Brille im Meer verloren

Liebe/-r Experte/-in,

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Brille im Meer verloren

Ich bin im Urlaub ins Meer gesprungen und habe vergessen vorher meine Brille abzunehmen, die dabei verloren ging. Kann ich dafür meine Hausratversicherung in anspruch nehmen ? Meiner Meinung nach liegt keine Fahrlässigkeit vor, da dieses versehentlich passierte und ich nicht absichtlich mit der Brille baden gegangen bin.

Vielen Dank

Keine versicherte Gefahr !!!

Sorry

Trotzdem vielen Dank.

Man kann sich leider nicht gegen alles versichern…

Von meinem iPhone gesendet!
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Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann

Thomas Wolter
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WWK Versicherungen
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

TEL: 0421-43663-43
FAX: 0421-43663-44
Mobil: 0171-6815938

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

www.facebook.com/Agentur.Thomas.Wolter

Schade,
trotzdem vielen Dank

Wenn Sie einen richtigen Vers Fachmann brauchen melden Sie sich direkt bei mir!!

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Ihr Versicherungsfachmann

Thomas Wolter
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Lieber Hans-Jürgen,

die Hausratversicherung deckt in erster Linie Schäden durch Freuer und Einbruchdiebstahl ab. Der von Ihnen geschilderte Fall ist m.E. nicht versichert.
Auch wenn Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben, liegt natürlich Fahrlässigkeit vor. Wenn Sie z.B. aus Versehen die Haustür nicht abschließen und etwas wird gestohlen, ist es auch nicht versichert.

Danke, ich habe mich inzwischen damit abgefunden.
Neue Brille ist schon bestellt.