Moin,
ich glaube Du vermischst hier das Konzept des „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ und des „Kriegsverbrechens“ (bspw. Erschiessung von Nichtkombattanten als Racheaktion) mit dem moralischen Vorwurf an einen Staat, ein Angriffskrieg wäre ein Verbrechen, weil man sich vertraglich darauf geeinigt hatte, keine zu führen.
Zwar haben die Nürnberger Prozesse die Strafbarkeit bzgl. Angriffskriegen für Personen neu eingeführt. Allerdings kennt das Strafrecht keine Bestrafung für zurückliegende Taten. Also für einen Tatzeitpunkt, zu dem die Tat nicht als strafbar galt. Allein das ist schon ein gewisses Manko an der Argumentation in den NP. Der Punkt ist und bleibt bestehen: Falls es keine Sanktionsregel in dem Pakt gab, dann ist auch keine fällig.
Deine Ausführungen über „WK2=Verbrechen“ mögen ja sowohl moralisch als auch politisch richtig sein. Aber sie sind es nicht im juristischen Sinne zwischen Staaten. Und das liegt einzig und allein an einem Punkt, den Du selbst angeführt hast:
Leider sind die Sanktionsmöglichkeiten auch heute noch überschaubar und beschränkt. Vor allem aber die Durchsetzungsmöglichkeit gegenüber Unterzeichnerstaaten. Wirf auch einmal einen Blick auf das Statut des IStGH zur Frage des Wirkungsbeginns.
Die Überarbeitung war auch bitter nötig, weil ganz schön krass geschlampt wurde. Das ändert nichts daran, dass Vogel-Strauss-Haltung auch anschliessend bei einigen verbreitet war.
Nun einmal eine Preisfrage: Wieso nur würde ein anerkannter Historiker auf die Idee kommen, dass Besatzungskosten vom besetzten Land zu tragen waren, wenn es doch nach Deinen Ausführungen gar nicht so sein kann?
Deine Argumentation würde vor einem int. Gericht (bzgl. international law) nicht standhalten. So sehr sie auch moralisch oder ethisch-pol. richtig sein mag. Das sind aber zwei Punkte, die keine Rolle in Prozessen zwischen Staaten spielen. Das sind Punkte, die bei der Aufarbeitung von Geschichte eine Rolle spielen. Und zwar eine Aufarbeitung, die ausserhalb des Gerichtssaals stattfindet.
Gruß
vdmaster