Briefwechsel Kanzleramt - bayr. Staatskanzlei

Hallo,

Das Kanzleramt wollte den Wortlaut des Schreibens an Horst Seehofer (CSU) nicht bekannt machen. „Da möchte die Bundesregierung das Briefgeheimnis wahren“, sagte Merkels Vize-Regierungssprecherin. Auch die bayerische Staatsregierung machte keine Angaben zum genauen Inhalt.

„man verzichte auf eine Veröffentlichung“ wäre noch nachvollziehbar. Aber auf den vollständigen Inhalt hat die Öffentlichkeit doch ein Anrecht, sobald der Brief geöffnet ist, oder etwa nicht?

Immerhin handelt es sich um ein offizielles Schreiben der Institution „Regierung von D“ an die Institution „Regierung von Bayern“. Ich gehe hierbei davon aus, dass keine gesetzl. Geheimhaltungspflicht besteht (bspw. militärische Geheimnisse).

Gruß
vdmaster

Der Inhalt ist schon durchgesickert:

"Lieber Horst,

du schon wieder! Kannst du dich nicht einmal benehmen wie jeder andere Ministerpräsident auch? Wenn du so weiter machst kürze ich dir das Taschengeld die Pkw-Maut.

Ich hoffe, du verstehst mich diesmal und ich muss nicht gleich wieder so streng werden!

Deine Mutti

P.S.: In den letzten Tagen ist es wieder kühl geworden, denk bitte daran, die warme Jacke anzuziehen!"

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Wozu brauchst du den Wortlaut, wenn der Inhalt klar ist ? Viel wichtiger ist, wie Seehofer damit umgeht. Wegen des Türkei-Deals wird er zum Stillhalten verurteilt sein und endet schließlich wieder wie ein Tiger, der schließlich nur als Bettvorleger bei der Kanzlerin.

rakete

Hallo,

weil ich ihre genaue rechtliche Argumentation wissen möchte.

Gruß
vdmaster

Servus

Nein. In § 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses heißt es unter anderem:

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

Ich interpretiere das so, dass auch geöffnete Briefe geschützt sind, falls sie nicht irgendwo offen rumliegen. Ich gehe einfach Mal davon aus, dass es in München eine schmucke (und selbstverfreilich verschließbare) Schatulle für Briefchen gibt. Ob es einen Unterschied macht, dass es sich um zwei Regierungsbhörden handelt, weiß ich nicht. Wir könnte ja mal bei Hillary nachfragen :wink:

Grundsätzlich finde ich die Erklärung der Regierungssprecherin dürftig und im besten Falle ungeschickt. Das hätte man deutlich besser lösen können. Aber sie ist ja nur die Vize :smile:

Lg,
Penegrin

Hallo,

Du Haarspalter. Natürlich ohne Gewaltmittel oder Zweitschlüssel.

Urteile des BVerfG müssen veröffentlicht werden. Im BT werden Reden im Wortlaut festgehalten und veröffentlicht. Mich hätte eben interessiert, ob ein Schreiben (Inhalt) zwischen Bundesrepublik und Bundesland öffentlich gemacht werden muss. Ob eine Informationspflicht spätestens auf Anfrage beim Empfänger besteht. Bzw. welche Gesetze/Verordnungen dem entgegenstehen.

Gruß
vdmaster

Die Akten des Bundeskanzleramts werden normalerweise dem Bundesarchiv übergeben, damit werden diese öffentlich. Dies passiert üblicherweise nach 30 Jahren, es sei denn, besondere Geheimhaltungsbelange sprechen für eine spätere Veröffentlichung.

Also wart einfach noch ein bißchen.

genau und deshalb das Du ein Recht auf einen Durchschlag. Fordere ihn an !

Hallo,

darin befinden sich aber auch zahlreiche Gesprächsprotokolle zwischen BK und Ministern. Dass diese erst nach Jahrzehnten (mit Ausnahmen) veröffentlicht werden, halte ich für angemessen. Es wäre u.U. auch ungünstig für die internationale Stimmung, wenn irgendwelche Schimpftiraden des Ministers X über das Staatsoberhaupt Y bereits am Folgetag veröffentlicht werden müssten.

Wir haben es hier aber mit hochoffiziellem Schriftwechsel eines Bundesorgans (BK) mit einem Teil eines anderen (BY via Bundesrat) zu tun.

Gruß
vdmaster