Braucht ein Trabant 601 BJ89 eine NSL & einen RFSW

Hallo,

ich muss mit meinem Trabant 601 BJ.89 bald zum TÜV und habe eine neue hintere Stoßstange montiert. Diese ist nicht original hat aber ein Teilgutachten, wodurch der TÜV da nichts bemängeln kann. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich mir Gedanken darum machen muss, wie ich eine Nebelschlussleuchte (NSL) und einen Rückfahrscheinwerfer (RFSW) anbringen soll. Ich habe im Internet gelesen, dass Fahrzeuge vor dem BJ91 keine NSL und Fahrzeuge vor dem BJ94 keinen RFSW benötigen. Demzufolge bräuchte ich beides nicht montieren. Stimmt das oder kann der TÜV NSL & RFSW verlangen?
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Liebe Grüße, Marco.

Hallo Marco,
Danke für die gestellte Frage aber ich glaube, dass hier ein Mißverständnis vorliegt. Ich habe mich für einen anderen Bereich (digitale Tachographen) hier gemeldet. Aus diesem Grund kann ich die gestellte Frage nicht beantworten.
Gruß

Hallo,

ich muss mit meinem Trabant 601 BJ.89 bald zum TÜV und habefür eine
eine neue hintere Stoßstange montiert. Diese ist nicht
original hat aber ein Teilgutachten, wodurch der TÜV da nichts
bemängeln kann. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich mir
Gedanken darum machen muss, wie ich eine Nebelschlussleuchte
(NSL) und einen Rückfahrscheinwerfer (RFSW) anbringen soll.
Ich habe im Internet gelesen, dass Fahrzeuge vor dem BJ91
keine NSL und Fahrzeuge vor dem BJ94 keinen RFSW benötigen.
Demzufolge bräuchte ich beides nicht montieren. Stimmt das
oder kann der TÜV NSL & RFSW verlangen?
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Liebe Grüße, Marco.

hallo!

NSL: nein, nicht erforderlich (erst ab 1991), RSW ja, ist erforderlich (ab 1987)

grüße vom nogel!

Hallo Marco,
die Nebeschlußleuchte ist Pflicht ab EZ 01.01.91, der Rückfahrscheinwerfer ab EZ 01.01.87. Den Rückfahrscheinwerfer mußt Du also anbauen, die Nebelschlußleuchte nicht. Sinnvoll wäre es aber und ist beim Trabbi ja auch kein Problem.
Gruß Dirk

Hallo Marco,

ja, die Internetangaben stimmen. Daher kann der TÜV dies nicht fordern, auch wenn es ursprünglich mal angebracht war. Sollte die Stoßstange tatsächlich ein Teilegutachten haben, dann ist eine Änderungsabnahme erforderlich, da dies eine zwingende Folge eines Teilegutachtens ist.
Viel Erfolg.

Reinhold

Hallo,

Die NSL ist erst ab dem 01.01.1991 pflicht aber der RFSW ist ab dem 01.01.1987 pflicht, dem müßtest Du also nachrüsten.

mfG

K. Fischer