BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) bei WWK

Hallo,

ich habe vor eine Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) bei WWK abzuschließen und habe eine Frage zum monatlich zu zahlenden Beitrag, bzw. nach Sofortverrechnung.

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Mein Berater (freier Makler) hat mir dieses Angebot vor einiger Zeit erstellt und es wurde als Verrechnungsart die Sofortverrechnung gewählt.
Nun gibt es aber auch einen Betrag ohne Sofortverrechnung und ich will sichergehen, dass ich stets den Betrag nach der Sofortverrechnung zahlen muss.

Ich bekam das so erklärt: Die Versicherung und ich beschließen einen Beitrag - hier 142,54 EUR. Dieser Beitrag muss aber nicht komplett gezahlt werden. Ich kann entweder am Jahresende so viele Leistungen zurückbekommen, dass es auf den geringeren Betrag hinausläuft. Oder ich kann (so wie ich gewählt habe) eine Sofortverrechnung machen, bei der diese Leistungen regelmäßig abgezogen werden und ich grundsätzlich nur die 69,84 EUR bezahle.

Mein Berater sagte, er hätte bei 80 Versicherungsgesellschaften und 13 Jahren noch nie den Fall gehabt, dass sich dieser geringe Betrag erhöht habe (ohne inanspruchnahme eine Dynamik o.ä., aber dann ist das ja logisch). Er sagte, dass er natürlich nicht garantieren kann, dass sich der Betrag nicht erhöht, jedoch würde das nur geschehen, wenn etwa eine Epedemie ausbricht und plötzlich sehr sehr viel Leute krank werden würden.

IST DAS SO KORREKT ?

bzw.

WIE SICHER KANN ICH MIR SEIN, DASS SICH DER BETRAG NICHT ERHÖHT ?

vielen Dank im Voraus.

Hallo.

100%ige Sicherheit kann hier leider niemand garantieren.

Richtig ist aber die Aussage, dass Versicherer BISHER die Nettobeiträge (Beitrag nach der Sofortverrechnung) selten nach oben korrigiert haben.

Wenn es Anbieter mit ähnlichem Leistungsnievau gibt, bei denen der Bruttobeitrag (ohne Sofortverrechnung) geringer ist, dann kannst Du Dir überlegen lieber zu diesem Anbieter zu gehen.

Wenn es ein guter freier Makler ist, dann wird er die Möglichkeit haben die Gesellschaften auch aufgrund deren Bilanzen zu beurteilen. Eine starke Solvabilität lässt auf stabile Beiträge schließen.

Viele Grüße
Claude Burgard
ebenfalls unabhängiger Versicherungsmakler
http://www.versicherung-sb.de

Hallo,

Hallo,

Er sagte, dass er natürlich nicht garantieren kann,
dass sich der Betrag nicht erhöht, jedoch würde das nur
geschehen, wenn etwa eine Epedemie ausbricht und plötzlich
sehr sehr viel Leute krank werden würden.
IST DAS SO KORREKT ?
WIE SICHER KANN ICH MIR SEIN, DASS SICH DER BETRAG NICHT
ERHÖHT ?

Nein,das ist so nicht korrekt und sie können sich im Prinzip leider gar nicht sicher sein,dass sich der zu zahlende Beitrag nach Verrechnung der Überschüsse nicht erhöht.Das liegt schlicht und ergreifend an den Überschüssen selbst.
Die Gesellschaft legt für jede Bestandsgruppe die Überschussbeteiligung zu Beginn eines Versicherungsjahres fest und kalkuliert danach den Beitrag.
Fallen die Überschüsse nun aber geringer aus,müssen auch zwangsläufig vice versa die Zahlbeiträge steigen.
Im Prinzip kann der Zahlbeitrag auch über den garantierten Beitrag steigen (→siehe auch § 163 VVG),es sei denn,der Versicherer verzichtet lt. seiner Bedingungen ausdrücklich auf dieses Anpassungsrecht.Das gilt es zu prüfen.

