Hallo Moon12
über die genauen ges. Bestimmungen bin ich nicht genau auf dem aktuellen Stand, klingt aber plausiebel.
Verzug darf bei Lieferung sein, ohne, daß gleich der Vertrag platzt. Sie könne den Lieferanten in Lieferverzug setzen, dabei eine Frist bis zum ??.??.2011 setzen. Genaue Verzugsfristen erfragen Sie mal bei der Industrie- und Handelskammer, ihrem Rechtsanwalt oder im Internet.
Wenn Sie im Kaifvertrag „Fix bis zum 20.08.2011“ geschrieben hätten, wäre ein Rücktrit am 21.08. problemlos möglich gewesen. Auf diese Fixverträge lassen sich die Möbelhäuser aber nur ungern ein.
Fragen Sie im Möbelhaus doch mal nach seinem Bestelldatum und Einsicht in den Schriftverkehr. Oder Sie bitten um Vorlage der Nachricht des Herstellers.
Haben Sie eine Anzahlung geleistet?
Oder schon die ganze Rechnung gezahlt?
Eine weit verbreitete Unsitte ist einfach vom Kunden eine Vorauszahlung zu verlangen und dann mit der Bestellung selber einige Wochen zu warten. Schuld ist dann der Lieferant. Einfacher und besser kommt man nicht an zinslose Darlehen. Das bei jedem Kunden das ganze Jahr…
Aber muß ja nicht so sein.
Gruß,
Martin Gotter