Hallo,
Das Kanzleramt wollte den Wortlaut des Schreibens an Horst Seehofer (CSU) nicht bekannt machen. „Da möchte die Bundesregierung das Briefgeheimnis wahren“, sagte Merkels Vize-Regierungssprecherin. Auch die bayerische Staatsregierung machte keine Angaben zum genauen Inhalt.
„man verzichte auf eine Veröffentlichung“ wäre noch nachvollziehbar. Aber auf den vollständigen Inhalt hat die Öffentlichkeit doch ein Anrecht, sobald der Brief geöffnet ist, oder etwa nicht?
Immerhin handelt es sich um ein offizielles Schreiben der Institution „Regierung von D“ an die Institution „Regierung von Bayern“. Ich gehe hierbei davon aus, dass keine gesetzl. Geheimhaltungspflicht besteht (bspw. militärische Geheimnisse).
Gruß
vdmaster