Hallo,
ich habe vor eine Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) bei WWK abzuschließen und habe eine Frage zum monatlich zu zahlenden Beitrag, bzw. nach Sofortverrechnung.
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Mein Berater (freier Makler) hat mir dieses Angebot vor einiger Zeit erstellt und es wurde als Verrechnungsart die Sofortverrechnung gewählt.
Nun gibt es aber auch einen Betrag ohne Sofortverrechnung und ich will sichergehen, dass ich stets den Betrag nach der Sofortverrechnung zahlen muss.
Ich bekam das so erklärt: Die Versicherung und ich beschließen einen Beitrag - hier 142,54 EUR. Dieser Beitrag muss aber nicht komplett gezahlt werden. Ich kann entweder am Jahresende so viele Leistungen zurückbekommen, dass es auf den geringeren Betrag hinausläuft. Oder ich kann (so wie ich gewählt habe) eine Sofortverrechnung machen, bei der diese Leistungen regelmäßig abgezogen werden und ich grundsätzlich nur die 69,84 EUR bezahle.
Mein Berater sagte, er hätte bei 80 Versicherungsgesellschaften und 13 Jahren noch nie den Fall gehabt, dass sich dieser geringe Betrag erhöht habe (ohne inanspruchnahme eine Dynamik o.ä., aber dann ist das ja logisch). Er sagte, dass er natürlich nicht garantieren kann, dass sich der Betrag nicht erhöht, jedoch würde das nur geschehen, wenn etwa eine Epedemie ausbricht und plötzlich sehr sehr viel Leute krank werden würden.
IST DAS SO KORREKT ?
bzw.
WIE SICHER KANN ICH MIR SEIN, DASS SICH DER BETRAG NICHT ERHÖHT ?
vielen Dank im Voraus.