Brexit: Hier sieht ihn ein Experte positiv für Resteuropa

Ich hatte mir geirrt. Er ist doch Ösi, aber vor allem kein Problem. Nur unglaublich grenznah verwoben. Naja, für einige bleibt Bayern eben ein Sehnsuchtsort. :joy:

Deine Verkaufsvorschläge find ich nicht lustig. Ohne die CSU regiert rot-grün im BT und dominiert den BR bis unter die Dachspitze. Also ein „schnappatmenden Pralinenyeti“ weniger in D gleicht das nicht aus. :stuck_out_tongue_winking_eye:

Waaaas :scream:? Ich dachte, Dü wärest Torsten. :stuck_out_tongue_closed_eyes:

Schmarrn. Der ist beendet und der 2+4-Vertrag ist völlig ausreichend. Reparationszahlungen sind längst erledigt. Nur die Griechen verbreiten haltlose Gerüchte, schulden aber wahrscheinlich D noch Geld aus dem WK. Diese gern kolportierte Behauptung, D hätte einen Kredit (Besatzungszeit) erhalten, ist mit ziemlicher Sicherheit Nonsens. Genauere Untersuchungen haben ergeben, dass es sich um eine Aufstellung von Schulden Griechenlands handeln soll. Nach dem Besatzungsrecht ist es nämlich so, dass die Kosten der Besatzung der besetzte Staat zu tragen hat. Also Stellung von Verpflegung u.ä… Und GR konnte schon damals nicht zahlen. Du solltest weniger VT-Seiten konsumieren.

Es könnte jederzeit eine neue Verfassung ausgearbeitet werden. Ob du das glaubst oder nicht, ist von zweitrangiger Bedeutung. Nur wird das in absehbarer Zeit niemand tun, weil die Politiker ja sonst ihre Machtbefugnisse/Posten zur Diskussion stellen würden. Wer sägt schon die Brust ab, die ihn prächtig nährt? Und lässt dann auch noch einen Volksentscheid darüber zu?

Gruß
vdmaster

Puuh, Glück gehabt! :sweat_smile:

War doch nur Spaß!

…und passte sooo unglaublich gut in die Aufzählung!

Nein „wir“ sind Torsten…

Und Torsten ist die Mannschaft, wie die Mannschaft Torsten ist. :joy:

Ähmmm, das ist aber eine Argumentation gegen diverse „Reichsbürger-VTs“.

Die „Benutzung“ des Grundgesetzes als „Verfassung“ schützt uns vor einem Friedensvertrag und somit vor Reparationszahlungen. Keine VT, nur einfache Logik!

Gruß Torsten

Diese Konstellation im Satzbau ist aber, geschichtlich betrachtet, sehr vorbelastet!

Schön, dass es Dir aufgefallen ist. Ich bin zum Zerstörer der (Illusions-)welten geworden.

NEIN! Basta!

He, Du hast vergessen, darüber mit mir abzustimmen. Ja, ja, zuerst schöne Augen machen und wirr von „wir“ schreiben und dann ganz allein die Unterschrift verwenden und die gemeinsamen Konten plündern. :sob:

Hallo Hans-Jürgen!

Man muss sie nicht allesamt sympathisch finden, aber die verschiedenen Farben des politischen Spektrums tragen zur Willensbildung bei, damit am Ende irgend Verträgliches heraus kommt. Wollte man immer, wenn der aktuelle Trend dem eigenen Willen zuwider läuft, das Land/den Kontinent verlassen, wäre man überall nur auf der Durchreise.

Ich bin von Haus aus Kybernetiker. Die für die Regelungstechnik gültigen Zusammenhänge lassen sich auch auf biologische, soziale und ökonomische Systeme übertragen. Eine der klassischen Methoden zur Untersuchung des Verhaltens technischer Systeme bietet die Auswertung der sog. Sprungantwort, also die Antwort des Systems auf ein bestimmtes Eingangssignal. Solche Antwort auf einen 0-1-Sprung am Eingang kann z. B. so aussehen:

In Gemeinwesen gibt es ähnliche Reaktionen z. B. auf plötzlich verstärkten Zuwanderungsdruck. Einer heftigen Reaktion in eine Richtung folgt sogleich ein Überschwingen in die entgegengesetzte Richtung u. s. w., bis irgendwann wieder ein Ruhezustand erreicht wird. Das Verhalten des technischen Systems ist reproduzierbar und berechenbar, was in sozialen und ökonomischen Systemen nur eingeschränkt, zuweilen gar nicht funktioniert. Aber nach einigem Zuwarten lassen sich Tendenzen erkennen.

