Braucht ein kleinunternehmer eine doppelte bilanzbuchhaltung ?

servus w-w-w community

Ich habe seit Januar 2012 ein Kleinunternehmen angemeldet. 
Ich produziere Ware, muss also Material einkaufen, verarbeite es und verkaufe es an selbstständige Unternehmer einer bestimmten großen Handelskette. 
Jetzt steht die Buchführung ins Haus. 
Ich war bei meinem Steuerberater und der meinte dass ich eine doppelte Buchführung machen sollte. Also mit den ganzen konten. 
Also erstens kann ich das nicht mehr und 
zweitens seh ich’s nicht ein soviel Arbeit dafür zu investieren. 
Umsatz war 2012 ca. 3000€ und 2013 werdens ca 6500€
ist eine solche Bilanz überhaupt notwendig?
reicht nicht eine GuV ?

Eine doppelte Buchführung ist deutlich besser, wie jedes andere Buchhaltungsstem. Man kann das sogar mit Excel oder Libreoffice machen, das ist ganz einfach und man hat eine viel bessere Kontrolle. Ich betreue sogar kleinst-Unternehmer und Hausfrauen, die sehr schnell begriffen haben, das eine doppelte Buchhaltung, in jedem Fall, die beste Lösung ist.

Hallo
Ich denke, dass eine doppelte Buchführung nicht fehl am Platz ist. Für die Steuererklärung benötigen Sie aussagekräftige Unterlagen. Nachstehend ein Link dazu:

http://www.textbuch-fibu.de/archiv/einfuehrung-buchf…

Es gibt viele kostenlose Buchhaltungs-Programme die leicht zu bedienen sind. Anschliessend ein Link dazu:

http://www.pctipp.ch/downloads/office/artikel/banana…

mfg
A. Weber

Der Reihe nach: Bilanzierung ist vorgeschrieben für jedes Unternehmen, das mehr als 50.000 € Jahresgewinn erzielt, das ist bei Ihnen nicht der Fall, oder bei einer GmbH, Ltd. oder UG unabhängig vom Gewinn. Über Ihre Rechtsform haben Sie nichts angegeben. Falls Sie ein Einzelunternehmer sind und unter der Gewinnschwelle von 50.000 € liegen, dann genügt die sogenannte „Einkommen-Überschuss-Rechnung“, das wäre entsprechend einer Gewinn- und Verlust-Rechnung. Dabei brauchen Sie keine Konten zu führen, sondern haben nur die Einnahmen einerseits und die abzugsfähigen (Geschäfts-)Ausgaben andererseits.

Falls Ihr Umsatz pro Jahr 17.500 € nicht überstiegt, können Sie die umsatzsteuerliche Kleinunternehmer-Regelung mit dem Finanzamt absprechen. Damit bräuchten Sie ans Finanzamt keine Umsatzsteuer abzuführen, dürfen aber im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen. 

Falls Sie zu diesem Steuerberater kein Vertrauen haben, weil er Ihnen diese Dinge nicht klar genug gesagt hat, dann gehen Sie am besten zum Finanzamt und klären Sie dort Ihren Status ab. Ein Steuerberater ist auch ein Unternehmer.

Herzliche Grüße
Klaus Leist

Es reicht eine Einnahmen- Überschussabrechnung. (siehe Antwort von Kleist unten) Die Belegerfassung bleibt nicht erspart. Das Finanzamt verlangt das entsprechende Formular EÜR. Es macht also Sinn, regelmäßig (monatlich oder quartalsweise) die Belege zu erfassen und abzuheften (das Durchnummerieren erspart viel Sucherei).
Es gibt viele Serviceangebote (freiberufliche Buchhalter u.ä.), die dies günstig erledigen.

Viel Erfolg in 2014!
Gruß Lawrenz

Servus,

selbständige Buchhalter sind nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig, auch wenn sie das nicht gerne hören.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo!

