Britisches Höchstgericht entscheidet über Brexit

Servus,

der britische Supreme Court hat heute sein [Urteil][1] zur Frage, wer Artikel 50 aktivieren darf, verkündet. Premierministerin May war ja der Ansicht, dass die Regierung das alleine dürfe und das Parlament lediglich über Ergebnis der Austrittsverhandlungen abstimmen dürfe.

Das [Höchstgericht][2] sieht das anders:
Die britische Regierung muss die Zustimmung des Parlaments zum geplanten EU-Austritt einholen. Das entschied das Oberste Gericht in London nach Angaben seines Vorsitzenden Richters David Neuberger am Dienstag mit acht gegen drei Stimmen. Damit muss Premierministerin Theresa May - anders als von ihr gewollt - das Parlament über den Beginn des Austrittsprozesses abstimmen lassen.

Obwohl ich nicht glaube, dass der Brexit damit abgesagt ist, dürfte es für May jetzt ungleich schwieriger werden. Wie seht ihr das?

Lg,
Penegrin
[1]: https://www.supremecourt.uk/cases/docs/uksc-2016-0196-judgment.pdf
[2]: http://www.salzburg.com/nachrichten/dossier/brexit/sn/artikel/hoechstgericht-britisches-parlament-muss-brexit-verfahren-zustimmen-231489/

nein, abgesagt nicht, aber die Bedingungen für den Austritt werden vom mehrheitlich europafreundlichen Unterhaus bestimmt werden.
Etwa ein Beibehalten des gemeinsamen Marktzugangs.

MfG
duck313

Frühes N`abend,

mit beiden Augen.

Bislang gehen die Kommentatoren davon aus, dass der Brexit nach wie vor durchgezogen werden wird, aber insbesondere die Abgeordneten des House of Commons TM die Befugnisse einschränken werden, indem sie Vorbehalte einarbeiten. Brexit nur dann, falls …x, y und z erfüllt wird.

Der gesamte Vorgang war von erheblichem verfassungsrechtlichen Gewicht. TM war als Exekutive gerade genötigt, sich dem Verlangen der Legislative entgegenzustellen. Dies auch dann, wenn sie anderer Überzeugung gewesen wäre. Einfach weil es sich um ein Novum von immens weitreichender Bedeutung handelte. Ebenso musste die Legislative sich aus gleichem Grund gegen die Exekutive stellen.

Gut, dass die Judikative hier gezeigt hat, dass die Gewaltenteilung funktioniert. Uninteressant ist hierbei in der Frage der institutionellen Machbarkeit der Volkswille. Wenn es dem nicht passt, dann muss es sich eben ein anderes System mit anderem Regelwerk basteln.

Am fairsten fände ich es, wenn das Parlament den Arsch in der Hose hätte, über den Brexit aus freier Überzeugung abstimmte und bei einem „Nein“ TM dies als Mißtrauensvotum auffassen würde. Neuwahlen wären das Ergebnis und dann könnten sich die Parteien eindeutig positionieren mit allen daraus folgenden Konsequenzen wie Aus- und Übertritten zur Konkurrenz. Na ja, man wird ja noch tagträumen dürfen. :confused:

TM kriegt einen engen Rahmenkatalog an die Hand gegeben. Wenn das Parlament entscheidet, dann spielt es dies auch aus. Es ist ja nicht so, als wäre die Premierministerin die übermächtige dt. Kanzlerin.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Was sie natürlich wünschen können. Ob sie es von der EU kriegen, ist dann nochmal was anderes.

Grüße
Siboniwe

May hat die erste Runde begonnen und den entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Mit 130 Wörtern Länge hätte sie es fast als Tweet veröffentlichen können :stuck_out_tongue_closed_eyes:

Lg,
Penegrin

Formalien nötigten sie zu dieser exorbitanten Ausführlichkeit.
Vorab ausgefüllte Stimmzettel wären nur geringfügig minimalistischer gewesen.

May I? :black_large_square:

May I not? :black_square_button:

:grin: