Hallo,
Selbst wenn VN die Brille beim Schwimmen bewusst (vorsätzlich)
auflässt ist das Verlieren der Brille beim Schwimmen noch
lange kein Vorsatz!
Danke! Endlich mal. Meine Frage war wie man aus so einen Fall auf Vorsatz kommt.
Aber darauf wird ja wie schon Sapine gesagt (und frühere Post deutlich machen) ausgewichen und denunziert .(siehe das weiss jemand der sich mit Versicherung auskennt)
Das sind 2 völlig verschiedene paar Schuhe.
Daher meine Frage. 
Gruß
tycoon
Nochmal danke tycoon und gruß zurück
Und um die Frage komplett zu beantworten.
Hausrat zahlt nicht. Brillenversicherung schon. Ob es den Verlust der alten Brille ausgleicht sei dahingestellt.
Hier ein Auzug:
Sofort nach Abschluss der Versicherung haben Sie Anspruch auf eine neue, topmodische Brille.
Gruß
Einer der sich mit Versicherung auskennt