Ich habe seit Januar 2012 ein Kleinunternehmen angemeldet. 
Ich produziere Ware, muss also Material einkaufen, verarbeite
es und verkaufe es an selbstständige Unternehmer einer
bestimmten großen Handelskette.

Vermutlich lief von Anfang an etwas schief, denn die Kleinunternehmerregelung, bei der keine Umsatzsteuer ausgewiesen und keine Vorsteuer abgezogen werden kann, ist für Leute, die Ware einkaufen und überwiegend gewerbliche Kunden haben, nachteilig. Damit verschenkt man bares Geld.
 

Jetzt steht die Buchführung ins Haus. 

2012 gegründet und erst jetzt wird begonnen, Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen?

Ich war bei meinem Steuerberater…

Du wirfst das Geld mit vollen Händen zum Fenster hinaus. Der Steuerberater muß bezahlt werden. Dabei kann es angesichts des bescheidenen Geschäftsumfangs durchaus passieren, daß du dein Gewerbe vorzugsweise betreibst, um den Steuerberater zu bezahlen.

und der meinte dass ich eine doppelte Buchführung machen sollte. Also mit den ganzen
konten. 

Im Interesse des Überblicks ist das sehr vernünftig.

Also erstens kann ich das nicht mehr…

Man kann es lernen.

und  zweitens seh ich’s nicht ein soviel Arbeit dafür zu investieren.

Du arbeitest jetzt weitgehend für umme, weil du dir mangels eigener Sachkenntnis einen Steuerberater leistest. Wenn du die Buchführung künftig nicht erst 2 Jahre im Nachhinein erledigst, sondern z. B. jede Woche ein Stündchen die angefallenen Geschäftsvorfälle buchst, kann von viel Arbeit keine Rede sein. Nachdem du dich mit der Materie etwas angefreundet hast, wirst du aus eigenem Antrieb noch viel mehr machen, z. B. aus den Zahlen der laufenden Buchführung eine Liquiditätsvorschau basteln und graphisch als Kurve über die Zeit darstellen. Sowas ist mit Geld kaum zu bezahlen, erledigt kein Steuerberater für dich und macht zudem noch Spaß.

Also: Vermutlich hat dir das Finanzamt auf die Hühneraugen getreten, daß du dich endlich bequemst, an Buchführung zu denken. Dann mußt du die Situation im Moment mit Hilfe des Steuerberaters bereinigen. Für die Zukunft lege ich dir dringend ans Herz, einen Volkshochschulkursus Buchführung zu besuchen und unmittelbar danach den Kursus Jahresabschluß.
 

Umsatz war 2012 ca. 3000€ und 2013 werdens ca 6500€
ist eine solche Bilanz überhaupt notwendig?
reicht nicht eine GuV ?

Soweit es um die Anforderungen des Finanzamts geht, reicht eine EÜR. Aber Himmelarschundzwirn, du arbeitest doch nicht für’s Finanzamt! Die Buchführung kommt deinem Überblick zugute. Welchen Umsatz hast du mit welchem Kunden gemacht, wo hast du was für insgesamt welche Beträge eingekauft, welche Ein- und Ausgangsrechnungen sind bezahlt, welche noch offen, was liegt an Halbzeugen und Fertigwaren am Lager - dafür reicht EÜR nicht, dafür braucht man die doppelte Buchführung, mit der man die Bewegungen von Geld, Werten, Forderungen und Verbindlichkeiten transparent macht.

Also: Raus aus der Kleinunternehmerregelung, mach’ dich umsatzsteuerpflichtig und belege die oben erwähnten VHS-Kurse! Die Maßnahmen belasten dich arbeitsmäßig kaum nennenswert, lassen dich aber Bares sparen und bringen Bares, so daß du endlich Geld verdienst! Deine Eingangsrechnungen belasten die Liquidität zwar zunächst in ursprünglicher Höhe, aber die darin enthaltene Umsatzsteuer erstattet das Finanzamt bzw. du verrechnest sie mit der eingenommenen Umsatzsteuer. Dafür schlägst du auf deine Rechnungen einfach 19% USt. oben drauf. Das juckt deine Kunden nicht, weil die nämlich auch vorsteuerabzugsberechtigt sind. Schon hast du unter dem Strich mehr Geld. Die Kurse Buchführung und Jahresabschluß kosten kleines Geld, jeweils etwa einen Hunderter, aber du sparst fortan ein Vielfaches an Honorar für den Steuerberater.

