Komme bei folgendem Sachverhalt nicht weiter:
Das Bruttoinlandsprodukt in einer Volkswirtschaft zweier aufeinander folgender Perioden ist gleich hoch, nicht jedoch das Volkseinkommen. Was gibt es hierfür eine Erklärung?
Das Bruttoinlandsprodukt drückt nur den Wert aller im Inland hergestellten Güter und Dienstleistungen aus. Jedoch gibt es auch Einkommen, die sich aus Kapitalerträgen usw. ergeben. In diesem Beispiel hat das „Volk“ wahrscheinlich ein höheres Einkommen aus Zinsen, Vermietungen, Beteiligungsverkäufen u.ä. erziehlt.
Das stimmt nicht. Kapitalerträge zählen ebenso zum BIP. Das Volkseinkommen basiert jedoch auf dem Bruttonationaleinkommen (auch Bruttosozialprodukt genannt).
BIP: Wertschöpfung alle Menschen in einem Land (Inlandsprinzip)
BNE: Wertschöpfung aller Inländer (!) im In- und Ausland (Inländerprinzip)
=>
Bruttonationaleinkommen - Abschreibungen = Nettonationaleinkommen
Nettonationaleinkommen - Gütersteuern + Gütersubventionen = Volkseinkommen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bruttosozialprodukt
http://de.wikipedia.org/wiki/Volkseinkommen
Grüße
Werner
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Also jetzt bin ich völlig durcheinander. Kann es vielleicht daran liegen, dass es zu Änderungen im Bereich der Abschreibungen, Subventionen und Steuern kam???
Die allgemein gültige Definition für BIP lautet: „Das BIP gibt alle neu zur Verfügung stehenden Waren- und Dienstleistungen zu ihren aktuellen Marktpreisen an, die im Inland innerhalb einer definierten Periode von In- und Ausländern hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen.“ (Quelle: Wikipedia)
Kapitalerträge sind aber weder Waren (Autos, Lebensmittel), noch Dienstleistungen (Banken, Versicherungen). Also bin ich der Überzeugung, dass Kapitalerträge zum Volkseinkommen gerechnet werden, und nichts mit dem BIP zu tun haben, genauso wenig wie Löhne und Gehälter. Alle Arten von Einkommen werden in die Verwendungsrechnung des BIP einbezogen.
Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
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Die allgemein gültige Definition für BIP lautet: „Das BIP gibt
alle neu zur Verfügung stehenden Waren- und Dienstleistungen
zu ihren aktuellen Marktpreisen an, die im Inland innerhalb
einer definierten Periode von In- und Ausländern hergestellt
wurden und dem Endverbrauch dienen.“ (Quelle: Wikipedia)
Kapitalerträge sind aber weder Waren (Autos, Lebensmittel),
noch Dienstleistungen (Banken, Versicherungen). Also bin ich
der Überzeugung, dass Kapitalerträge zum Volkseinkommen
gerechnet werden, und nichts mit dem BIP zu tun haben, genauso
wenig wie Löhne und Gehälter. Alle Arten von Einkommen werden
in die Verwendungsrechnung des BIP einbezogen.
Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Ich beziehe mich ebenfalls auch Wiki:
„Das Volkseinkommen (auch Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten oder Nettoinländereinkommen) ist die Summe aller von Inländern im Laufe eines Jahres aus dem In- und Ausland bezogenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen, wie Löhne, Gehälter, Mieten, Zinsen, Pachten und Vertriebsgewinne. Das Volkseinkommen ist somit die in Geld ausgedrückte Summe aller produzierten Waren und Dienstleistungen einer Volkswirtschaft, die verbraucht, investiert oder gegen ausländische Güter eingetauscht worden sind.“
Demzufolge sind Erträge aus Mieten, Zinsen und Pachten ebenfalls Teil „aller produzierte Waren und Dienstleistungen“.
Von einer anderen Website habe ich folgendes:
"Die privaten Haushalte, die Unternehmen und - in geringem Maß - auch die öffentlichen Einrichtungen erhalten im Laufe eines Jahres Einkommen verschiedenster Art aus ihrer Erwerbstätigkeit und aus Vermögensanlagen: Löhne und Gehälter, Mieten und Pachten, Zinsen, Dividenden, Gewinne etc. (Der Staat erhält sein Haupteinkommen dagegen aus einer anderen Quelle: Er zieht Teile dieser Haushalts- und Unternehmenseinkommen als - Steuern ein.)
Das Volkseinkommen ist die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die in einem bestimmten Zeitraum (in der Regel ein Jahr) den Bewohnern eines Landes („Inländern“) zugeflossen sind. Zum Volkseinkommen der Bundesrepublik zählen deshalb zum Beispiel auch die Arbeitseinkommen der Deutschen, die im Ausland beschäftigt sind (z. B. die „Grenzgänger“ nach Frankreich) sowie die Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Vermögensanlagen im Ausland."
…und:
„Volkseinkommen bezeichnet die Gesamtheit aller Einkommen aus unselbstständiger Arbeit (Erwerbsarbeit) und aus unternehmerischer Tätigkeit sowie aus Vermögen (Kapitaleinkommen), die Inländer während einer Periode (i.d.R. ein Jahr) im Inland und im Ausland erzielt haben.“
Soweit ist der Begriff Volkseinkommen eigentlich klar definiert.
Die Abgrenzung zu Bruttosozialprodukt und Bruttoinlandsprodukt wird woanders gut erklärt:
Bruttosozialprodukt: „Geldwert aller innerhalb eines Jahres im Inland erzeugten Güter und in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Zu unterscheiden vom Bruttoinlandsprodukt, welches sich aus dem BSP zzgl. dem Inlandseinkommen der Ausländer abzgl. dem Auslandseinkommen der Inländer errechnet. Das Nettosozialprodukt -oder auch Volkseinkommen- errechnet sich aus dem BSP abzgl. der enthaltenen Abschreibungen und indirekten Steuern zzgl. den staatlichen Zuschüssen.“
Beim BSP und BIP muss man auf das Inlandsprinzip (BIP) und Inländerprinzip (BSP) aufpassen, wie ich es im vorigen Artikel erklärt habe.
Ich hoffe, nun zur völligen Verwirrung beigetragen zu haben
Grüße
Werner