Brust-MRT - wie zahlt die Krankenkasse?

Hallo,
es wird ein Brust-MRT (Mamma-MRT) benoetigt.
Eine Ueberweisung mit „praeventiv“ langt nicht und eine Ueberweisung mit „kurativ“ langt nicht, damit die Krankenkasse zahlt.
Laut MRT-Praxis gibt es nur 2 Diagnosen, die drauf stehen duerfen, damit die KK zahlt - aber man duerfe uns nicht sagen, welche …

WAS MUSS AUF DIESER VERD… UEBERWEISUNG STEHEN, DAMIT DIE KK DIE KOSTEN UEBERNIMMT?!

Hilfe, bitte …

LG

Hallo,

das Problem hatte ich auch.

Eine Mammografie reichte leider nicht aus.

Ich habe eine stationäre Einweisung bekommen, im Krankenhaus dann einen Termin vereinbart und dort die Einweisung abgegeben.
War nur „tagesstationär“ da.
So wurde das MRT bezahlt.

Um es zu erklären: in der Mammografie konnte man aufgrund der Dichte der Brustdrüsen leider nix erkennen.
Es wurde eine Ultraschalluntersuchung gemacht, da sagte der Arzt bereits, dass eine Mammografie nix bringen wird.
Man konnte den Knoten zwischen so vielen Drüsen nicht wirklich erkennen.

Nach dem MRT kam dann allerdings und Gott sei Dank raus, dass es nur ein Fibroadenom war.
Nix wildes.

Grüße
Ayse

Hallo,
das ist kein Geheimnis eine MRT der Mamma - im Grunde gilt zum Ausschluss von Tumorrückfällen oder wenn schon eine CA-Diagnose gestellt wurde - dann gilt die MRT Mamma als „Kassenleistung“ und kann
über KVK bzw. Überweisung abgerechnet werden. Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Gruss
Czauderna