Brille ging während Arbeit kaputt

Hallo,
Ich trage auf der Arbeit ( Anlagenbediener ) meine alte " Alltagsbrille " und daheim dann meine Gute. Leider ist mir die Arbeitsbrille letzte Woche bei einer Reparatur in eine laufende Förderschnecke gefallen und dann ab in ein 500 t Silo. Sollte sie jemals wieder auftauchen ist sie natürlich nur noch Schrott.
Ich habe meinen Arbeitgeber ( Leihfirma ) gefragt wie das mit der übernahme der Kosten für eine neue Brille ist und der sagte sie würden für private Gegenstände nicht aufkommen. Allerdings haben sie mir angeboten dass sie mir eine Arbeitsschutzbrille mit Sehstärke zahlen. Allerdings will ich nicht den ganzen Arbeitstag mit einer riesigen Arbeitsschutzbrille rumlaufen.
Kontaktlinsen habe ich zwar auch, aber durch den Staub ( Gips ) werden die Augen dann zu trocken.

Könnt ihr mir da ein paar Tips geben?

Hallo,
das ist doch ein gutes Angebot von deinem Arbeitgeber. Grundsätzlich hat der AG jegliche Schutzkleidung zu stellen und bei Beschädigung oder Verlust zu ersetzen. Das gilt nicht für private Kleidung oder Gegenstände.
Die einschlägigen Firmen die Schutzbrillen anbieten, haben heute sehr elegante und moderne Modelle. Die haben nichts mehr mit der alten dicken Schutzbrille zu tun die aussahen wie eine Schhweißerbrille.
VG
T.

Hallo Rudolf,
mache den Verlust Deiner Brille als Arbeitsunfall geltend!
Die Berufsgenossenschaft Deines Arbeitgebers muss gemäß einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.02.2001 (AZ: B 2 U 9/00 R) mit Verweis auf § 27 Abs. 2 SGB VII die Kosten für eine neue Brille in einfacher Ausführung erstatten, auch wenn Du Dich bei diesem Arbeitsunfall selbst nicht weiter verletzt hast.
Für Deinen AG ist das völlig „kostenneutral“, er zahlt ja sowieso (und dafür) seine Beiträge an die BG.

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Arbeitsschutzbrille mit der entsprechenden Sehstärke finanziert, sollten Sie das Angebot wahrnehmen. Eine Arbeitsschutzbrille ist zu Ihrem Schutz gedacht und ist nicht mehr privat. Wenn diese dann kaputt geht, erhalten Sie wieder eine neue.
Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, die Kosten der Arbeitsschutzbrille für eine andere Brille mit zu verwenden. Allerdings sollten Sie das vorher mit dem Arbeitgeber abklären.

Hallo,

der Arbeitgeber kann nur eine Schutzbrille Ihnen besorgen, da um eine private Brille handelt müssen Sie leider für die Kosten aufkommen, falls Sie keine brillenversicherung haben. Aber wenn durch ein Fremdverschulden Ihre Brille kaputtgegangen ist, dann haftet die Haftpflichtversicherung, aber es muss ein Fremdvwerschulden vorliegen, sonst haben sie keine andere Möglichkeit.

Gruß
Marinel

Sorry,
aber wenn der Arbeitgeber eine Ersatzbrille (Schutzbrille) anbietet ist das bereits mehr als man erwarten kann.
Ansonsten hängt wie immer alles an der Gefährdungsbeurteilung; sollte eine Brille für die Tätigkeit erforderlich sein, so muss der AG diese auch zur Verfügung stellen. Also am Besten direkt nachfragen bei der FASI, dem Betriebsarzt und dem Betriebsrat.

Viele Grüße.

Moin famrudolf,

ich bin nicht ganz der Experte was Arbeitsrecht angeht aber nach Rücksprache mit unserer Personalabteilung würden wir auch keine Kosten für die Privat Brille übernehmen. Das Angebot Dir eine Korrektionsschutzbrille zu beschaffen entspricht auch unserer Vorgehensweise und ist aus meiner Sicht völlig legitim. Korrektionsschutzbrillen müssen auch nicht riesig und hässlich sein. Verschiedene Anbieter haben hier durchaus ansprechende Modelle im Angebot (z. B. Infield oder Uvex).
Die Schutzbrille bietet Dir aus meiner Sicht folgende Vorteile:

  • Solltest Du künftig einmal in Bereichen eingesetzt werden wo das Tragen von Schutzbrillen erforderlich ist musst Du keine Überbrille tragen (ganz schrecklich!) sondern kannst mit Deiner „normalen“ Brille weiterarbeiten.
  • Du hast generell einen besseren Schutz als mit Deiner privaten Brille (Seitenschutz, definierte Bruchsicherheit)
  • Sollte die Schutzbrille mal kaputt gehen oder sich Deine Sehstärke ändern, muss der Arbeitgeber Dir eine neue beschaffen bzw. die Kosten übernehmen.

