Hallo,
ich benötige eine Gleitsichtbrille altershalber.
Da ich aber als Monteur auch in Maschinen klettern muss ,ich viel mit Öl,Späne etc. zu tun habe, würde ich gerne wissen ob mir der Arbeitgeber eine solche Brille auch stellen müsste z.B. als Schutzbrille mit Gleitsichtgläsern.
Gibt es da einen rechtlichen Hintergrund oder liegt es dann am wohlwollen des Arbeitsgebers?
Nö.
Und ehrlich, Schutzbrillen mit korrigierten Gläsern habe ich noch nie gesehen. Ist doch viel zu empfindlich .
Wenn Schutz nötig dann trägt man seine Korrekturbrille oder -linsen unter der Schutzbrille.
Schutzbrille und sonstige PSA muss der AG schon stellen, aber sicher nicht „normale“ Brillen. Bei Bildschirmarbeitsplätzen mag das anders sein wenn dort eine „Bildschirmbrille“, also eine spezielle Lesebrille für den Nahbereich erforderlich wäre.
MfG
duck313
Diese Schutzbrillen mit Sehstärke gabs bei uns in der Firma.
Die Kosten hat der Arbeitgeben komplett übernommen. Alle 2 Jahre konnte man eine neue bekommen, wenn sich die Sehstärke verändert hat.
Ob der Arbeitgeber die Kosten übernehmen muss, weiß ich nicht. Meiner hats gemacht
Welche berufliche Sparte und haben die alle, vom Laufburschen bis… bekommen?
ramses90
Alle Mitarbeiter von Werkstätten, also Fertigung, Zerspanung, Flaschner, Schlosser, Elektriker, Labor usw.
Wozu sollte ein Laufbursche eine Schutzbrille brauchen?
Bei uns in der Firma gabs nur die
Nein Schmarren. Diese ist in meiner Sammlung von Kuriositäten. Ich vermute, sie stammt aus einer DDR Behörde, weiß jemand etwas Näheres ?
UB
Keine Ahnung, Sie seiht aus wie die, die ich bei der Bundeswehr hatte. Allerdings ist es möglich, dass in Ost und West auf dem Modell der Wehrmacht aufgebaut wurde.
WAs mich wundert ist das kleine „s“ in der Aufschrift. „Früher“ wurde da das „lange S“ benutzt. Die Nutzung des „runden s“ in der Mitte des Wortes kam erst später auf, auch wenn dies in bestimmten politischen Kreisen heutzutage mächtig im Schwange ist.
Servus,
kann das eine Vereinfachung der Fraktur sein, um sie für fremdvölkische Angehörige irgendwelcher Hilfstruppen lesbar zu machen? Dann wäre das Dings anhand des verirrten runden s auf den Zeitraum 1941 - 1945 zu datieren.
Ich glaube das runde s in Wortmitte (und bei nicht zusammengesetzten Worten, nämlich Eigennamen) auch an einem Bahnhof irgendwo - irgendwann mal gesehen zu haben. Sicherlich zu Bundesbahn-Zeiten, aber bestimmt nicht von der Bundesbahn angebracht: Die hat ziemlich ab Gründung die Bahn-Antiqua benutzt.
Die (wie es scheint) nicht exakt waagerecht angebrachte Schrift kann natürlich auch eine Zutat eines späteren Sammlers sein, der die Gasmaskenbrille auf diese Weise ein wenig älter machen wollte…
Schöne Grüße
MM
Mag sein, ich glaube es nicht ganz. Ausserdem wurde ab 1941(?) die „Schwabacher Judenschrift“ nicht mehr verwendet.
Es gibt/gab Regeln, die ich auch nicht genau kenne und beherrsche. Das „runde s“ war am Wortende erlaubt und in der Wortmitte, wenn das Wort zusammengesetzt war (Bahnhofsgaststätte), ansonsten gehörte in die Wortmitte das „lange s“.
Eine falsche Anwendung der Regeln ist natürlich nie ausgeschlossen. Mir ist da schon einiges aufgefallen.
PS: In dem Link von Christa lese ich „Military style“, „Bundeswehr“ und „WWII“, das sieht doch sehr nach einem Replikat aus.
die hat mein Erzeuger auch gehabt, vom Bund als Gasmaskenbrille. Hat der dann immer zum schnorcheln unter der Tauscherbrille getragen.
Servus,
ist halt das, was Mr. Hui Peng von deutscher Militärhistorie so weiß. Die dort abgebildete Brille, keine Gasmaskenbrille, wird recht häufig als modernes Replikat angeboten - übrigens mit einem anderen Kasten, aber der selben Aufschrift. Das spräche dafür, dass es diese Aufschrift mitsamt rundem S bei der Wehrmacht und/oder beim Luftschutz (der trug ebenfalls Grau) gegeben hat.
Schöne Grüße
MM
Servus,
die Beschriftung ist von Hand gefertigt, schau Dir nur mal die oberen Enden von l und t an oder die linken unteren Ecken von D und B. Bindestrich mit Leerraum links und rechts ist genauso amateurhaft; Schreibweise mit Bindestrich überhaupt unüblich. Kommt mit Sicherheit nicht aus der Fabrik.
Gruß
Ralf
Hallo,
um den völlig entgleisten Thread mal wieder auf die Ursprungsfrage heranzuführen:
Ist eine Brille aus Gründen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben - zB gesetzlich in der ArbmedVV oder aber durch UVVs der BGen, hat der AG die Kosten gem. § 3 Abs. 3 ArbSchG
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html
zu tragen. Zu diesen Kosten gehören auch grundsätzlich die Kosten der Anpassung der Sehstärke.
&tschüß
Wolfgang