Liebe Wissende,
Hallo, Anabel!
ich habe einen Gebrauchtwagen gekauft und er wurde noch vom
Haendler ganz neu durch den Tuev gebracht.
Auweia, ich ahne schlimmes.
Beim Bericht ist auch alles ok, nur stand da, dass die Bremsen bald
verschliessen seien. Drei Tage nach dem Kauf sind sie es nun tatsaechlich.
In der Werkstatt haben sie gesehen, dass die
Bremsbelaege total runter waren und sofort erneuert werden
mussten.
Dumm gelaufen, aber das passiert, wenn man sein Auto einfach nur billig haben will. Sorry, aber das ist so. Während ner Probefahrt hätteste ja problemlos mal in der Werkstatt deines Vertrauens anhalten können u dort dein (Traum)Auto mal checken lassen können. War es die Werkstatt des Händlers?
Meine Frage nun: Wie kann der Wagen wirklich noch
drei Tage vorher durch den Tuev gekommen sein, obwohl ich
maximal 50 km gefahren bin?
Mit nem schusseligen oder nem geschmierten TÜV-Prüfer.
Gibt es da vielleicht schwarze Schafe, die das aus
Gefaelligkeit fuer den Haendler nicht so genau nehmen?
Die gibts leider mehr als genug.
Dann muesste ich mir vielleicht noch wegen anderer Dinge Sorgen
machen?
Ja, du solltest das Auto, wenn du selber nicht genug davon verstehst, schnellstmöglich in die Werkstatt deines Vertrauens schaffen.
Andererseits stand im Bericht ja dass die Bremsen in
Kuerze verschlissen seien.
Damit ist eine Bremse geschätzte 2-5.000 km VOR der Verschleissgrenze gemeint. Bei dem von dir geschilderten Fall handelt es sich um Bremsen, die weit hinter der vom Hersteller festglegten Grenze liegen. Es sei denn, du bist die 50 km mit getretener Bremse gefahren :o) Ich würde auf jeden Fall zum Händler gehen u ihn höflichst bitten, für die Reparatur der Bremse aufzukommen. Und wenn er sich auch nur teilweise beteiligt, haste schon was gutgemacht.
Da frage ich mich natuerlich, was der Tuev darunter versteht bzw. bis :zu welcher Kuerze er noch die Plakette erteilen darf…
So, wie bei dir beschrieben, hätte der Wagen bei nem vernünftigen Prüfer keine Plakette bekommen. Und glaub mir: Die Bremsen waren sicherlich nicht die einzige Sache, die der Prüfer „übersehen“ hat…
Anabel
Gruss
Mutschy
P.S.: Meine oben gemachten Angabe beziehen sich auf Scheibenbremsen. Trommelbremsen kann der Prüfer nicht einsehen, daher ist dort die Verfahrensweise eine andere.