Die passende Software, Lexware o. ä., kostet natürlich ein paar Euro, wobei dich - so du vorsteuerabzugsberechtigt bist - nur der Nettopreis interessiert. Das gilt vom eingekauften Material bis zum Benzin fürs Auto. Nur rund 1,20 pro Liter ist doch 'n Wort - oder? Damit das klappt, mußt du regelmäßig deine Umsatzsteuervoranmeldungen ans FA geben, aber das ist einmal gemacht wirklich ganz, ganz simpel. Die erwähnte Software ist aber kein Ersatz für die VHS-Kurse. Dort werden Basics vermittelt, die dir unmittelbar helfen, ohne die ausnahmslos niemand kaufmännisch tätig sein sollte.

Gruß
Wolfgang

Servus,

in welchem Land der Welt gibt es eine

sogenannte „Einkommen-Überschuss-Rechnung“?

Und was soll man da

Falls Ihr Umsatz pro Jahr 17.500 € nicht überstiegt, können
Sie die umsatzsteuerliche Kleinunternehmer-Regelung mit dem
Finanzamt absprechen.

„absprechen“?

Und welchen Vorteil soll es einem Kleinunternehmer bieten, der nicht für Endverbraucher tätig ist, wenn er nicht zur Regelbesteuerung optiert?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

Ich denke, dass eine doppelte Buchführung nicht fehl am Platz ist.

worauf stützen sich Deine Gedanken? Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass das Unternehmen des Fragestellers so organisiert ist, dass eine schlichte Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben nicht den gleichen Zweck erfüllt, wenn sie bloß zeitnah erfolgt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

welche Vorteile bietet die Führung von Büchern im Vergleich zur Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben im vorliegenden Fall konkret?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo und einen guten Tag!
Bei diesem Umsatz (bis Euro 17.500) ist keine Bilanz erforderlich.
Die akademische Gemeinschaft  - das ist nur ein Beispiel - bietet ein Programm an, das ganz ohne Konten die komplette Steuererklärung erledigt. Nur zur Sicherheit die Nachfrage: Handelt es sich wirklich um Umsatz (alles was an Geld eingegangen ist) oder um den Gewinn (was nach Abzug der Kosten übrigbleibt)?  Manchmal wird das verwechselt, gerade am Anfang wenn so viele neue Begriffe auf einen einprasseln. 
Wenn es wirklich der Umsatz ist, kann ich die Aussage des Steuerberaters nicht nachvollziehen und denke, dass es besser ist, sich anderweitig umzuschauen.

Zusätzlich: Die Kleinunternehmerregelung kann bei so kleinen Umsätzen günstiger und vor allem unproblematischer sein, wenn es keine großen Anfangsinvestitionen gibt. Die Steuersoftware Lexware ist eher zu schwierig für Anfänger.

So wie ich es verstanden habe gibt es Materialkosten (Wareneinsatz) und vielleicht noch etwas Betriebsbedarf (z.B. Werkzeug zur Verarbeitung), Büromaterial (z.B. zum Rechnungen schreiben), Telefonkosten und Porto oder sonstige Transportkosten. Vielleicht können noch die Kosten für ein Arbeitszimmer abgesetzt werden und eventuelle Anfangsinvestitionen. Da lohnt sich keine Bilanz.

Viele Grüße und ein schönes, stressfreies Wochenende

Edith

Guten Abend, Edith!

Die Kleinunternehmerregelung kann bei so kleinen
Umsätzen günstiger und vor allem unproblematischer sein, wenn
es keine großen Anfangsinvestitionen gibt.

