Briefgrundschuld

Hallo,

mal angenommen in einem Dokument zur Vorlage beim Notar zu einem Darlehensvertrag steht:

"…gemäß dem von uns gewährten Darlehen benötigen die oben gennanten Darlehehensnehmer/Sicherungsgeber die Bestellung einer Briefgrundschuld

über 250.000,00 EUR zu folgenden Bedingungen:

1.2 Zinsen: 12 v.H. jährlich ab dem Tag der Unterzeichung dieser Urkunde

1.3 Nebenleistung: 5 v.H. einmalig Nebenleistung des Grundschuldkapitals

1.4 Fälligkeit der Zinsen: jeweils am 31.12. nachträglich

Was bedeuten die Zinsen? Wann müssen die bezahlt werden?

Danke und Gruß,
Fred

Hallo,

1.2 Zinsen: 12 v.H. jährlich ab dem Tag der Unterzeichung
dieser Urkunde
1.3 Nebenleistung: 5 v.H. einmalig Nebenleistung des
Grundschuldkapitals
1.4 Fälligkeit der Zinsen: jeweils am 31.12. nachträglich

Was bedeuten die Zinsen?

http://sicherungsgrundschuld.de/FAQ/Grundschuldzinse…

Wann müssen die bezahlt werden?

Gar nicht.

Gruß
C.

Hallo,

http://sicherungsgrundschuld.de/FAQ/Grundschuldzinse…

Danke für den Link. Allerdings steht da zur Nebenleistung nichts…

Gruß, Fred

http://sicherungsgrundschuld.de/FAQ/Grundschuldzinse…

Danke für den Link. Allerdings steht da zur Nebenleistung
nichts…

http://www.google.de/#hl=de&tbo=d&output=search&scli…