Nun gibt es aber auch einen Betrag ohne Sofortverrechnung und ich will sichergehen, dass ich stets den Betrag nach der Sofortverrechnung zahlen muss.

Das wird im Antrag und Vertrag festgehalten. Da bist Du auf der sicheren Seite.

Mein Berater sagte, er hätte bei 80 Versicherungsgesellschaften und 13 Jahren noch nie den Fall gehabt, dass sich dieser geringe Betrag erhöht habe

Gut und schön, aber bei der momentanen Zinssituation muß man damit rechnen, dass die Überschüße sinken, und sich der Beitrag geringfügig erhöht.

WIE SICHER KANN ICH MIR SEIN, DASS SICH DER BETRAG NICHT ERHÖHT ?

Gar nicht.

Der Nettobeitrag resultiert aus der Sofortverrechnung der Überschüsse. Im Prinzip wird sich der Beitrag über die Laufzeit nicht großartig verändern, minimale Änderungen (außer worst case szenarien) können schon vorkommen, wenn die Überschusse neu berechnet werden.

Eine Garantie bekommt keiner, so ist das halt mit Zinsen und Überschüssen.

Hallo,

Diese Garantie gibt es nicht. Im Hinblick auf die Niedrigzinsphase und weiterer Abschmelzung von erträgen wird das Risiko auch nicht kleiner.

Wenn es ein freier Makler ist, sollte er Dir wegen des erheblich besseren Bedingungswerkes die Alte Leipziger anbieten, das nur am Rande.

Abhängig von Deinem beruflichen Status sollte auch die Prämienhöhe zweitrangig betrachtet werden.

Dort gibt es aber auch die Brutto/Netto Möglichkeit. Wenn Du dann Brutto wählst, kannst Du zum Ablauf des Vertrages steuerfreie Risikogewinne einstreichen, wenn Du nicht BU geworden bist. Solltest Du noch relativ Jung sein, hast Du dann die BU fast umsonst bekommen. Und ein bißchen Musik mit einer kleinen Fondskonstruktion einschließlich garantiertem Rechnungszins ein TopModell. Sende Dir gerne mal eine Musterberechnung.

Wenn es ein guter Makler ist, sollte er sich damit auskennen.

Ulrich, seit 1980 BU Profi

Hallo,

die angebotene Sofortverrechnung ist die gängiste und empfohlene Art einen solchen Vertrag zu gestalten. Es gibt grundsätzlich die beiden Möglichkeiten: 1. Der Beitrag ist garantiert und die Gesamt-Leistung, die BU-Rente ist der Höhe nach nicht garatiert, weil Sie sich in dem Fall aus einem garantierten (fest) und einen Überschussanteil (kann variabel sein) zusammensetzt. 2. Die BU-Rente ist eine garantierte BU-Rente und die Überschüsse in der Versicherung werden entweder sofort verrechnet (Ihr Angebot) oder als Investment angelegt (auf Grund der meist zu empfehlenden Trennung von Investment und Risikoabsicherung meist auch nicht zu empfehlen).

Es ist auch richtig, dass es in der Vergangenheit selten dazu gekommen ist, dass ein Versicherer den Zahlbeitrag (Tarifbeitrag abzüglich der Überschüsse(Sofortverrechnung)) erhöhen musste. Aber es ist bereits passiert - auch in den letzten 13 Jahren. Das es sehr selten passiert, ist für mich aber kein Grund diesen Teil völlig auszublenden (richtigerweise tun auch Sie das nicht), weil die negativen Auswirkungen sehr drastisch sein können. Der Unterschied zwischen den von Ihnen aufgeschriebenen Tarifbeitrag (142,54€) und dem Zahlbeitrag (69,84€) ist enorm hoch. Sonst finden Sie das so fast nur bei Direktversicherern, die auf Grund Ihrer noch jungen Geschichte auch kaum Leistungfälle und somit hohe Überschüsse zur Sofortverrechnung haben. 

