Briefkasten-Aufkleber?

Hallo Forumsmitglieder,
ich wohne als Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus. Vor kurzem ist ein neuer Eigentümer in das Haus eingezogen. Ich bin seit 43 Jahren hier Hausmeister. Einige Bewohner wollen keine Werbung etc. in ihrem Briefkasten.
Auf deren Bitte habe ich jeweils, einen im Handel erhältlichen, entsprechenden Aufkleber angebracht, somit war ein einheitliches " Bild " der Briefkästen gewährleistet.
Nun hat der neue Bewohner einen selbst verfassten Aufkleber angebracht, der ganz und gar nicht zu den bereits vorhandenen passt. Bevor ich ihn darauf anspreche, möchte ich doch die Meinung der Forumsmitglieder erfahren, ob ich diesen Aufkleber entfernen, und mit einem, unserer gewohnten Aufkleber austauschen kann???
Herzlichen Dank im Voraus für jede " brauchbare " Antwort.
Mit freundl. Grüßen
Loewe41

Ich würde dem Neuen freundlich anbieten seinen Aufkleber zu ersetzen. Zu 99 % sollte er darauf eingehen.

Hallo,

ohne ihn vorher anzusprechen AUF KEINEN FALL. Nur weil du dort seit 43 Jahren Hausmeister bist und weil dir die Optik mit dem neuen Aufkleber nicht passt, hast du keine Sonderrechte.

Wie schon vorgeschlagen, kannst du ihm das freundlich anbieten, denn vielleicht hat er einfach nicht gewusst, wo es die Aufkleber gibt, und hat dann einfach genommen, was er gefunden hat, ist aber dankbar, wenn er eine Bezugsquelle erfährt, und wenn er dein Angebot ablehnt, hak es ab und gräme dich auch nicht darüber!

Gruß
Christa

Hallo,

war bei uns vor kurzem auch Thema bei der Eigentümerversammlung. Dort wurde ein Beschluss gefasst, dass einheitliche Schilder angebracht werden sollen (mir persönlich war das sowas von Banane, aber anderen Leuten scheint das wichtig zu sein).
Also: was andere schon sagen: Keinesfalls eigenmächtig, sondern bei dem neuen Eigentümer nachfragen. Sollte er sich sträuben und es ist dir wichtig - bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen, darüber abstimmen und entsprechend handeln.

Grüße
Siboniwe

Hallo,
den im Haus ueblichen Aufkleber zur Verfuegung stellen, mit Design-Begruendung, bei freundlicher Bitte, kostenlos fuer den Neuen. Vermutlich hatte er nur andere Versionen „in seinem Drucker“.

Moin,
zu dem bereits völlig richtig gesagten:
Bei uns im Haus gibt es „vernünftige“, moderne Briefkästen in die nicht nur ein ordentlicher Brief passt, sondern die so ein Schild bereits integriert haben! Das muss man dann als Mieter innen nur umlegen und der nächste Mieter kann es anders machen. So sieht das ordentlich aus und es muss sich weder der Hausmeister noch die Leute drum kümmern. Kannste ja mal anregen solche zu kaufen :smile:

VG
J~

Hallo,

von allen vorgeschlagenen Varianten ist deine allerdings die teuerste. :smiley:

Gruß
Christa

2 Like

Aber die stressfreiste :slight_smile:

Nur wenn alle einverstanden sind, sonst sehe ich da die nächste Problemquelle. :stuck_out_tongue:

Wie der Name schon sagt, Eigentümer sind etwas eigen.

Ja - aber dann wird’s immer noch günstiger als ein Gerichtsprozess :smiley:

Hallo,

wenn es weder einen entsprechenden Beschluß der Eigentümer gibt noch das Einverständnis des Eigentümers der Wohnung vorliegt, der der Briefkasten dient, nicht.

Gruß
C.

Hallo,
es spricht der Neid der Besitzlosen !
L.G.
loewe41

Hallo Christa,
ich glaube, da ist etwas nicht ganz klar: Der Briefkasten ist als gesamte Anlage Teil der Eingangstür.
Somit ist der Briefkasten Eigentum von ALLEN, lediglich der Wohnungseigentümer, oder Mieter, kann ihn benutzen.
Falls er auszieht kann er ihn ja auch nicht mitnehmen.
Alles klar?
L.G.
loewe41

Hallo,
diese " Lösung " wäre bei uns nicht möglich, da die Briefkästen Teil der Hauseingangstür sind.
Trotzdem vielen Dank!
Mf.G.
loewe41

Hallo,

da es bisher noch nicht erwähnt wurde, möchte ich gern noch auf die rechtlichen Aspekte eingehen.
Tür, Türrahmen und Briefkasten sind Teil der Mietsache und dürfen mit Aufklebern beklebt werden wie die Mieterinnen lustig sind. Grenzen findet dieses Recht im Hausfrieden, oder eben im Strafrecht. Ein Anspruch auf Unterlassung ergibt sich daraus nicht.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Osnabrück&Datum=13.03.1984&Aktenzeichen=31%20C%201008%2F83

Darüber hinaus ist es bei „Werbung - nein danke“ Aufklebern sogar so, dass sie dem Ausdruck des Rechtes auf informelle Selbstbestimmung dienen und nicht lediglich einer Meinungsäußerung.

https://openjur.de/u/264706.html

Viele Grüße

Danke für das - interessant.
Allerdings handelt es sich im vorliegenden Fall um Eigentumswohnungen. Und da greift dann der kleinste gemeinsame Geschmacksnenner, wenn in der Eigentümerversammlung darüber abgestimmt wurde.

Grüße
Siboniwe

Gut, dann ist er Teil des Gemeinschaftseigentums, aber du kannst auch nicht am Gemeinschaftseigentum Änderungen nach deinem Gutdünken vornehmen, ich wiederhole, nur weil du seit 43 Jahren dort Hausmeister bist.

Deshalb greife ich auf das, was @anon73739668 geschrieben hat, zurück:

Gruß
Christa

P. S. Diese olle Sortierung! Keine Ahnung, ob sie sich noch ändert, das ist jedenfalls eine Antwort auf das, was mir @loewe41 geschrieben hatte.

1 Like

Hi,

es geht auch nicht darum, OB der Eigentümer einen Aufkleber unterbringen darf, sondern ob der Hausmeister der Anlage diesen Aufkleber entfernen und durch einen, der seinem persönlichen Geschmack (ich drücke das jetzt einfach mal so aus) entspricht, ersetzen darf. Und ich behaupte: nein, das darf er nicht.

Gruß
Christa