Hallo
April? Das ist schon lange her. Es ist üblich, dass die Laboruntersuchung des Blutes nach 1 bis 2 Wochen bei der Polizei sind.
Es ist ja entscheidend, wie hoch die Konzentration von THC im Blut ist und nicht im Urin. Dort ist sie nämlich länger nachweisbar. Deswegen ist der Urintest nur ein Anhaltspunkt.
Es geht hier um 2 Straftaten. Einmal das Fahren unter BtM-Einfluss. Das steht im §316 StGB. Das ist zwar der Paragraf für „Trunkenheit im Verkehr“, aber dort sind auch „andere berauschende Mittel“ umfasst, also auch das bekiffte Fahren.
http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html
Und das zweite ist der Besitz bzw. Erwerb von Betäubungsmitteln. Der Konsum ist zwar straffrei, aber irgendwie musst du ja an den Stoff gekommen sein. Also hast du ihn erworben (darunter fällt auch geschenkt bekommen) und besessen.
http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html
Die einzige Möglichkeit straffrei zu konsumieren ist, wenn ein Joint die Runde macht und jeder mal zieht. Dann hat nur einer besessen und erworben, die anderen haben „nur mitgeraucht“.
Aber selbst wenn dies beides eingestellt wird, wirst du wahrscheinlich Stress mit der Führerscheinstelle bekommen, die dich evtl. zur MPU vorladen. Gehst du da nicht hin, kann dir die Pappe entzogen werden. Aber diese Info geht auch von der Polizei an die Führerscheinstelle. Und wenn da nichts geschieht, hast du Glück.
Dir muss, wenn du einer oder beider dieser Straftaten beschuldigt wirst, dies gesagt werden. Dann giltst du als Beschuldigter. Noch bist du wohl NUR Verdächtiger. Du kannst abwarten, ob sich die Staatsanwaltschaft oder die Polizei bei dir meldet. Wenn nichts geschieht, kann dir das nur Recht sein.
Natürlich kannst du auch nachfragen.
Es gibt Verjährungsfristen, das sind beim BtM-Gesetz fünf Jahre. Da brauchst du also viel Geduld.
Gerald
P.S.
Alle Angaben ohne Gewähr, aber nach bestem Wissen erteilt.