Manche Gruppierungen erleben gerade einen Höhenflug, was für Gruppen, die keine Lösungen anzubieten haben, auf etwas längere Sicht fatal wirkt. Im Geschehen stecken große Zeitkonstanten; es dauert eben, bis das Publikum merkt, heißer Luft aufgesessen zu sein.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

was man von Kybernetikern lernen kann! Die Analogie überzeugt, und ich hoffe, dass Du Recht behälst.

Gruß, Hans-Jürgen Schneider

Hallo!

Natürlich ist der behauptete Kram mit dem fehlenden Friedensvertrag dummes Zeug. Der Krieg ist de facto und de jure beendet.

Aber die Sache mit dem von Griechenland unfreiwillig gewährten Kredit ist so eindeutig nicht. Zu ähnlicher Einschätzung kam u. a. der wissenschaftliche Dienst des Bundestags.

Stimmt, aber eher nicht im Fall Griechenland, weil andernfalls der Überfallene die Kosten eines an ihm verübten Verbrechens zu tragen hätte. Griechenland wurde angegriffen und Angriffskriege waren schon damals verboten. Zwar trat das Deutsche Reich aus dem Völkerbund mit seinen Regeln schon 1933 aus (formal war der Austritt 1935 vollzogen), aber unabhängig von den Regeln des Völkerbunds galt der Briand-Kellogg-Pakt https://de.wikipedia.org/wiki/Briand-Kellogg-Pakt, zu dessen Unterzeichnerstaaten auch das Deutsche Reich gehörte. Der Vertrag enthielt keine Kündigungsklausel und gilt bis heute (wenngleich er inzwischen durch weiterreichende UN-Bestimmungen obsolet geworden ist).

Schon vor fast einem halben Jahrhundert reagierte ich einigermaßen fassungslos, als aus der Elterngeneration unisono „wir waren nur ehrlich kämpfende Landser“ zu hören war. Tatsächlich war von Anfang an jeder einzelne Schritt deutscher Soldaten auf fremdem Boden ein Verbrechen. Es ist mehr als dreist, wenn Verbrecher von den Opfern ihrer Verbrechen die erforderlichen Auslagen ersetzt haben wollen. Davon abgesehen wurden alle überfallenen Staaten aufs Übelste ausgeraubt. Schon seit 1934 veröffentlichte das Dt. Reich keinen Staatshaushalt mehr. Es gab nirgends Kredit, das Reich war pleite und auf Raubzüge angewiesen. Die besetzten Länder mussten ihren Staatshaushalt verdoppeln und den Aufstockungsbetrag ans Reich zahlen. Darüber hinaus wurde alles an Goldreserven, greifbaren Kunstschätzen und transportfähigen Ressourcen weggenommen.

Gruß
Wolfgang

Pst, Du olle Petze :wink: ! Niemand hat die Absicht einen Hesskommentar zu entwenden!
Zu Spuren und Nebenwirkungen von Ulbricht befragen sie ihren zuständigen IM.

Mit mir wird es keine Rentenerhöhung geben! Skriptfehler in einer Merkelrede. Vgl. S. 243 in „Lügen haben eine kleine Raute“, Kresseverlag, Bielefeld.

Torsten ist Bielefeld.

Hallo,

ein äußerst interessanter Einwand. Es hinge wohl davon ab, welche Folgen für einen Vertragsbruch in dem Vertrag vereinbart wurden. Allerdings lehne ich den Terminus „Verbrechen“ in dem Zusammenhang strikt ab. Denn sicher hatte der Pakt keine strafrechtliche Relevanz.

So könnte möglicherweise der Pakt wg. seiner Zahnlosigkeit irrelevant sein. Nett, falls alle Unterzeichner sich daran halten, und wirkungslos, falls er gebrochen wird. Man kennt ähnliches von gewissen EU-Verträgen.

Das würde aber das schon vorhergehende völkerrechtliche Regelwerk nicht außer Kraft setzen. In diesem Fall die Haager Landkriegsordnung, in der genau diese Kostenübernahme durch das besetzte Land geklärt war.

