Ich möchte ohne Ausbildung und ohne Meister ein Mobiler Friseur auf machen.
Um sich as Friseur im Reisegewerbe selbständig machen zu können, benötigen Sie zumindest eine abgeschlossene Berufsausbildung als Friseur. Anderenfalls würde Ihnen das Gewerbeamt die Reisgewerbekarte als mobiler Friseur nicht erteilen. Der Meistertitel hingegen ist dafür seit Januar 2004 nicht mehr zwingend erforderlich. Ausführliche Informationen zum Thema „Friseur im Reisegewerbe“ finden unsere registrierten Mitglieder in mehreren Online-Kursen auf unserer eLearning-Website für Friseure: http://www.friseur-unternehmer.de/pages/existenzgrFC…
Ich möchte ohne Ausbildung und ohne Meister ein Mobiler
Friseur auf machen.
Thema: Braucht man als mobiler Friseur eine Ausbildung.
Hallo,
ich will hier einmal zu folgenden Antworten Stellung nehmen, weil sie ganz einfach falsch sind. Der Autor solcher Falschaussagen möge mir gerne das Gegenteil beweisen.
Falsch:
Als Friseur im Reisegewerbe benötigt man zumindest eine Ausbildung.
Richtig:
Man benötigt KEINE Ausbildung !!!
Das Reisegewerbe wird in der Gewerbeordnung geregelt (§§ 55 und 56 GewO).
In dieser Gewerbeordnung sind berufliche Qualifikationen überhaupt nicht vorgegeben und auch nicht geregelt. Daraus folgt, dass man eine Ausbildung auch nicht vorweisen muss. (Ist ja auch logisch, was der Gesetzgeber nicht verlangt muss man auch nicht erfüllen / nachweisen.)
Die Bestimmungen der Handwerksordnung sind für das Reisegewerbe NICHT maßgebend, da diese Bestimmungen nur für das stehende Gewerbe anwendbar sind. Die Handwerksordnung gilt also für das Reisegewerbe überhaupt nicht.
Falsch:
Gewerbeamt erteilt keine Erlaubnis als mobiler Friseur ohne Ausbildung.
Richtig:
Das mag sein, aber Fakt ist, dass sich Gewerbeämter an geltendes Recht zu halten haben. Nur die Bestimmungen die der Gesetzgeber vorgibt können von Gewerbeämtern auch eingefordert werden.
Wer eine Ablehnung seiner Reisegewerblichen Tätigkeit vom Gewerbeamt erhält, weil er keine Ausbildung hat, sollte das Gewerbeamt auffordern, in schriftlicher Form Stellung zu beziehen, auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage die Reisegewerbekarte verwehrt wird. Dem entsprechend würde ich gegen dieses Gewerbeamt vorgehen.
Falsch:
Der Meisterbrief sei seit Januar 2004 für das Reisegewerbe nicht mehr zwingend erforderlich.
Richtig:
Der Meisterbrief war auch vor 2004 für das Reisegewerbe nicht erforderlich !
In der Handwerksreform 2004 wurde zum Meisterbrief als Friseur im Reisegewerbe überhaupt nichts geregelt.
Regelungen betrafen die Handwerksordnung. Nicht aber das Reisegewerbe, denn das ist ja wie bereits geschildert in der Gewerbeordnung geregelt.
Fazit:
Existenzgründer die sich im Reisegewerbe, oder im Handwerk ohne Meisterbrief selbständig machen wollen, sollten unbedingt umfassend recherchieren. Anders geht es nicht. Da reicht auch keine Recherche in irgendwelchen Foren oder sonstigen Internetseiten, weil nur der Existenzgründer auch später für sein tun und Handeln zur Verantwortung gezogen wird.
Einen Tipp: schauen sie mal hier:
Grundsätzlich sollte jeder Existenzgründer das Gewerbe welches er ausführen möchte auch beherrschen. Ich würde mir jedenfalls nicht die Haare schneiden lassen, von jemandem der es nicht kann.
Ich denke, dass eine solche Existenzgründung von vornherein zum Scheitern verurteilt wäre.
Mit besten Grüßen.