BtM Delikt - Wie sehen die Fristen aus?

Hallo Welt,
Im April diesen Jahres wurde ich von der Polizei herausgezogen und im Urin positiv auf THC (2 Tage vorher gekifft - unregelmäßiger konsument - sehr selten wird konsumiert) getestet. Daraufhin wurde ich mit auf die Gesa genommen und ich wurde einem Bluttest unterzogen.
Die Ergebnisse habe ich bis dato nicht und würde gerne wissen ob es einen gesetzlichen Rahmen gibt, in dem das Ergebnis bekannt gegeben werden muss.

Danke schonmal :wink:

Der Bluttest dient ja zur Entlastung deinerseits.
Es besteht ja der Anfangsverdacht einer Straftat, hier besitz BTM o.u.U. führen eines Fahrzeuges unter BTM Einfluss. Die Fertigung einer Strafanzeige kann bis zu 3 Monate dauern, dahinein fließen auch die Laborergebnisse.

Hallo,
normalerweise erhält man nach 4- 6 Wochen ein Ergebnis, aber von einer festgesetzten gesetzlichen Frist habe ich noch nie was gehört o. gelesen.könnte mir aber vorstellen das es so etwas gibt.

Empfehle Dir hier noch folgende Seite aus dem Internet.
http://www.drogenberatung24.com/Rechtssprechung.

Wenn Du das Resultat des Testes unbedingt wissen willst kannst du ja nachfragen. (Ich würde einfach nur abwarten, denn vielleicht weckt man damit ja schlafende Hunde). soll heißen das der Test die Auswertung irgendwo gelandet ist u. vergessen wurde. Sind ja alle nur Menschen.Kann Dir leider keine Dich zufriedenstellende Antwort geben.

bey medealuna

Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die ich hier weitergebe.

Hallo

April? Das ist schon lange her. Es ist üblich, dass die Laboruntersuchung des Blutes nach 1 bis 2 Wochen bei der Polizei sind.
Es ist ja entscheidend, wie hoch die Konzentration von THC im Blut ist und nicht im Urin. Dort ist sie nämlich länger nachweisbar. Deswegen ist der Urintest nur ein Anhaltspunkt.

Es geht hier um 2 Straftaten. Einmal das Fahren unter BtM-Einfluss. Das steht im §316 StGB. Das ist zwar der Paragraf für „Trunkenheit im Verkehr“, aber dort sind auch „andere berauschende Mittel“ umfasst, also auch das bekiffte Fahren.
http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html
Und das zweite ist der Besitz bzw. Erwerb von Betäubungsmitteln. Der Konsum ist zwar straffrei, aber irgendwie musst du ja an den Stoff gekommen sein. Also hast du ihn erworben (darunter fällt auch geschenkt bekommen) und besessen.
http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html
Die einzige Möglichkeit straffrei zu konsumieren ist, wenn ein Joint die Runde macht und jeder mal zieht. Dann hat nur einer besessen und erworben, die anderen haben „nur mitgeraucht“.

Aber selbst wenn dies beides eingestellt wird, wirst du wahrscheinlich Stress mit der Führerscheinstelle bekommen, die dich evtl. zur MPU vorladen. Gehst du da nicht hin, kann dir die Pappe entzogen werden. Aber diese Info geht auch von der Polizei an die Führerscheinstelle. Und wenn da nichts geschieht, hast du Glück.

Dir muss, wenn du einer oder beider dieser Straftaten beschuldigt wirst, dies gesagt werden. Dann giltst du als Beschuldigter. Noch bist du wohl NUR Verdächtiger. Du kannst abwarten, ob sich die Staatsanwaltschaft oder die Polizei bei dir meldet. Wenn nichts geschieht, kann dir das nur Recht sein.
Natürlich kannst du auch nachfragen.

Es gibt Verjährungsfristen, das sind beim BtM-Gesetz fünf Jahre. Da brauchst du also viel Geduld.

Gerald
P.S.
Alle Angaben ohne Gewähr, aber nach bestem Wissen erteilt.

Dankeschön :smile:

Dankeschön :smile:.

Dankeschön :smile:

Hallo,

der Tatvorwurf für die Ordnungwidrigkeit, denn das ist das Fahren unter BTM ja, hätte dir innerhalb von 3 Monaten gemacht werden müssen. Allerdings verjährt der Besitz/Erwerb (und das hast du ja begangen, sonst wäre es nicht in deinem Blut) erst nach 3 Jahren.
Aber so wie du es schilderst, kannst du davon ausgehen, dass die Menge in deinem Blut unter der gesetzlich festgelegten Mindestgrenze lag. Damit keine Owi und die Straftat wird (wenn überhaupt) eröffnet und ohne Maßnahmen zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft geschickt. Die stellt solche Sachen in der Regel ein. Es sei denn, du bist schon paar mal deswegen dran gewesen.
Ich würde mir also darüber keine großen Sorgen machen. Was du tun solltest ist, daraus lernen! Ich will dir keinen Vortrag über BTM halten. Aber gerade der Abbau ist schwer einzuschätzen und die Fahrerlaubnisbehörden entziehen in der Regel rigoros den Führerschein bei positivem BTM Befund (über dem Grenzwert). Dann is der Lappen weg und ohne MPU bekommst du ihn auch nicht wieder (zumindest ist das bei uns so, andere Bundesländer, haben evtl. andere „Sitten“).
Wenn dir also dein Führerschein wichtig ist, dann lass die Finger von dem Zeug. Über die Gefahren für dich und andere (wenn du unter BTM fährst) rede ich gar nicht erst.

