Hallo,
mal angenommen in einem Dokument zur Vorlage beim Notar zu einem Darlehensvertrag steht:
"…gemäß dem von uns gewährten Darlehen benötigen die oben gennanten Darlehehensnehmer/Sicherungsgeber die Bestellung einer Briefgrundschuld
über 250.000,00 EUR zu folgenden Bedingungen:
1.2 Zinsen: 12 v.H. jährlich ab dem Tag der Unterzeichung dieser Urkunde
1.3 Nebenleistung: 5 v.H. einmalig Nebenleistung des Grundschuldkapitals
1.4 Fälligkeit der Zinsen: jeweils am 31.12. nachträglich
Was bedeuten die Zinsen? Wann müssen die bezahlt werden?
Danke und Gruß,
Fred