Brille vom Freund verloren, über eig. Haftpflicht?

Hallo,

habe am Wochenende die Brille meines Freundes in einer Bar liegen lassen. Die ist auch im Nachhinein nicht wieder auffindbar. Gibt es eine Möglichkeit diesen Schadenfall über meine private Haftpflichtversicherung abzuwickeln ? Die Brille war ziemlich alt und auch nicht die teuerste, Rechnungen gibt es aber nicht mehr. Es würde wenn dann also nur eine kleine Pauschale von der Versicherung geben oder ?

Weiß einer wie das gehandhabt wird ?

Mfg

Hallo,

die Frage ist, ob hier eine Schadenmeldung Sinn macht. Einerseits mögen Versicherer Brillenschäden ohnehin nicht sehr gern. Dann werden i. d. R. diverse Unterlagen angefordert, die ja wie erwähnt nicht beizubringen sind. Zudem bleibt noch die Frage, ob man für eine Erstattung von z. B. 50 € jetzt einen Schadenfall in seiner Akte zu stehen haben will.
Gerade für solche Kleinstschäden ist eine Haftpflichtversicherung nicht gedacht und viele dieser Art kann man sich auch nicht erlauben, bevor die Versicherung (mit Kündigung) reagiert.

Beste Grüße

A. Haid

Es ist die Frage zu stellen, warum die Brille in Deinem Besitz war. Wenn dies auf Grund Miete, Leihe, Pacht oder aus Gefälligkeit heraus gewesen ist, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung (kommt letzten Endes auf den abgeschlossenen Schutz an). Bei einer sehr alten Brille sollte man den Schaden unter einander regeln. Für 50 Euro Entschädigung oder weniger lohnt es sich nicht, den Versicherungsapparat arbeiten zu lassen. Es gibt mittlerweile Online-Optiker, wo sich eine neue Brille für wenig Geld neu anschaffen lässt.

MfG
CKH

Hallo,

ich verstehe den Sachverhalt so, dass Ihnen die Brille von Ihrem Freund überlassen wurde. Sie haben diese dann in einer Bar liegen lassen.
Grundsätzlich ist im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Schäden aus solchen Überlassungen von der Deckung ausgeschlossen. Daher kommt eine Abwicklung über den Versicherer nicht in Frage.

Grundsätzlich sind sie aber gegenüber Ihrem Freund zum Ersatz der Brille verpflichtet. Hier beschränkt sich der Schadenersatz aber grundsätzlich auf den Zeitwert.

Aufgrund der von Ihnen beschriebenen Schadenhöhe, schlage ich vor, sich mit dem Freund irgendwie zu einigen…

Viele Grüße
Nancy

„…Weiß einer wie das gehandhabt wird ?..“: Ganz einfach, man meldet das seiner Privathaftpflicht (PHV).

Entschädigt wird in der Haftpflicht stets der Zeitwert der beschädigten / abhanden gekommenen Sache.

Ob die konkrete PHV das Ereignis allerdings mitversichert bleibt zu prüfen, denn solche Schäden haben nur richtig gute PHV-Tarife inkludiert. Sofern der Tarif sowas nicht mitversichert, kann man die Meldung entsprechend auch gleich unterlassen.

Wenn künftig mal eine (Privathaftpflicht-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

nein, keine Ahnung

es kommt darauf an, welche Bedingungen dem Versicherungsvertrag zugrunde liegen? Wenn die Brille geliehen war, besteht in alten Vertragen kein Schutz - am besten, ganz offen mit dem Versicherer reden.
mfG
Dr. Schamberger

es tut mir leid… ich bin derzeit im urlaub und kann deine frage nicht beantworten.