Hallo,
ist man als Empfänger verpflichtet, z. B. ein Einschreiben (mit Rückschein) zu öffnen und zu lesen?
Normale Briefe gelten ja ab dem dritten Werktag nach dem Versand als zugestellt. Der Absender hat aber keinen Nachweis über die Zustellung und im Streitfall ist der Absender in der Beweispflicht, dass der Brief wirklich zugestellt wurde.
Aber darf man als Empfänger nicht frei darüber entscheiden, welche Briefe man liest oder nicht, egal, ob sie als normale Briefe oder als Briefe mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt worden sind oder ist man als Empfänger sogar verpflichtet, einen zugestellten und erhaltenen Brief zu lesen?
Wenn man eine E-Mail mit Lesebestätigung verschickt, der Empfänger diese Lesebestätigung bestätigt, hat er damit automatisch bestätigt, dass er die E-Mail auch wirklich gelesen hat? Oft bekommt mal als E-Mail-Absender eine automatsche Antwort-E-Mail, in der steht, dass die E-Mail zwar beim Empfänger eingetroffen ist, dies aber nicht automatisch bedeutet, dass diese auch gelesen wurde oder wird.
Was wäre denn, wenn man einen „ganz bösen Brief“ als Einschreiben (mit Rückschein) erhält und es in diesem Brief zu einem Gerichtstermin vorgeladen wird. Man nimmt aber nicht an diesem Gerichtstermin teil, weil man den Brief gar nicht gelesen hat und somit nichts von der Vorladung wissen konnte. Man muss ja nicht unbedingt absichtlich einen zu erwartenden „bösen Brief“ nicht öffnen, sondern man hat diesen einfach verschludert oder einfach versäumt, diesen zu öffnen und zu lesen. Man leert den Briefkasten, geht mit der Post schnell in die Wohnung, die Post wirft man auf den Boden, weil man dringend aufs Klo muss oder ans Telefon muss, später packt man die auf den zu Boden geworfene Post und ein oder gar mehrere Briefe landen irrtümlicherweise im Altpapier, ohne vorher geöffnet und gelesen worden zu sein. Oder ein Einschreiben wird vom Zusteller in den Briefkasten geworfen, man sieht aber dieses Einschreiben nicht, weil das Einschreiben zwischen Werbeprospekte gerutscht ist, die der Empfänger generell ungelesen wegwirft. Oder ein Einschreiben wird aus dem Briefkasten des Empfängers gestohlen.
Wenn ein Einschreiben mit Rückschein zugestellt wurde, erhält der Absender die unterschriftliche Bestätigung vom Empfänger, dass dieser das Einschreiben in Empfang genommen hat. Aber auch das dürfte ja lediglich ein Beleg für die Zustellung sein, aber nicht über das Öffnen und Lesen.
Es kann ja immer wieder mal Gründe geben, warum Post nicht zugestellt wird oder zugestellte Post, über die ein Zustellungsnachweis erbacht wird, abhanden kommt.
Mit was kann und muss der Empfänger rechnen, wenn ein belastender Verwaltungsakt, eine Vorladung, ein Schreiben von einem Anwalt, ein Schreiben von einem Inkassobüro … zwar erhalten, aber aus welchen Gründen auch immer nicht geöffnet und gelesen hat?
Steht der Empfänger in der Beweispflicht, dass er ein Einschreiben nicht erhalten hat. Wie soll das bewiesen werden?
Wie verhält es sich bei der Verweigerung der Annahme eines Einschreibens mit Rückschein? Darf man frei entscheiden, von wem man Post erhalten möchte und von wem nicht? Was passiert, wenn der Empfänger ein Einschreiben mit Rückschein nicht annimmt?
Danke + Gruß