Das hat sowohl praktisch als auch rechtlich so einige mehr oder weniger große Hürden. An einer Baugenehmigung wird kein Weg vorbei führen, denn für die zweite Wohnung müssen jetzt alle Anforderungen neu erfüllt werden, die bislang über die große Wohnung insgesamt erfüllt waren.
Das kann rein praktisch recht einfach sein, wenn das Haus so gebaut wurde, dass hier tatsächlich eigentlich zwei Wohnungen angelegt waren, bei denen man dann nur die Öffnung zwischen beiden Wohnungen geschaffen, und die 2. Wohnungstür zugemauert hat. Das kann aber recht aufwändig werden, wenn man für die zweite Wohnung keine Vorbereitungen für eine getrennte Zufuhr der gesamten Ver- und Entsorgungsleitungen vorgesehen hatte. Zudem gehe ich mal davon aus, dass der Grundriss dieser 2. Wohnung auch nicht spiegelbildlich zur 1. Wohnung sein dürfte, wenn diese bislang gemeinsam genutzt wurden. D.h. die Zimmergrößen und Nutzungen gerade in Bezug auf Küche, Bad, WC werden dort voraussichtlich nicht so gegeben sein.
Aufgrund der zusätzlichen Wohnung muss dann auch die Teilungsgenehmigung überarbeitet werden, und für die neue Wohnung ein neues Wohnungsgrundbuchblatt angelegt werden. D.h. da ist deutlich mehr als nur ein Beschuss der Miteigentümer nötig.