wenn das möglich wäre, dann würden wir alle unsere
Versicherungen erst dann abschließen, wenn wir wissen, dass
wir die Leistung in Anspruch nehmen werden. Dann wären die
Versicherungen aber unbezahlbar. Schließlich beruht die
Kalkulation darauf, dass die meisten nur den Beitrag bezahlen,
aber keinen Schadenfall verursachen.
Eine Manipulation bei den Antragsfragen hätte im beschriebenen
hypotetischen Fall eine Entdeckungswahrscheinlichkeit von
annähernd 100%. Da kann man es auch gleich lassen. Das Geld
für den Beitrag ist im Sparstrumpf besser aufgehoben.
Persönlich wünsche ich dir alles Gute,
oscar.
Wenn die Rede, wie oben genannt, von einer Erberkrankung ist, dann kann das ein (ausschlaggebender) Warnhinweis für andere Familienmitglieder sein. Angenommen hat sich bereits ein Elternteil im frühen Lebensalter erkrankt, dessen Erkrankung schon in voriger Generation bestand. Dann kann man aus der Pathophysiologie schließen, dass es zu einem bestimmten Prozentsatz, sei es zu 50,60,70% usw. die Wahrscheinlichkeit besteht, dass auch die Nachkommen daran erkranken. Nur gibt es ja tatsächlich viele Erberkrankungen, die nicht erst mit der Geburt auftreten, sondern erst im fortgeschrittenem Lebensalter ausgelöst werden, obwohl vorher keine typische Beschwerden bestehen. Genau da sollten die Kinder es abwägen und sich für eine Versicherung entscheiden. Dann hieße es quasi, dass man von der „zukünftigen“ Erkranung wusste und deshalb die Versicherung abschließ.
Kann sich in solchen Fällen die Versicherung irgendwie wehren und solche angehenden Kranken von den Leistungen ausnehmen?