Hallo,
ich möchte in einer Hausarbeit eine Definition verwenden. Und zwar aus dem Brockhaus. Glaubt ihr, das ist ok, gelten Brockhaus-Definitionen bei sowas?
Diese Definition hat nichts mit dem direkten Thema zu tun, sonst würde ich ein Fachlexikon bemühen. Es geht nur um einen Nebensatz …heute versteht man darunter inm Allgemeinen dasunddas, siehe Brockhaus…so in der Art. Also ich benutze die Definition nicht, um an irgendwelchen Details irgendwas zu beweisen, sondern nur, um die allgemeine Bedeutung von einem häufig verwendeten Begriff irgendwie belegen zu können.
Naja, und dann: Hat der Brockhaus Autoren? Muss ich als solche dann die Redakteure nennen oder reicht die FA Brockhaus GmbH?
sorry für Schlechtschreib, sehr in Eile, grüßt