Fest steht: Der Tarifbeitrag ist eine(!) Obergrenze für den Beitrag und der zu zahlende Beitrag kann den Tarifbeitrag erreichen, wenn es auch aus heutiger Sicht unwahrscheinlich ist. Nach VVG kann der Versicherer bei Bedarf aber noch weiter erhöhen, wenn er nicht ausdrücklich (ist in den Bedingungen hinterlegt) darauf verzichtet. 

Die Form des Angebots macht für den überwiegenden Teil der Bevölkerung Sinn. Ob die Versicherung die richtige ist oder ob Sie einen anderen Weg wählen sollten, weil Sie bspw. mit höchster Wahrscheinlichkeit über Ihr Berufsleben hinweg sehr gut verdienen (anderes Modell sinnvoll) oder einer bestimmten Berufsgruppe mit Sonderkonditionen (Ärzte, Steuerberater, Beamte, etc.) kann ich nicht beurteilen. Ob Sie auf Grund der Zugehörigkeit zu bestimmten Unternehmen z.B. über betriebliche Modelle zu besseren Konditionen (Beitrag + Leistung) kommen können, entzieht sich auch meiner Kenntnis. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie zu den 11% der Bundesbürger gehören, die privat vollversichert sind und hier u.U. von einer besseren Überleitung von Krankheit (AU) zu Berufsunfähigkeit profitieren. 

Mich würde noch interessieren, warum gerade die WWK der Anbieter der Wahl sein soll.

Hallo!

Die anderen Experten haben dir ja schon alles wichtige dazu geschrieben. Grundsätzlich macht es Sinn eine Versicherung zu nehmen bei dem der Unterschiedbetrag vom Bruttobeitrag zum Zahlbeitrag nicht so groß ist. Vielleicht gibt es auch eine günstigere Versicherung für dich. Soll ich das ganze einmal überprüfen?

Gruß
Dennis
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Hallo,

ich nehme an der unabhängige Makler hat die für Dich am besten geeignete Versicherung gewählt. Mein Favorit wäre die WWK zwar nicht, aber abhängig von Deinem Beruf kann das schon die beste Option sein.

Der Unterschied zwischen Bruttobeitrag und Zahlbeitrag liegt in den Überschüssen, die nicht garantiert sind und auch nicht garantiert werden können. Wenn Dir der Beitrag wichtig ist und nicht die abgesicherte Leistung, dann gibt es auch Gesellschaften, bei denen man einen garantierten Beitrag zahlt, aber die Höhe der BU-Rente nicht komplett garantiert ist. Die Höhe setzt sich dann zusammen aus einer Garantierente und einer Überschussrente. Diese kann dann, bei geringeren als kalkulierten Überschüssen geringer werden oder sogar ganz entfallen. Bei guten Gesellschaften passiert das i. d. R. nicht. Allerdings ist das derzeitige Niedrigzinsniveau schon happig für die Versicherungen.

Die Höhe der Überschüsse, egal ob mit dem Beitrag oder der Rentenhöhe verrechnet, hängt vor allem von den erwirtschafteten Erträgen ab, weniger von „Epidemien“. Die Versicherer kalkulieren die Leistungsfälle i. d. R. so konservativ, dass aus dem Bereich der Leistung eher keine Gefahr droht. Daher ist der Vergleich mit der Epidemie eigentlich ganz passend,

Frag doch Deinen Makler, ob ev. nicht eine Versicherung gegen Schwere Krankheiten bei Deinem Beruf die besssere Alternative ist. Aber ich nehme an das hat der Makler schon in seiner Empfehlung berücksichtigt?

Grüße von einem Versicherungsmakler (ein Makler ist immer unabhängig, kann aber seine tätigkeit auf enige wenige Versicherer einschränken. Das muss er dann aber angeben, zumindest im Protokoll für die Beratung)

Da die Antwort sehr ausführlich ist und ich diese leider nicht hier hinein kopieren konnte, sende ich ihenen diese gern perm Email.

[[email protected]

M](mailto:[email protected])it freundlichem Gruß
Andrew Boy