Braucht man für die Erstellung eines 2ten Wohnungseinganges eine Baugenehmigung und reicht dazu die einfache Mehrheit aller Miteigentümer ?

Hallo Community!

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 20 Parteien.

Unsere Wohnung wurde bei der Hauserstellung so gebaut, dass sie die Größe hat, von den darunterliegenden 2 Wohnungen, aber nur einen Eingang hat.

Jetzt würden wir diese gerne zu 2 Wohnungen trennen, was generell kein Problem wäre, denn der Übergang müsste nur zugemauert werden.

Dafür bräuchten wir eine 2te Wohnungseingangstüre.

Irgendwie hast Du es schlecht beschrieben. Man ahnt mehr was Du meinst und vorhast:
´
Eine große Wohnung soll in 2 Wohneinheiten getrennt werden und muss dazu eine neue Eingangstür bekommen. Und wo soll die sein ?
Im Treppenhaus ? Da ist noch Platz dafür ?

In jedem Fall brauchst Du ( wobei: Du ja gerade nicht, die Eigentümergemeinschaft/Verwaltung muss das machen) dazu eine Baugenehmigung, Es geht um wesentlich mehr als um eine Tür !

MfG
duck313

Hallo,

das ist eine größere Umbaumaßnahme. Baugenehmigung und natürlich Zustimmung der WEG werden nötig sein.

Beachte alleine den Aufwand der zusätzlichen Versorgungsleitungen.

Hallo,
normal hat jede einzelne Wohnung einen Grundbucheintrag.

Das hat sowohl praktisch als auch rechtlich so einige mehr oder weniger große Hürden. An einer Baugenehmigung wird kein Weg vorbei führen, denn für die zweite Wohnung müssen jetzt alle Anforderungen neu erfüllt werden, die bislang über die große Wohnung insgesamt erfüllt waren.

Das kann rein praktisch recht einfach sein, wenn das Haus so gebaut wurde, dass hier tatsächlich eigentlich zwei Wohnungen angelegt waren, bei denen man dann nur die Öffnung zwischen beiden Wohnungen geschaffen, und die 2. Wohnungstür zugemauert hat. Das kann aber recht aufwändig werden, wenn man für die zweite Wohnung keine Vorbereitungen für eine getrennte Zufuhr der gesamten Ver- und Entsorgungsleitungen vorgesehen hatte. Zudem gehe ich mal davon aus, dass der Grundriss dieser 2. Wohnung auch nicht spiegelbildlich zur 1. Wohnung sein dürfte, wenn diese bislang gemeinsam genutzt wurden. D.h. die Zimmergrößen und Nutzungen gerade in Bezug auf Küche, Bad, WC werden dort voraussichtlich nicht so gegeben sein.

Aufgrund der zusätzlichen Wohnung muss dann auch die Teilungsgenehmigung überarbeitet werden, und für die neue Wohnung ein neues Wohnungsgrundbuchblatt angelegt werden. D.h. da ist deutlich mehr als nur ein Beschuss der Miteigentümer nötig.

Hallo duck313,

irgendwie habe ich meine Frage wirklich nicht so klar beschrieben. Du hast mich aber trotzdem richtig verstanden.

Wir haben ziemlich viel Platz, da wir in unserem Stockwerk alleine wohnen. Deshalb dachten wir, wir könnten vom Treppenhaus aus, die 2te Eingangstüre genau an der gleichen Stelle, wie die darunterliegenden Wohnungen erstellen lassen.

In der 2ten Wohneinheit würde unser Sohn mit seiner Freundin wohnen. Dort ist auch ein separates Bad und Küchenanschlüsse vorhanden.

Aber da hört sich wirklich alles sehr kompliziert an und so werden wir prüfen lassen, ob wir die Trennung innerhalb der Wohnung vornehmen können, wodurch leider Wohnraum verloren geht.

Danke aber an alle, die mir geantwortet haben :grinning:

Wenn die zweite Wohnung bereits komplett eigenständig angelegt ist, und die WEG mitspielt, ist es zwar ein gewisser administrativer/formeller Aufwand, der etwas Zeit und Geld kosten wird, aber durchaus machbar.