Deutschland ist Mitglied der Nato. Die BRD war schon Mitglied der Nato, bevor es die Wiedervereinigung und den Friedensvertrag gab. Aber - und das ist es was ich nicht mehr so recht erinnere - welche Rechte und vor allem Pflichten hatte die BRD im Bündnispakt, bevor Deutschland durch den Friedensvertrag ein suveränes Mirglied wurde?
Es geht mir dabei gezielt um die Frage, ob unsere Soldaten auch damals schon so eingebunden waren, daß sie sich an ´Friedensmissionen´ und sonstigen Auslandseinsätzen, hätten beteiligen sollen, müssen, dürfen und auch taten?
Ich meine mich zu erinnern, daß diese Einsätze politisch damals (vor dem Friedensvertrag) kein Thema waren. Aber ich bin nicht sicher, ob dies daran lag, daß die BRD nicht durfte (mußte) oder andere Gründe hatte.
Wer kann mich aufklären?
Danke
M.