Brille kaputt - Versicherung zahlt Zeitwert

Guten Abend,
ich habe folgende Frage.

Kind A. (13 Jahre alt) steht in der Schule, in der Pause, 5 Meter von einem Fußballtor entfernt und futtert sein Pausenbrot. Ein Mitschüler schießt den Ball und trifft Kind A. im Gesicht. Das Kind trägt eine Brille. Nun ist der Rahmen der Brille verzogen und das Glas an der Seite etwas gesplittert. Der Optiker sagt das Kind benötigt eine neue Brille. Die Familie von Kind A. nimmt Kontakt mit den Eltern des Mitschülers auf. Diese sagen sie zahlen die Brille. Entweder selbst oder melden den Schaden der Haftpflichtversicherung.

Die Eltern gehen mit dem Kind zum Optiker und das Kind bekommt eine neue Brille. Diese soll 244,00 Euro kosten. Die Eltern des Mitschülers wollen die Brille nun doch nicht zahlen, wollen dass die Eltern von Kind A. die Brille erst einmal selbst zahlen und informieren ihre Haftpflichtversicherung. Die will nun die alte Brille, die Rechnung der alten Brille und die Rechnung für die neue Brille. Der Zeitwert der alten Brille soll ermittelt werden. Die Brille ist 2 Jahre alt. Die Rechnung ist nicht mehr auffindbar.

Können die Eltern das gesamte Geld für die Brille einfordern?

Vielen Dank für eure Antwort.

Klar können die Eltern das fordern.
Ich fordere auch jedes mal einen neuen Porsche, wenn mir einer in meinen alten Opel gefahren ist.

(hab nur noch nie meine Forderung erfüllt bekommen.)

vnA

vielen dank für diese antwort. jetzt weiß ich wieder warum ich schon lange hier nicht mehr gepostet habe. ich wollte eine normale antwort auf eine normale frage.

6 Like

Hi,

Üblicherweise bezahlen Versicherungen bei solchen Sachen wirklich nur den Zeitwert. Sonst würde sich wahrscheinlich ein regelrechter „Sport“ entwickeln Freunde in alte Fernseher fallen zu lassen damit man sich nach 5 Jahren für den Anschaffungswert des alten Fernsehers einen Neuen kauft.

Gruss
K

Hallo,
die Haftpflichtvers. handelt korrekt. Die Eltern haben Anspruch auf den Zeitwert.
Da es sich um ein Kind handelt - empfehle - Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen.
Gruß Joerg

Hallo.

Geht eine Brille bei einem Unfall zu Bruch, muss der Haftpflichtversicherer des Schuldigen den Neupreis dafür bezahlen. Das Landgericht Münster begründete das damit, dass für Brillen kein Gebrauchtmarkt existiere (Az. 1 S 8/09). Nur wenn die Brille schon vor dem Schaden nicht mehr voll gebrauchstauglich war, weil sich zum Beispiel die Stehstärke geändert hat, ist ein Abzug für die bisherige Nutzung zulässig.

vielen dank für diese antwort. jetzt weiß ich wieder warum ich
schon lange hier nicht mehr gepostet habe. ich wollte eine
normale antwort auf eine normale frage.

Kann ich verstehen! Ist hier immer Glückssache, neben einigem Müll bekommt man auch immer wieder brilliante, druckreife Antworten!
Karl

Hoi.

Am Besten den Unfall über die Schule an die Unfallkasse/Gemeindeunfallversicherung als Schülerunfall melden.

„Schüler sind während des Unterrichtes und in den Pausen versichert.“
http://www.uk-nord.de/de/unfallkasse-nord/versichert…

Die Brille(gilt als Hilfsmittel wie z.B. auch ein Hörgerät) ist hierbei direkt erfasst:

§8 SGB VII Arbeitsunfall
(3) Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels.

Ciao Garrett

Hi!

Geht eine Brille bei einem Unfall zu Bruch, muss der
Haftpflichtversicherer des Schuldigen den Neupreis dafür
bezahlen. Das Landgericht Münster begründete das damit, dass
für Brillen kein Gebrauchtmarkt existiere (Az. 1 S 8/09).

Obacht! Ab Absatz 10 wird’s interessant, und vor allem die hier gebrauchten Worte „unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles“.

Ich interpretiere: „Die 50€-Brille ist hin, ich laß mir von der Versicherung die 500€-Brille zahlen, auch wenn die 50€-Brille noch immer neu zu beschaffen ist.“ geht nicht.

Grüße,
Tomh