Bestimmt kannst du verraten, was an der Kleinunternehmerregelung günstig ist, wenn man nur gewerbliche Kunden hat. Vielleicht findest du es ja günstig, wenn alle Investitionen, Materialeinkäufe und Betriebsausgaben 19% teurer sind, als sie sein müssten?

Btw: Solche krassen kaufmännischen Fehlentscheidungen eines Lieferanten, der Ware hat, die man für gewöhnlich nur an vorsteuerabzugsberechtigte Kunden verkauft, dennoch keine Umsatzsteuer ausweist, bemerken übrigens auch die Kunden. Vertrauenerweckendes Handeln geht anders.

Die Steuersoftware Lexware ist eher zu schwierig für Anfänger.

Die Frage irgendeiner bestimmten Software stellt sich zunächst gar nicht. Vielmehr muß es darum gehen, elementare Kenntnisse z. B. in einem VHS-Kursus zu erwerben, weil man andernfalls auch mit der schönsten Software Mist bucht. Das Ende vom Lied sieht bei Leuten, die erstmal nach Software gucken, aber ansonsten vom Kaufmännischen keine Ahnung haben, immer ähnlich aus: Nachdem das Finanzamt schon mal mit Steuerschätzung auffährt und irgendwo im Rechtsbehelf die Stelle entdeckt wird, wonach das Finanzamt bei hartnäckiger Vernachlässigung steuerlicher Obliegenheiten das Gewerbe untersagen kann, wird das ganze Gramusel zum Steuerberater geschafft, der von seinen Mädels lieber alles neu ins Datev hacken läßt, statt sich durch den unbrauchbaren Müll des Mandanten zu wühlen. Gegen Bares, versteht sich.

Mit Ratschlägen wie von dir und manchen anderen komplett ahnungslosen Leuten (sorry, das muß so deutlich 'raus) , die offenkundig die Kleinunternehmerregelung gar nicht durchschauen, sondern bloß schön einfach sehen, egal was es kostet, befindet sich der Fragesteller auf direktem Weg an den Baum. Er kann vorhersehbar auf keinen grünen Zweig kommen.

Die Kleinunternehmerregelung ist auch bei bescheidenen Umsätzen ungeeignet für Leute, die Einkäufe tätigen müssen und gewerbliche Kunden beliefern. Wer das bißchen Buchführung gelernt hat und seine Belege nicht jahrelang schmoren läßt, sondern z. B. 1 Mal pro Woche ein Stündchen für „den Papierkram“ verwendet, muß fast gar nichts machen. Nur 1 Mausklick und z. B. Lexware druckt die Umsatzsteuervoranmeldung fix und fertig aus. Dieser Mausklick ist für einen durchschnittlichen Mitteleuropäer nicht überfordernd und nicht so wahnsinnig kompliziert, daß man ernsthaft empfehlen kann, zur Vermeidung des Mausklicks praktisch alle betrieblichen Kosten vom Materialeinkauf bis zum Benzin des 1-Mann-Unternehmens mal eben um 19% zu erhöhen. Nicht einmal die Anschrift des Finanzamts muß man noch selbst eintragen. Aber natürlich falten und in einen Fensterbriefumschlag stecken. Dann auch noch eine Briefmarke drauf. Ogottogott, wohin bloß mit der Briefmarke … sind natürlich Probleme. Wer davon überfordert ist, kann auch ELSTER verwenden. Aber, aber … schon wieder Mausklicks…

Ich faß’ es nicht, was hier abgeht.

Gruß
Wolfgang

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Servus,

Wenn es wirklich der Umsatz ist, kann ich die Aussage des
Steuerberaters nicht nachvollziehen

vermutlich war es dem StB etwas unheimlich, dass sein Mandant keine Ahnung hat, ob er überhaupt kostendeckend arbeitet oder bei seiner Unternehmung draufzahlt; in so einer Lage ist es nicht verkehrt, sich mit geeigneten Mitteln einen Überblick zu verschaffen, was man überhaupt macht.