Der wirklich interessante Aspekt daran ist, auf welcher Basis der Mythos von der Kreditschuld Ds entstand. http://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article138498430/Griechenlands-476-Millionen-Anleihe-gibt-es-nicht.html Mittlerweile tobt da ein wahrer Historikerkrieg. Natürlich mit moralischer Unterstützungsfront in D für GR. Dumm nur, dass die Faktenlage (soweit bekannt) eine andere Sprache sprechen.

D wird diese Besatzungskosten niemals erhalten und auch nicht zu unseren Lebzeiten fordern. GR wird niemals den vermeintlichen „Kredit“ zurückerhalten, aber sicher alle paar Jahre mal inoffiziell fordern. Denn offiziell lief da bislang gar nichts. Also dient es nur zur innenpol. Ausschlachtung.

Gruß
vdmaster

Guten Abend!

Für Verstöße gegen die Regeln von Völkerbund und Briand-Kellogg-Pakt existierten heute vorhandene Sanktionsmöglichkeiten noch nicht. Eingreiftruppen unter gemeinsamem Kommando der Vertragspartner waren unbekannt und eine internationale Gerichtsbarkeit zum Völkerrecht noch nicht installiert. Der Völkerbund konnte vertragsbrüchige Mitglieder ausschließen, wie es Russland aufgrund des Angriffs auf Finnland passierte. Die Nürnberger Prozesse gegen einige Führungsfiguren des Dritten Reichs bildeten die Premiere eines auf dem Briand-Kellogg-Pakt beruhenden Verfahrens u. a. wegen Führen eines Angriffskriegs. Das war die einzige zur Verfügung stehende Rechtgrundlage für den genannten Anklagepunkt.

Wenn offensichtlich - es gab Schuldsprüche mit Todesurteilen und Freiheitsstrafen - auch nach damaliger Rechtslage das Führen eines Angriffskriegs verboten war, waren Zuwiderhandlungen Verbrechen. Was denn sonst, vielleicht Ordnungswidrigkeiten, lässliche Sünden, Kleinkram, Irrtum, Augenblicksversagen… ? Man könnte es mit Mundraub versuchen, denn das Dt. Reich hatte sich mit Vorsatz totgerüstet, war pleite und brauchte Raubzüge fürs Überleben…

Sorry, ist kein Thema für Späße. Auch ohne massenhaftes Umbringen von u. a. Juden (Raubzug im Inneren) war der Krieg als solcher von Anfang an ein Verbrechen und die Verantwortlichen waren Verbrecher. Das geht bis heute in viele Köpfe nicht hinein, galt es doch seit Jahrtausenden als selbstverständliches Recht von Staaten, Krieg zu führen, auch Raubzüge zu veranstalten und Nachbarn zu überfallen. Aber schon seit Immanuel Kant wurde dieses vermeintliche Recht kritisch hinterfragt. Das kam aber in Politikerohren erst nach dem 1. Weltkrieg an und wirklich begriffen wurden die Sachverhalte vielerorts bis heute nicht.

Dabei fällt mir ein: Es gab eine von Jan Philipp Reemtsma initiierte Wehrmachtsausstellung über Verbrechen der Wehrmacht. Vorgehen gegen Zivilisten, Umgang mit Kriegsgefangen u. v. m. wurde thematisiert, was zu öffentlicher Aufregung führte, weil viele Zeitgenossen die Geschehnisse nicht wahrhaben wollten. Nestbeschmutzer war noch die harmloseste Bezeichnung für die Ausstellungsmacher. Aber auch nach Überarbeitung die Wehrmachtsausstellung blieb es bei einer grundsätzlichen Schwäche: Für die Beteiligung an Verbrechen hätte es der in der Ausstellung thematisierten Taten gar nicht bedurft, denn der Angriffskrieg als solcher war bereits ein Verbrechen. Von daher war die gesamte Wehrmacht, selbst der letzte Soldat in der Etappenstube, unmittelbar Mittäter an einem Verbrechen, mithin Verbrecher. Vielleicht gab es dumme Landser, desinformierte Landser, aber ehrlich kämpfende Landser (ich musste mir solche Sprüche früher einfach zu oft anhören) gab es nicht. Ausnahmslos waren es an Verbrechen Beteiligte, denen man allenfalls Unwissenheit zugute halten könnte.

Gruß
Wolfgang

Moin,

ich glaube Du vermischst hier das Konzept des „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ und des „Kriegsverbrechens“ (bspw. Erschiessung von Nichtkombattanten als Racheaktion) mit dem moralischen Vorwurf an einen Staat, ein Angriffskrieg wäre ein Verbrechen, weil man sich vertraglich darauf geeinigt hatte, keine zu führen.

