Hallo,
der Europäische Rat setzt sich unter anderem aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU zusammen. Wer entscheidet, ob der Staats- oder der Regierungschef oder beide daran teilnehmen? In Deutschland nimmt z.B. die Regierungschefin teil, in Polen hatte man das Gefühl, dass sowohl der Staats- wie auch der Regierungschef (also beide) die Verhandlungen geführt haben. Was jetzt in Brüssel stattfand, war doch der Eu-Gipfel, bestehend aus den Staats- und Regierungschefs? Der Europäische Rat kann aber keine (!) rechtlich verbindlichen Beschlüsse fassen, ist das dann was jetzt in Brüssel beschlossen wurde, verbindlich, oder muss das ganze nochmals vom Rat verabschiedet werden? Gibt es nicht auch den Rat (nicht Europäischer Rat), der sich in ganz besonderen Situationen auch aus den Staats- und Regierungschefs zusammensetzt? Hat dieser besondere Rat auch einen besonderen Namen und war es vielleicht dieser, der sich auf den EU-Gipfel getroffen hat(und nicht der Europäische Rat)?
Vielen Dank
Martin Unterholzner