Und diese Mittel können ganz unabhängig von Umsatz und Überschuss u.a. die Führung von Büchern und die Verfolgung von offenen Forderungen und Verbindlichkeiten von Beständen und von noch kommenden Verpflichtungen sein. Wenn man diese Posten zeitnah verfolgt, ist man schon mitten im Bilanzieren: Schon alleine ein Nebenbuch mit Offenen Posten in Verbindung mit einer Überschussrechnung wäre ein eher akrobatischer Akt, den man bei geistiger Gesundheit in dieser Kombination kaum jemandem empfehlen wird.

Übrigens: Die Kleinunternehmergrenze gem. § 19 Abs 1 UStG hat mit der Verpflichtung zum Führen von Büchern und zum Aufstellen von Jahresabschlüssen genau garnix zu tun.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Hallo zusammen  

erstmal danke an die schnellen und aufschlussreichen Antworten. 
Sollte aber noch etwas hinzufügen. 

@ Wolfgang Dreyer : ich habe selbstverständlich vom ersten Tag an, jeden Beleg durchnummeriert sortiert und abgeheftet. Und führe auch Buch darüber.
meine Buchhaltung sieht momentan so aus ( von links nach rechts ) :

  • Nummer des Belegs
  • Datum des Belegs
  • Alle Ausgaben (auch wieviel ich von was gekauft habe)
  • Alle Einnahmen

sind diese Stände nicht die einfache Buchführung bzw GuV ?

Am Ende des Monats rechne ich Ausgaben zusammen und Einnahmen zusammen und stelle sie zuletzt gegenüber. Weiß also was ich am Monatsende eingenommen habe oder ob ich Verlust gemacht habe. 

momentan komm ich auf vllt 10-15 Buchungen im Monat. 

Selbstverständlich will ich irgendwann auf die doppelte Buchführung umsteigen, jedoch wäre ich froh wenn die GuV für Heuer erstmal reichen würde. 

Mfg und danke :wink:

Hallo!

ich habe selbstverständlich vom ersten Tag an, jeden Beleg durchnummeriert sortiert :und abgeheftet. Und führe auch Buch darüber. meine Buchhaltung sieht :momentan so aus ( von links nach rechts ) :

  • Nummer des Belegs
  • Datum des Belegs
  • Alle Ausgaben (auch wieviel ich von was gekauft habe)
  • Alle Einnahmen

sind diese Stände nicht die einfache Buchführung bzw GuV ?

Das ist die einfache Buchführung mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), nicht die Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) bilanzierender Unternehmen. Bei der EÜR ist der Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses entscheidend, wann die Forderung oder Verbindlichkeit entstand, ist dabei egal.

Am Ende des Monats rechne ich Ausgaben zusammen und Einnahmen
zusammen und stelle sie zuletzt gegenüber. Weiß also was ich
am Monatsende eingenommen habe oder ob ich Verlust gemacht
habe. 

Wenn man nur bares Geld betrachtet, stimmt das. Wenn man Vermögen betrachtet, stimmt’s nicht mehr. Wenn du für 1.000 € Material kaufst und keine Einnahme hast, wirst du an der EUR 1.000 € Verlust ablesen. Ist natürlich Blödsinn, denn tatsächlich hast du zwar 1.000 € hergegeben, an Liquidität eingebüßt (mit dem Material im Lager kann man keine Brötchen bezahlen, will der Bäcker einfach nicht haben) aber dafür liegt der Gegenwert im Lager. Nix Verlust, hinsichtlich Vermögen ein Nullsummenspiel.

