Bruttogehaltsänderung durch Gleitzone?

Hallo zusammen,

meine Frau arbeitet immer Samstags für 20€ die Stunde.

Hochgerechnet aufs Jahr ist ihr Bruttomonatsgehalt 692,80 €.

Im ersten Monat (Juni) war das auch das Bruttogehalt, das Nettogehalt war 556,82 € in Steuerklasse V (keine RV Beiträge wegen berufsständischer Versorgung). Ich hab das mal in einen Gleitzonenrechner eingegeben und das passt auch.

In diesem Monat steht allerdings in der Gehaltsabrechnung:

Gehalt 692,80 €
Gleizone angewandt -52,80 €

Dadurch sinkt ihr Bruttogehalt auf 640 € und das Netto ist dann nur noch 519,11 €.

Kann mir das einer erklären???

Danke!

Servus,

Gehalt ist Gehalt. Daran ändert keine Gleitzone etwas.

Vermutlich verwendet der Arbeitgeber für die Gehaltsabrechnung irgendeine extrabillige extraspinnige Software, die die Geschichte mit der Gleitzone nicht richtig rechnen kann und deswegen eine Art virtuelles „Gleitzonenbrutto“ benötigt. Wenn solche Klimmzüge von jemandem eingegeben werden, der nicht weiß, was er tut, können solche Ergebnisse rauskommen.

Richtig wird das dadurch nicht.

Empfehlung: Der Arbeitgeber sollte sich mal mit seinem Steuerbüro in Verbindung setzen und fragen, was für ihn die Nutzung eines Zugangs zu DATEV LODAS kostet. Das dürfte sich in der Gegend der Kosten bewegen, die auch irgendwelche Amateuranwendungen wie „Lohnfixx XXtra“ oder ein ähnlicher Scheiß kosten, und man kriegt im Gegenzug dafür die „alte Tante“ aus Nürnberg, die nie was falsch macht, wenn sie richtig gefüttert wird.

Schöne Grüße

MM

Hi,

zu dem, was @Aprilfisch schon geschrieben hat, als Ergänzung:

Stammen beide Gehaltsabrechnungen vom selben Programm?
Sind vielleicht mehrere Personen bei diesem AG mit Lohnabrechnung betraut?

M.E. ist diese Eingabe ins Programm

Gleizone angewandt -52,80 €

nicht nur überflüssig, sondern in diesem Fall schädlich, weil es im Gleitzonenbereich ja gar keine Wahl gibt, d.h. das Programm muß bei der Eingabe des Bruttolohnes anhand der Ziffern erkennen, daß es sich um die Gleitzonenregelung handelt.
Oder man hat ein Programm nur für Gleitzone, dann weiß das Programm auch von allein, wie es jetzt rechnen muß.

Es gibt bei Gleitzone tatsächlich zweierlei Brutto.
Das sog. „ermäßigte Brutto“ ist Grundlage für die Berechnung des Gesamt-Sozialversicherungsbeitrags. Der AG-Anteil hingegen wird nach dem vereinbarten Brutto berechnet. Die Differenz ist dann der AN-Beitrag.

Die Zahl -52,80 wäre für 2016 sowieso falsch.
Meines Wissens ist bei Brutto 692,80 das „ermäßigte Brutto“ 649,42 und somit wäre die Differenz 43,38.
Auf den Gehaltsabrechnungen müßte eigentlich das „ermäßigte Brutto“ auch draufstehen.

Ab ins Lohnbüro. Da hat sich jemand ordentlich vertan.

Gruß
.

Servus,

wenn es aber doch im Juni gepaßt hat, kann das Programm ja sooooo schlecht nicht sein?

Ich vermute, den Juni hat ein Sachkundiger und den Juli ein Anderer (Azubi?) gemacht.

Gruß
.

1 Like

Vielen Dank für die Antwort. Die Abrechnungen wurden beide mit DATEV gemacht, vermutlich nicht von der selben Person. Erster Monat sollte soweit korrekt sein, was die im zweiten Monat gemacht haben ist einfach nur merkwürdig.

Hallo,

es gibt in der Gleitzone zwei Varianten:

Ggf. liegt hier der Eingabefehler!

Gruß
RHW

Servus,

„Gleitzone angewandt“ bedeutet in diesem Zusammenhang nur, dass der Arbeitnehmer nicht auf die Anwendung verzichtet hat. Eine Auswirkung auf den Bruttolohn ist nur möglich, wenn es eine (prähistorische) „Nettolohnvereinbarung“ gibt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

eine Software, die den Bruttolohn verändert, wenn Stammdaten zur Anwendung der Gleitzone verändert werden, kann nur entweder selber dackelhaft gemacht sein, oder sie wurde dackelhaft bedient. Oder - ist mir eben eingefallen - der Arbeitnehmer hat dackelhafterweise einen Nettolohn vereinbart bzw. sich eine Nettolohnvereinbarung andrehen lassen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Cambo,

was steht denn eigentlich zum Gehalt im Arbeitsvertrag? Kann es sich um eine Nettolohnvereinbarung handeln? Dann wäre es ganz klar, dass bei gleichem Netto das Bruttogehalt bei Anwendung der Gleitzone höher ist als ohne Gleitzone.

Und: Bist Du sicher, dass sich die Zeile „./. 52,80 €“ auf das Brutto bezieht? Was ist denn unten links im Steuer- und im SV-Brutto ausgewiesen?

Schöne Grüße

MM

Hi,

grundsätzlich: ja.

der ausdrückliche Verzicht des Arbeitnehmers auf die Gleitzone in der Rentenversicherung

Ggf. liegt hier der Eingabefehler!

Da die RV hier entfällt (siehe UP), kann man diesen Punkt total ausklammern.

Gruß
.

Gerade wenn zwei Besonderheiten (Gleitzone und RV-freier Beruf) zusammentreffen, steigt m. E. das Risiko von Eingabefehlern beim Arbeitgeber.

Danke für die Info.

Erster Monat sollte soweit korrekt sein,

Ich habe Deine Zahlen in einen Rechner eingetippt, Das kommt ungefähr hin. Zum genauen Nachprüfen müßtest Du uns Bundesland, KK-Zusatzbeitrags-Prozente und Kind ja/nein mitteilen.

Gruß
.