In meiner Firma möchte jemand eine Umschulung machen.
Aber in unserer Firma hat keiner einen Ausbilderschein.
Braucht man für eine Umschulung überhaupt einen Ausbilderschein?
Was braucht man für eine Umschulung?
In meiner Firma möchte jemand eine Umschulung machen.
Aber in unserer Firma hat keiner einen Ausbilderschein.
Braucht man für eine Umschulung überhaupt einen Ausbilderschein?
Was braucht man für eine Umschulung?
Hallo!
Also da kommt eines Tages ein Bäckergeselle in einen Metallbaubetrieb und sagt, "Ich möchte gerne Schlosser werden ". Kann ich hier eine Umschulung machen ?
Worin würde sich denn die Umschulung von einer Lehre unterscheiden ? Braucht nicht beides geeignetes Ausbildungspersonal ?
In der Regel läuft doch die Umschulung über bestimmte Träger, also etwa das Arbeitsamt oder Jobcenter. Die Umschulung wird von dort gefördert und dafür verlangt man sicherlich Nachweise der Eignung im Betrieb.
Das muss man halt dort klären, was verlangt wird. Denn der Umschüler soll doch sicherlich eine bestimmte Qualifikation erhalten, die einer „Lehre“ in dem Beruf mind. nahekommt.
MfG
duck313
In meiner Firma möchte jemand eine Umschulung machen.
Aber in unserer Firma hat keiner einen Ausbilderschein.
Wobei ich vermute, dass es sich gar nicht um eine Firma handelt!
Was man unter dem Begriff Firma versteht, kannst Du hier nachlesen:
Irgendwas zum Thema oder nur dummes Geschwätz?
Wenn man wissen möchte, was ein Wort bedeutet, empfiehlt sich immer noch der Duden und nicht irgendeine Seite, auf der jeder schreiben kann, was er will - was du dann auch noch nicht einmal verstehst …
Man man man
Gruß
Guido
Braucht man für eine Umschulung überhaupt einen
Ausbilderschein?
Eine Umschulung ist - wie schon gesagt - eine Ausbildung, die fachfremd zu dem ist, was man vorher beruflich gelernt/gemacht hat.
Da Du schreibst, es handelt sich um eine betriebliche Umschulung, ist es gleichbedeutend mit einer Ausbildung nach dem BBiG.
Was braucht man für eine Umschulung?
Unabhängig von derEignung eines Ausbilders muss auch der Betrieb selbst geeignet sein.
Naja, die Ausbildereignung gliedert sich in
Persönlich
und
Fachlich
… und da liegt wohl der Hase im Pfeffer.
In Absatz 5 steht nun mal das, was das Bundesministerium für Bildung und Forschung genau hier fixiert hat.
Wenn man also nicht schon vor 2009 Ausbilder (auch ohne Schein) war, dann bleibt einem nur, auf § 30 Absatz 6 BBiG zu hoffen - da kann Dir aber die örtliche HWK/IHK alles zu beantworten …
… oder halt ein paar Euro und etwas Zeit in den Ausbilderschein zu investieren.
Gruß
Guido
Mein lieber Guido,
so habe ich dich kennengelernt und so führst Du deine Diskussionen weiter.
Wenn man wissen möchte, was ein Wort bedeutet, empfiehlt sich
immer noch der Duden und nicht irgendeine Seite, auf der jeder
schreiben kann, was er will - was du dann auch noch nicht
einmal verstehst …
Nein besser schlägt man ein BWL-Buch auf, dort kann man die genaue Erklärung nachlesen.
Oft sind solche Fachkenntnisse noch nicht einmal einem Personal-Genie in einem Forum bekannt.
Man man man
Und Du hast Ahnung davon ?
Gruß
Guido
Gruß Merger
Du verstehst es nicht einmal …
… wenn man dich mit dem Auge draufdrückt,
so habe ich dich kennengelernt und so führst Du deine
Diskussionen weiter.
Ja natürlich, warum sollte ich etwas ändern?
Zumindest habe ich die notwendige Lesekompetenz, den Sinn eines Wissensforums zu erkennen, in dem auf Fragen Antworten gegeben werden und nicht irgendeine Klugscheißerei, die noch dazu falsch ist.
Nein besser schlägt man ein BWL-Buch auf, dort kann man die
genaue Erklärung nachlesen.
Nun ja, dass das nur EINE Bedeutung ist, wirst du eh abstreiten, weshalb ich hier auch einen Cut mache.
Oft sind solche Fachkenntnisse noch nicht einmal einem
Personal-Genie in einem Forum bekannt.
Stell dir vor, ich kenne beide Bedeutungen!
Und Du hast Ahnung davon ?
Habe ich.
Im Gegensatz zu Dir schwurbel ich nicht dümmlich rum, wenn ich zum Thema nichts beizutragen habe.
Gruß
Guido