Wir waren heute im Zoo und mein Sohn wurde von einer Wespe gestochen. Braucht ein Betrieb der von so vielen Menschen besucht wird nicht einen Raum für Erste Hilfe, in dem man auch mal einen Kältepack, ein Pflaster oder etwas Salbe für Insektenstiche bekommt?
In anderen Freizeitparks habe ich sowas schon gesehen.
Ich weiss nicht welcher Zoo es ist, wie groß und wieviel Menschen da rein gehen. Die richtige Stelle, mal nachzufragen ist das Gewerbeaufsichtsamt oder die Berufsgenossenschaft. Irgendeine Regelung wird es schon geben.
Leider kann nicht so nicht weiterhelfen.
Viele Grüße und gute Besserung für deinen Sohn
Hi.
Ich weiß dass Verbandskästen haben muss und wahrscheinlich auch ausgebildete Ersthelfer, aber dass es eine eigene Station dafür gibt ist glaube ich nicht notwendig.
Lg mexx
Hallo,
prinzipiell benötigt jeder Betrieb in Deutschland (so auch ein Zoo) in ausreichender Zahl Ersthelfer /-innen und entsprechendes Material. Dies ist aber in erste Linie für die eigenen Mitarbeiter gedacht. Im Rahmen von § 323c StGB obliegt dem Personal allerdings auch die Fürsorge für Gäste. Dies entbindet allerdings nicht die Angehörigen von der eigenen Hilfeleistungspflicht. Die genauen Vorschriften, die auch ein Zoo erfüllen muss findet man z.B. hier in der BGV A1:
[http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/O…](http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw vorschriften-regeln/BGVA1 Grunds_C3_A4tze_20der_20Pr_C3_A4vention.html)
Mit besten Grüßen
Hallo,
die rechtlichen Vorgaben hierfür kenne ich leider nicht.
Viele Grüße
Günter
Hallo!
Eine solche Vorschrift ist mir nicht bekannt. Natürlich müssen ausreichend ErsteHilfe-Kästen vorhanden sein, je nach größe des „Betriebs“. Diese enthalten aber normalerweise keine Kühlpacks oder Salben.
Bei Zoos kommt hinzu das diese ja meist im Stadtgebiet liegen in denen die Abdeckung mit Rettungswägen hoch ist. Diese sind also bei wirklichen Notfällen, wozu ein Insektenstich ohne allergische Reaktion nicht zählt, schnell zur stelle.
Eine Sanitätsstation benötigt (teils teures) Material und Personal das damit umgehen kann. Wünschenswert wäre es natürlich solch einen Raum zu bieten - lebensrettende Sofortmaßnahmen sollte aber jeder beherschen, was eine solche Einrichtung dann eher zu einer „Service-Leistung“ macht.
Hallo juwelchen,
soweit ich das beurteilen kann, ist ein Zoo ja einerseits Arbeitgeber und unterliegt damit den Unfall-Verhütungsvorschriften (UVV), die das Vorhandensein von passendem Rettungsgerät in Abhängigkeit von Betriebsgröße vorschreiben.
Ich denke, dass es da auch Vorschriften ähnlicher Natur gibt für Betriebe mit Publikumsverkehr.
Gruß
Harry