Wie gesagt, aus meiner Sicht hat eine Korrektionsschutzbrille deutliche Vorteile, wenn Sie optisch ansprechend und der Tragekomfort in Ordnung ist. Sprich hierzu Deinen Arbeitgeber an, dass Du mit dem Modell zufrieden bist. Im Zweifel zahl´ lieber etwas dazu um ein „schönes“ Modell zu bekommen. Gute Schutzbrillen sind i. d. R. ab 8,00 Euro zu bekommen, die Gläser hängen von Deinem Korrektionsgrad ab, sind aber auch viel günstiger als über einen normalen Optiker.

Gruß

Andreas

Hallo,

ich bin Arbeitssicherheitsmann, das wäre aber eine Frage für Arbeitsrechtler.
Frag den Betriebsrat, was er Dir rät.

Viele Erfolg.

Wolfgang

Hallo,
Ihr Arbeitgeber hat recht. Aber warum wollen Sie keine Arbeitsschutzbrille tragen? Es gibt mittlerweile akzeptierebare Modelle, die trotzdem gut schützen.
MfG
Kley

Hallo,

Danke an alle für die nette HIlfe.
Eigentlich bin ich die meiste Zeit in der Schaltwarte und überwache die Anlage und beprobe die Qualität.
Ich habe mal beim Optiker meines Vertrauens nachgefragt und nächste Woche hat sie dann ein paar Modelle und einen Katalog mit Korrektionsschutzbrillen.
Es gibt ja wirkliche ein paar Modelle die normalen Brillen ähneln. Mal sehen was es für eine wird.
Also nochmals Danke an alle.

Guten Tag,

der Arbeitgeber hat Ihnen eine rechtlich völlig richtige Auskunft erteilt.

Beste Grüße

Hallo Famrudolf,

also grundsätzlich gilt natürlich schon, daß die Firma für private Gegenstände der Arbeitnehmer in dem Sinne „nicht haftet“ wenn z.B. ein Geldbeutel gestohlen wird bwz. verloren geht.
Anderst sieht es aus, wie in Ihrem Falle, wenn Dinge durch die „Arbeitsgeräte“ zerstört oder beschädigt werden.
Hier gibt es in der Regel eine Haftpflichtversicherung, die für diese Schäden aufkommt: Hierunter zählt z.B. das Beschädigen von Kleidung, natürl. auch Brillen wenn dies von den Arbeitsgeräten herrührt. Auch wenn diese selbst nicht schadhaft sind. Z.B. man bleibt mit seiner Jacke an einem Container hängen und reißt diese sein etc. etc.

Der Betrieb hatte sich ja bereit erklärt eine Arbeitsschutzbrille für Sie anzufertigen. Wenn Sie Ihnen nun glaubhaft erklären warum für Sie die Anschaffung einer „normalen Brille“ als Arbeitsbrille besser wäre und diese m.E. nach wahrscheinl. nicht teurer ist, als eine Arbeitsschutzbrille, die ja bedingt durch den Namen Arbeitsschutz besser gestellt sein müßte, denke ich spricht nichts dagegen daß diese von der Firma bezahlt wird.

MFG Octo-Juro

Lieber famrudolf,
Als ehemaliger Ltd. Sicherheitsingenieur kann ich Dir nur raten, nimmm die Arbeitsschutzbrille von Deinem Arbeitgeber, auch wenn sie Dir zu groß vorkommt. Merke: Der Mensch hat nur zwei Augen und keins zum Auswechseln.
Kontaktlinsen sind bei Deinen Arbeitsverhälötnissen sicher keine gute Wahl!

dieses Thema wird in Österreich auch immer aktueller. Mittlerweile gibt es aber tatsächlich optische Schutzbrillen oder Korrektionsschutzbrillen die von privaten nicht mehr zu unterscheiden sind. Wenn du dir nicht sicher bist, ob sie auch für die Arbeit geeignet ist, musst du am Rahmen und auch auf dem Glas schauen. überall muss die en166 bzw. eine Sicherheitsbezeichnung stehen.
die haben die Korrektionsschutzbrillen im Programm

zusätzlich zum oben genannten Händler gibt es auch bei ne Firma die schicken dir die Muster zu, dann kannst du diese vorher noch ausprobieren. zugeschickte Brille
oder bei Konstant Arbeitsschutz