Beim bilanzierenden Unternehmen wird nicht erst der Zahlungseingang vom Kunden gebucht, sondern bereits die Ausgangsrechnung wird gebucht. Immerhin hat man eine Forderung gegen den Kunden, die bei einer EÜR gar nicht auftaucht. Wenn der Kunde die Forderung endlich bezahlt, wird noch einmal gebucht, weil es bei Bank oder Kasse einen Zahlungseingang gab, dafür eine Forderung weg ist. Bei der EÜR taucht nur der Zahlungseingang, also der Ausgleich der Forderung auf. Bei der GuV wird bereits die Forderung erfaßt, nicht erst deren Ausgleich.

Weil das so ist, gibt eine Vermögensaufstellung (= Bilanz) mit GuV eine umfassenderen Überblick der Verhältnisse als nur eine EÜR, obwohl du mit der EÜR derzeit die Anforderung des Finanzamts erfüllst. Übrigens für dich einstweilen unabhängig davon, ob du vorsteuerbzugsberechtigt bist oder nicht. Aber daß für dich die Kleinunternehmerregelung trotz niedrigen Umsatzes nachteilig ist, hatten wir ja schon geklärt.

Selbstverständlich will ich irgendwann auf die doppelte
Buchführung umsteigen, jedoch wäre ich froh wenn die GuV für
Heuer erstmal reichen würde. 

Dann bleib’ zunächst dabei und mache erstmal einen Buchführungskursus, um danach parallel zur EÜR als Trockenübung mit Journal und T-Konten (ist altmodisch, aber anschaulich) oder per Software doppelte Buchführung zu treiben. Ist alles kein Hexenwerk, zumal man es bei einem kleinen Unternehmen mit fast immer den gleichen Vorgängen zu tun hat, die man bald im Schlaf beherrscht. Aber ein bißchen Übung kann nicht schaden. Nichts ist schlimmer, als während eines ganzen Jahres per Software irgendwas zu buchen, um sich hinterher sagen lassen zu müssen, daß alles Murks war.

Ungeachtet dessen kannst du dich aber anläßlich des neuen Jahres umsatzsteuerpflichtig machen, weil du sonst weiterhin Geld verschenkst.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

erstmal danke an die schnellen und aufschlussreichen Antworten. 
Sollte aber noch etwas hinzufügen. 
@ Wolfgang Dreyer : ich habe selbstverständlich vom ersten Tag an, jeden Beleg durchnummeriert sortiert und abgeheftet. Und führe auch Buch darüber.
meine Buchhaltung sieht momentan so aus ( von links nach rechts ) :

  • Nummer des Belegs
  • Datum des Belegs
  • Alle Ausgaben (auch wieviel ich von was gekauft habe)
  • Alle Einnahmen

sind diese Stände nicht die einfache Buchführung bzw GuV ?

Nein. Vielleicht sollte man zunächst berücksichtigen, was im Steuerrecht mit Aufzeichnungen und Buchführung gemeint ist.
Mit Buchführung ist da tatsächlich die Bilanzierung gemeint, wozu am Ende eben eine Bilanz und GuV erstellt/eingereicht werden müssen.
Was Du machst, sind steuerrechtlich Aufzeichnungen. Und die reichen auch.

Am Ende des Monats rechne ich Ausgaben zusammen und Einnahmen zusammen und stelle sie zuletzt gegenüber. Weiß also was ich am Monatsende eingenommen habe oder ob ich Verlust gemacht habe. 

Sollte angesichts des Umsatzes auch kein Problem sein.

momentan komm ich auf vllt 10-15 Buchungen im Monat. 

Da wären ja bei Bilanzierung für Eröffnungs- und Abschlussbuchungen fast mehr Buchungen zusätzlich notwendig.

Selbstverständlich will ich irgendwann auf die doppelte Buchführung umsteigen,

Warum? Welche Vorteile hätte das konkret im fiktiven Fall.

jedoch wäre ich froh wenn die GuV für Heuer erstmal reichen würde.

