Liebe Experten!
Heute haben mich die Google-Funde derart wenig zufrieden gestellt und derartig wenige aber dennoch widersprüchliche Informationen geliefert, dass ich geneigt war, meine Frage in den Bereich Esoterik einzuordnen.
Meine Frage ist eigentlich ganz trivial:
Schreibt man in einer brieflichen Anrede an einen Schuldirektor in Deutschland (übliche Amtsbezeichnung OStD = Oberstudiendirektor)
Sehr geehrter Herr Oberstudiendirektor Soundso,
oder lässt man die Amtsbezeichnung lieber weg? Ich finde, die Anrede klingt unglaublich hölzern. An anderer Stelle ergab meine Suche, dass auch „Professor“ eine Amtsbezeichnung sei und als solche nicht abgekürzt werden dürfe. Man könnte jetzt schlussfolgern…
Wunderbarerweise bietet das Ministerium des Inneren sogar einen Ratgeber für alle wichtigen Fragen bezüglich Anreden - Umfang 169 Seiten -, leider ist ihnen der Oberstudiendirektor aber keine Erwähnung wert.
Ratgeber an anderer Stelle geben eher unqualifizierte Kommentare wie „möchtest du für jemanden arbeiten, der auf einer solchen Anrede besteht?“ - Mir geht es aber um die Sachebene.
a) Ist es korrekt, die Amtsbezeichnung „Oberstudiendirektor“ mit in die Anrede zu packen
b) Ist das auch üblich?
Selbst ehemals „korrekte“ Gepflogenheiten haben sich teilweise heutzutage überholt und kommen in einem Schreiben gestrig und altbacken daher.
Ich würde mich über Antworten freuen, es geht um Bewerbungsschreiben an Schulen - da möchte ich nicht unbedingt Fehler machen.
Viele Grüße und herzlichen Dank im Voraus!
tigru