Hallo,
ich muss mit meinem Trabant 601 BJ.89 bald zum TÜV und habe eine neue hintere Stoßstange montiert. Diese ist nicht original hat aber ein Teilgutachten, wodurch der TÜV da nichts bemängeln kann. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich mir Gedanken darum machen muss, wie ich eine Nebelschlussleuchte (NSL) und einen Rückfahrscheinwerfer (RFSW) anbringen soll. Ich habe im Internet gelesen, dass Fahrzeuge vor dem BJ91 keine NSL und Fahrzeuge vor dem BJ94 keinen RFSW benötigen. Demzufolge bräuchte ich beides nicht montieren. Stimmt das oder kann der TÜV NSL & RFSW verlangen?
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Liebe Grüße, Marco.