Es reicht eine Einnahmen-Überschussrechnung.
Und da sowas ohnehin heutzutage wohl am PC gemacht wird, entweder mit Hilfe einer gekauften "Buchführungs"software oder vielleicht selbstgebastelt in Excel, hat man auch ohne Bilanzierung bzw. doppelter Buchführung ruckzuck einen Überblick.
Bei gekaufter Software läuft im Hintergrund bei jeder Buchung ohnehin das Gleiche ab. Es wird eben in Abhängigkeit von den Voreinstellungen, die man selbstverständlich gewissenhaft vornehmen muss und bei der möglicherweise professionelle Hilfe sinnvoll sein kann, eine EÜR ausgegeben oder eine Bilanz nebst GuV. Außerdem machen die gleich noch die UStVA usw., die man dann direkt über Elster wegschickt. Bequemer geht es nicht.
Auf jeden Fall ist dann solch eine EÜR weniger aufwendig als eine Bilanzierung, ohne dass für den Unternehmer irgendetwas an Information verloren geht, die eine Bilanzierung bieten könnte. Man kann die Zahlungseingänge verfolgen, man kann sich anzeigen lassen, womit und mit wem man welche Umsätze macht usw.
Außerdem ist man mit einer EÜR hinsichtlich steuerlicher Gestaltungen etwas flexibler, wenn es um die bewusste Verschiebung von Umsätzen bzw. Gewinnen über die Jahre geht. Kann ja in Abhängigkeit weiterer Einkünfte und angesichts der Progression durchaus interessant sein.
Was auf der anderen Seite nicht geht. sind bspw. Rückstellungen. Beim genannten Umsatz spielt das jedoch ohnehin wohl nur eine sehr stark untergeordnete Rolle.
Auch außersteuerlich kann der Aufwand, den man für seine Buchführung hat, von Bedeutung sein. Denn der geringere Aufwand kostet dann eben auch beim StB weniger, so man denn überhaupt einen benötigt oder man hat eben selbst weniger zeitlichen Aufwand. Der zeitliche Aufwand kann etwa bei der Beurteilung eine Rolle spielen, ob es sich sozialversicherungsrechtlich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Das kann im Fall der Fälle ein paar Hundert Euronen Beitrag mehr oder weniger bedeuten, pro Monat. Da können sich dann auch die paar Euro, die sich bei der Optierung zur Umsatzsteuer eventuell sparen lassen, als ganz kleine Peanuts herausstellen.

Insofern ist die Frage, ob Bilanzierung oder EÜR auf der einen und Kleinunternehmerregelung oder deren Verzicht auf deren Anwendung (Das sind zwei paar Schuhe, weshalb beide Fragen unabhängig voneinander beantwortet werden können) auf der anderen Seite besser sei, nicht pauschal beantwortet werden.

Ich finde, diese Aspekte sind bisher zu wenig berücksichtigt worden. Ich kenne allerdings auch keinen vernünftigen StB, der bei der Möglichkeit zur EÜR, und erst Recht bei dem genannten Umsatz, eine Bilanzierung empfehlen würde.
Da müssen schon ganz besondere Umstände vorliegen. Falls es dabei nur um den Umsatz des StB geht, dann sollte das ein Grund sein, ihn zu wechseln.
Ich tippe aber eher auf ein Missverständnis. So wie eben Anfänger (ist auch gar nicht böse gemeint) jede Form der Aufzeichnung als Buchführung bezeichen oder Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht nicht auseinanderhalten können.
Bitter kann es jedoch werden, wenn solche Leute dann im Brustton der Überzeugung Weisheiten von sich geben und man diese unreflektiert übernehmen würde.

Wenn also noch Fragen sind, frag einfach nach. Aber vielleicht besser im Steuerbrett.

Grüße

Doppelte Buchführung heißt nicht Bilanz und GuV, sondern einfach nur das Buchen auf 2 Konten jeweils im Soll und Haben.

Dies kann man bei dem Volumen auch in Excel machen, sofern man weiß, was zu tun ist.

Bei Deinem Volumen reicht eine einfache GuV Rechnung nach § 4 ( 3 ) EStG.

Es ist sogar zu überlegen , ob eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 USTG zu beantragen wäre!!