Brauche ich für die Vollstreckung das Original des Titels?

Hallo,

ich habe einen Vollstreckungsbescheid gegen einen Schuldner in Kopie. Das Original hat mein Anwalt. Muss ich bei ihm das Original für spätere Vollstreckungsmaßnahmen einfordern, oder kann ich die Vollstreckungsmaßnahmen mit Hilfe der Kopie einleiten?

Danke.

Martina

Da geht nur das Original.

Hallo,

nein, der Vollstreckbare Titel muss im Original vorliegen aus dem ganz einfachen Grunde. damit bei einer beglichenen Schuld nicht durch böse Buben (und Kopien) endlos gegen einen Schuldner vollstreckt wird.

Denn auf dem Original wird die Begleichung durch das Vollstreckungsgericht eingetragen und mit dem Dienstsiegel beglaubigt.

Nur Original, keine Kopien. Genausogut erhält man nach Bezahlung der Schuld den Original Titel. Beispielsweise vom Gerichtsvollzieher.