sehr gering währen das ganze zu Gewinnen…Was meint Ihr dazu???Was soll ich machen???es kann doch nicht sein das mir jemand schaden zufügt und ich auf den Kosten hänge bleibe…ich hab doch alles richtig gemach… :frowning:

Hallo ich bräuchte mal dringend Hilfe und Ratschläge und zwar
folgendes:

Zunächst einmal sei gesagt, dass es schon eine Zumutung ist diesen unstrukturierten hier so hinzuschludern.

weigern sich den Schaden zu Bezahlen so wie Anwalt und
Gutachter…und mein Anwalt schrieb mir das die Chancen bei
einer Verhandlung sehr gering währen das ganze zu
Gewinnen…

Recht haben und Recht bekommen ist nicht das selbe. Warum lehnt der Gegner die Zahlung ab? Das wäre mal ein erwähnenswertes Detail im Gegensatz zur Erwähnung, dass es sich um NISSAN Werkstatt handelte, was für die rechtliche Betrachtung völlig schnuppe ist.

Vermutlich wird der Gegner einfach bestreiten, dass er für den Schaden verantwortlich ist. Dann liegt die Beweislast bei dem, der Geld haben möchte. Viel Spaß…

Ja genau er bestreitet es…aber solche LKW´s haben doch einen Routenplan wo der sich um die Zeit ungefähr aufgalten hat und welche Strecke er gefahren ist…das hatte mir selbst die Schreibkraft meines Anwaltes gesagt…und woher soll ich Bitte das Kennzeichen sonst kennen und wissen wie der Fahrer aussah usw…??? da muss es doch eine möglichkeit geben dagegen anzugehen…???

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Hallo!

Du hast es nicht verstanden !

Du musst dem LKW-Fahrer beweisen, er hat den Schaden bei Dir verursacht . Fahrer muss auch „Schuld“ daran sein !
Das dieser LKW zu der Zeit dort gefahren ist, wird sicher nicht bestritten !

Wenn er Ladung verloren hätte, dann wäre es vermutlich einfacher. Aber es war ja kein Kiestransporter wenn der eine Plane hatte ? oder doch ? Dann wäre es etwas anderes !

Wie sollen Steine auf die Plane kommen, das kann ja keine Ladung sein ? Und muss der Fahrer vor Fahrt die Plane absuchen auf Fremdkörper ?
Das muss er im Winter machen, wenn sich dort Eisschollen gebildet haben, die herunterstürzen könnten.

Für solche Schäden hat man die Kaskoversicherung.

MfG
duck313

Sieh die Geschichte Mal so:

Dummerweise hat ein Auto einen Glasschaden an der Windschutzscheibe, für das der Fahrer selbst verantwortlich ist. Da er keine Versicherung dafür hat, notiert er sich einfach das Kennzeichen eines LKW, der vor ihm fährt und behauptet, dieser sei für den Schaden verantwortlich, damit ihm jemand den selbst verschuldeten Alt-Schaden bezahlt.

So könnte es ja auch gewesen sein.Letztendlich müsste man den LKW Fahrer verklagen. Dann müsste sich ein Richter, der ja auch nicht dabei war, Aufgrund von vorgelegten Beweisen ein Bild von der Situation machen und man müsste ihn überzeugen, dass es o gewesen ist, wie man behauptet. Ich befürchte nur, dass die Beweise einfach nicht ausreichen um den Richter zu überzeugen, dass es nur so und nicht anders gewesen sein kann.

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Da du nicht beweisen kannst, ob nicht vielmehr mit den Reifen des überholten LKW aufwirbelte Steine zu den Beschädigungen führten, da man den nicht ansieht, wo sie herkamen, selbst wenn man sie brav aufgesammelt hätte, trägt vielmehr deine Kasko den enstandenen Schaden :frowning:

Tatsächliche haftet die Haftpflichtversicherung des vorausfahrenden Fahrzeuges in der Regel nicht, da es sich um ein „unabwendbares Ereignis“ handelt, wenn dem Fahrer keine mangelde Ladungssicherung vorgeworfen werden könnte.

Eine Reparatur eines Steinschlags deiner Windschutzzscheibe wäre kostenlos gewesen.

Leider musst du nun auch noch das selbst beauftagte Gutachten und deine anwaltliche Vertretung selbst bezahlen :open_mouth:

Das hätte man leicht vermeiden können, in dem man bei seiner Fahrzeugversicherung mal nachfragt hätte, bevor man die Rechtskeule auspackt :smile:

G imager

Hallo ich bräuchte mal dringend Hilfe und Ratschläge und zwar
über die A40
gehubt damit der LKW fahrer anhält er reagirte nicht
dann hab ich vor ihm auf die rechte Spur gewechsel und hab versucht ihn abzubremsen aber auch da hielt er nicht an

Hallo,
Hupen bei Gefaehrdung, die liegt beim Nebenher-Fahren offensichtlich nicht vor.
Hupen beim Ueberholen, auf Landstrasse vorgesehen, nicht auf der Autobahn.
Wieso soll ein LKW Fahrer anhalten weil ein PKW hupt?
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Der LKW befindet sich auf einer Autobahn, dort besteht Halteverbot. Wenn der LKW beim Anhalten in einen Unfall verwickelt ist, hat der Fahrer Mitschuld. Welch ein Schadensrisiko wegen eines Fremden im PKW.
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Es wurden schon LKW ueberfallen und ausgeraubt.
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Abgesehen davon faehrt der LKW nicht zum Spass sondern zum Liefern.
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Um einen LKW anzuhalten bedarf es anderer akuter Gruende als ein Diskussionwunsch vor Ort. Und es bedarf einer Taktik „wie bei einer Katze“. Zwingen ist nicht, ueberreden geht vielleicht.
Ich habe bisher zweimal einen LKW auf der Autobahn angehalten, wegen heisser Bremsen und schon qualmendem Reifen. Das Weiterfahren war absehbar bald nicht mehr moeglich, eine konkrete Gefahr auch fuer andere schon gegeben. Der Fahrer hatte die Gefahr noch nicht erkannt. Meine Einschatzung, der Fahrer muss beim Anhaltevorgang staendig weiterfahren koennen, gezwungen haelt er schon mal sicher nicht an. Der eine Fahrer hat zwar angehalten, die Tueren verriegelt und sich zeigen lassen was ich wollte. Erst der erkannte qualmende Reifen und die englischen Worte dazu haben ihn ueberzeugt, das Risiko eines Ueberfalls gering einzuschaetzen. Trotzdem ging er erst zum Anhaenger, als ich weiter als er von der Fahrertuer weg war.
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Mal so eben anhalten und miteinender diskutieren iss nich. Auf der Standspur auch verboten.
Gruss Helmut