Bremslichter vorgeschrieben ?

Ich besitze einen Hanomag Traktor Baujahr 1967. Bei einer technischen Durchsicht mussten wir feststellen, dass hier keine Bremslichter noch eine Vorrichtung dazu vorhanden ist. Meine Frage hierzu, werden diese benötigt, bzw sind vorgeschrieben. Höchstgeschwindigkeit ist ca. 18,5 km/h also unter 20 km/h. Muss ich diese nun nachrüsten, oder besteht hier Bestandsschutz ???

Mögliche Antworten auch direkt an [email protected] möglich.
Danke schön im voraus.

Hallo,

habe unter http://traktor.wikia.com/wiki/Hauptseite folgendes gefunden:

"§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern)

tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge

Die Antwort ist also:

Ist mein Traktor nicht schneller als 25 km/h, dann brauche ich keine Bremslichter.

Es ist aber auf jeden Fall ratsam, einen Traktor mit Bremslichter auszustatten."

mfG hankoc

Moin,
besser nachrüsten, da sich die Gerichte gegebenenfalls (Auffahr-Unfall) gegen dich entscheiden. Allerdings braucht ein „Mofa“ (25 km/h) auch keine Bremslichter . . .
Es gibt auch mechanische Brems-Licht-Schalter (nicht „gegen Masse“ sondern „echte“ Durchgangs-Schalter), die du z.B. mit einem Metallwinkel anbauen kannst - Stück Flacheisen passend biegen, bohren und festschrauben.
Nicht vergessen: Verkabelung und Wechsel der Rückleuchten (wegen Lampenfassung) sind dann leider auch noch nötig.
Gruß Heiner (Fahrzeug- und Karosseriebauer)

Mein Rat, laß den Sch. weg.

Wir sind ein Volk von §§-Reitern und es wird immer schlimmer, daher sollten wir auch darauf rumreiten wenn wir etwas noch dürfen.

Gruß Elmar