Zwar haben die Nürnberger Prozesse die Strafbarkeit bzgl. Angriffskriegen für Personen neu eingeführt. Allerdings kennt das Strafrecht keine Bestrafung für zurückliegende Taten. Also für einen Tatzeitpunkt, zu dem die Tat nicht als strafbar galt. Allein das ist schon ein gewisses Manko an der Argumentation in den NP. Der Punkt ist und bleibt bestehen: Falls es keine Sanktionsregel in dem Pakt gab, dann ist auch keine fällig.

Deine Ausführungen über „WK2=Verbrechen“ mögen ja sowohl moralisch als auch politisch richtig sein. Aber sie sind es nicht im juristischen Sinne zwischen Staaten. Und das liegt einzig und allein an einem Punkt, den Du selbst angeführt hast:

Leider sind die Sanktionsmöglichkeiten auch heute noch überschaubar und beschränkt. Vor allem aber die Durchsetzungsmöglichkeit gegenüber Unterzeichnerstaaten. Wirf auch einmal einen Blick auf das Statut des IStGH zur Frage des Wirkungsbeginns.

Die Überarbeitung war auch bitter nötig, weil ganz schön krass geschlampt wurde. Das ändert nichts daran, dass Vogel-Strauss-Haltung auch anschliessend bei einigen verbreitet war.

Nun einmal eine Preisfrage: Wieso nur würde ein anerkannter Historiker auf die Idee kommen, dass Besatzungskosten vom besetzten Land zu tragen waren, wenn es doch nach Deinen Ausführungen gar nicht so sein kann?

Deine Argumentation würde vor einem int. Gericht (bzgl. international law) nicht standhalten. So sehr sie auch moralisch oder ethisch-pol. richtig sein mag. Das sind aber zwei Punkte, die keine Rolle in Prozessen zwischen Staaten spielen. Das sind Punkte, die bei der Aufarbeitung von Geschichte eine Rolle spielen. Und zwar eine Aufarbeitung, die ausserhalb des Gerichtssaals stattfindet.

Gruß
vdmaster

IMHO würde Art. 23 GG dem Austritt der Bundesrepublik im Wege stehen. Der müsste wohl zuerst abgeschafft werden.

Gruß
rakete

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Hallo,

ein extrem gutes Argument. Das wär doch u.U. einmal etwas für das Rechtsbrett. Bzgl. des EU-Vertrages gilt übrigens https://dejure.org/gesetze/EU/50.html

Zu der von Dir aufgeworfenen Frage habe ich eigentlich gar keinen Standpunkt mehr :flushed:. Da hast Du mir wirklich den Boden unter den Füssen weggerissen.

Allerdings sehe ich einen Lichtstreifen am Horizont, der evtl. meiner „Ehrenrettung“ förderlich sein kann.

Der gesamte Artikel steht in einer Rubrik, die die Rechte zwischen den Organen BT und BR regelt. So könnte der erste Satz im ersten Absatz nur eine einleitende Begründung sein, warum der Rest des Artikels nötig ist.

Soll heissen: Nicht die BRD ist per GG verpflichtet, bei der EU mitzumachen. Sondern weil sie sich entschlossen hat, bei der EU mitzumachen, ist die Regelung von Kompetenzen zwischen BT und BR erforderlich.

Das wird von richtig hartgesottenen, „fundamentalistischen“ EU-Fans natürlich ganz anders gesehen. Die gehen ja sogar soweit, dass ein Austritt per se unmöglich sei. Eine IMHO völlig unsinnige Behauptung.

Den evtl. Zwang das GG abzuändern, um auf Artikel 50 des EU-Vertrages zurückgreifen zu können, halte ich auch gar nicht für ungeschickt. Es wäre schon seltsam, wenn eine so tiefgehende Verpflichtung wie man sie mit der EU eingegangen ist, nach den Konstellationen der "Tages"politik entschieden werden könnte. Also wie ein Bundesgesetz mit Zustimmungspflicht des Bundesrates. Dann wären 50% zzgl. einer Stimme im BT und 35:34 Stimmenmehrheit im BR ausreichend, um alles über Bord zu werfen. Und ein paar Jahre später, nach weiteren Wahlen wieder zurück in die EU? Also rin in die Kartoffeln und russ us die Kartoffeln?

Gruß
vdmaster