Hallo User
Also da fehlen noch einige Info. Also Richtlinien gibt es da schohn aber auch zeitliche Fristen. Also die Ergebnisse werden schon vorliegen udn auch die Anzeigen wegen der entsprechenden Verstöße. Alles wird Zusammengefast und der Staatsanwaltschaft übergeben. Das kann je nach Land und Bedingungen bis zu eine halben Jahr oder länger dauern. Am besten bei der Beschuldigtenvernehmung mal den Sachbearbeiten danach fragen. Angaben im laufenden Verfahren sind weder dem Beschuldigten, noch Anderen unberechtigten Personen zugänglich zu machen. Also warten und sehen was kommt.

Tschüss

Hallo,
das Ergebnis wird bekannt gegeben wenn die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen und den Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben hat. Dann kann ein Rechtsanwalt Aktneinsicht verlangen und kann es nachlesen. Es geht nur über einen RA. Ansonsten musst Du warten, bist Du einen Strafbefehl von der Sta bekommst oder eine Anlageschrift für eine Gerichtsverhandlung. da steht es das dann auch drin.

Gruß KL

Ich habe zwar mit dem Bereich wenig zu tun, aber warum soll es da Fristen geben? Entscheident ist doch das die Staatsanwaltschaft das Ergebnis erhält.
Das Beste ist doch, wenn sie sich an die ermittelden BEamten wenden oder einen Anwalt beauftragen der dies für sie tut.

Das Blut wird zur Gerichtsmedizin geschickt und dort untersucht. Im Normalfall dauert das ca. 4 Wochen. Spätestens bei der Beschuldigtenvernehmung bzw. Beschuldigtenvorladung muss das Ergebnis mitgeteilt werden. Es kann aber auch sein, dass das Verfahren eingestellt wurde wegen zu geringen THC-Gehaltes. Dann kommt eine Nachricht von der Staatsanwaltschaft (ohne konkretes Ergebnis). Es dauert sehr lange, bis man von der StA Bescheid bekommt.
mfg
W.
mfg

Hallo Pedro,

gesetzliche Rahmen gibt es immer und überall. Die Frage ist, hast Du ein Fahrzeug geführt?! Der Bluttest für Betäubungsmitel wird innerhalb von ca. 4-6 Wochen ausgewertet. Dann wird weiter entschieden. Werden im Blut keine Substanzen nachgewiesen, wird das Verfahren eingestellt. Bist Du gefahren und im Blut wird THC nachgewiesen…so müsste spätestens im Mai/Juni eine Vorladung zur Betroffenenanhörung stattgefunden haben. Gesetzlicher Rahmen ist hier die 3 Monate Frist für Ordnungswidrigkeiten. Hier wäre § 24a StVG einschlägig. Bei einem anderen Delikt, z.B. Verstoß gegen das BtMG, kannst Du nur mit Akteneinsicht über einen Rechtsbeistand Ergebnisse in Erfahrung bringen.

Viele Grüße

Kurze Anmerkung noch:
Ich hatte geschrieben

Es ist ja entscheidend, wie hoch die Konzentration von :THC im Blut ist und nicht im Urin. Dort ist sie nämlich länger nachweisbar. Deswegen ist der Urintest nur ein Anhaltspunkt

Ich meinte, dass THC im Urin länger nachweisbar ist, als im Blut. Bei der Blutprobe ist außerdem der THC-COOH-Wert wichtig. Das sind Abbauprodukte von THC. Ist dieser Wert hoch, kann man einen Dauerkonsum (Langzeitkonsum) nachweisen, also ob „nur mal ein Joint“ geraucht wurde, oder ob der Delinquent etwa täglich kifft.

Gruß, Gerald

Hallo Weltenbewohner,

eine sichere auskunft dazu kann ich dir nicht geben. Ich denke aber, daß das ergebnis lediglich zu ermittlungszwecken verwendet wird, dir also nicht bekannt gegeben wird.
(wer will auch schon wissen, wie hoch der gehalt von blabla zu jenem zeitpunkt…war?)

Da du weißt, daß du gekifft hattest, wird das ergebnis also positiv im negativen sinne sein…
Aber, was solls?
Konsum ist ja nicht wirklich strafbar.

o)

Liebgruß

Karsti

Wenn Du etwas zu befürchten hast werden sie Dir die Ergebnisse schon mitteilen :wink:

is ahlt die frage ob eine straftat od ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben wurde. da gibt es verschiedene speicherfristen.