BU nachträglich abschließen

Hallo Experten,

angenommen erkrankt man sich an einer chronischen Erberkrankung im Laufe des Berufslebens und die Erkrankung wird so stark ausgeprägt und nicht behandelbar, dass man berufsunfähig wird. Kann man dann noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachträglich abschließen, um die Leistungen für den Rest des Lebens zu ergattern? Und wenn nicht, wie kann die Versicherung es nachweisen, dass man beim Versicherungsabschluss bereits schon krank war. Man könnte noch einige Jahre während des Erkrankungsbeginns vielleicht noch arbeiten, aber irgendwann müsste man aufgeben.

MfG

Nein, kann man nicht.
Die Frage läuft auf Versicherungsbetrug hinausbund kein seriöser Berater wird eine weitergehende Anzwort geben

Für mich liest sich die Fragestellung so:„Wie kann ich eine Versicherung am effektivsten betrügen und auf Kosten der ehrlichen Beitragzahler ein schönes Leben machen?“

Darauf erwarten Sie hoffentlich keine Antwort. Das wäre Beihilfe zum Betrug und damit strafbar.

Entschuldigung, falls ich die Frage nicht richtig verstanden habe.

Hallo

es gibt sinnvolle Alternativen zur BU, lass Dir gerne dazu Infos zukommen.

Aufgrund der bestehenden Erkrankung wäre jede andere Antwort unseriös.

gruß
johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de
[email protected]

Für mich liest sich die Fragestellung so:„Wie kann ich eine
Versicherung am effektivsten betrügen und auf Kosten der
ehrlichen Beitragzahler ein schönes Leben machen?“

Aus sozialer Gerechtigkeit sollte dem Notleidenden wenigstens finanzielle Kompensation zustehen. Wenn man aufgrund einer Erkrankung schlechte Lebensqualität hat, kann das Geld immer nicht dazu reichen, sich freuen zu können, aber sich wenigstens darüber einigermaßen hinwegzutrösten.
Gesunde Geringverdiener haben immerhin bessere Lebensfreude als reiche Kranke.

Hallo.

Die Antwort wäre eine Anstiftung zur Straftat. Deshalb keine Informationen hierüber. Schon garnicht im Netz.

Nein. Die Versicherung wird vor der Leistung deine Ärzte und die Krankenversicheurngen kontaktieren. Und diese müssen und werden ehrlich auf die Anfrage antworten.
Gruß
Dennis

Genau das will ich wissen, wie die Versicherungen daran arbeiten, um es rauszufinden, ob man schon vorher krank war. Und bei welchen allen Behörden/Personen machen die Versicherungen die Anfragen?

Grüße

Sie wird bei deiner Krankenversicherung anfragen und alle Ärzte die dort hinterlegt sind. Alle Krankheiten, die durch Ärzte dokumentiert sind werden dort gespeichert. Außerdem werden sie bei allen Ärzten die du hast nachforschen.
Gruß
Dennis

Kann man dann noch eine BU abschließen, wenn man zwar bereits schon an einer bestimmten Erkrankung erkrank ist, aber dennoch in dem Moment noch arbeitsfähig ist und später nach einigen Jahren Verschlimmerung eintritt oder eintreten kann und damit nicht mehr arbeitsfähig wird?
Also wenn erfahrungsgemäß die Erkrankung mit zunehmendem Alter immer stärker ausgeprägt wird.

Die Antwort wäre eine Anstiftung zur Straftat. Deshalb keine
Informationen hierüber. Schon garnicht im Netz.

Eine Anstiftung zur Straftat setzt übrigens §22 StGB, quasi das Ansetzen dazu voraus!
Es gibt nämlich viele andere Wege, sich darüber zu erkundigen. Anders wäre, wenn z.B. ein Mitarbeiter seine Betriebsgeheimnisse an den Übeltäter rüberbringt, mit deren Hilfe und damit bekanntwerdenden Schwachstellen er eine Straftat verübt. Einen Ratsuchenden aufzuklären, wie die Versicherungen, Gutachter etc. ihre Arbeit zu Ermittlungen praktizieren, ist nicht strafbar, da es auch viele andere zugängliche Quellen gibt sich darüber zu informieren. Allerdings habe ich im Fernsehen noch nie gesehen, wie Gutachter und Versicherungen arbeiten, um Versicherungsbetrug nämlich bei der BU aufzuklären. Lediglich ging es da nur um Hausrat- und Haftpflichtversicherungs-Schadensfälle, deren Schadenssummen weit unter dem Niveau liegen dürften, als wenn man erst mit 30 berufsunfähig wird und für den Rest des Lebens Berufsunfähigkeitrente vom Versicherer abzuklopfen hat.
Wenn man vorher z.B. 2000 Euro netto verdient hat und die selbe Summe mit der BU-Versicherung für mntl. Auszahlung vereinbart hat, dann wäre es doch unvorstellbar, was das für ein Schaden für den Versicherer bedeutet. Ich vermute mal, die würden da genauso viel Ermittlungsarbeit leisten als wie eine Mordkomission. Da könnte ich mir vorstellen, dass die beauftragten Gutachter mal auch bei anderen Familienangehörigen bzw. ehemaligen Arbeitgebern Anfrage macht, ob die Stimmung, Arbeitsleistung etc. des Erkrankten nicht etwa vor Versicherungsbeginn abgefallen ist oder sich in seinem Wesen verändert hat oder so.

Hallo Wolvefleet,

bei Antragstellung müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und nach besten Wissen und Gewissen beantwortet werden.
Wenn man bereits wissentlich erkrankt ist und man es nicht angibt, läuft man nicht nur Gefahr, dass man irgendwann im Leistungsfall kein Geld bekommt, sondern auch noch die Beiträge umsonst gezahlt hat, da der Versicherer aufgrund der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Vertrag rückwirkend von Beginn an kündigen kann. Darüber hinaus handelt es sich ggf. dabei um Versicherungsbetrug (Vorsatz?).

Ein Haus was brennt, kann man auch nicht mehr versichern.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo,
das klappt leider nicht…
Sie müssen in den Gesundheitsfragen im Antrag jede Frage absolut korrekt beantworten. Spätestens im Leistungsfall fragt der Versicherer normalerweise bei Ärzten/Krankenversicherer nach, ob es eine Vorerkrankung gab.
Sollte sich das so herausstellen, kann der Versicherer grundsätzlich vom Versicherungsvertrag rückwirkend zurücktreten.
Desweiteren riskiert man im schlimmsten Fall „Versicherungsbetrug“… Es ist also dringend davon abzuraten einen Versicherungsvertrag abzuschließen und wichtige Angaben in den Gesundheitsfragen zu verschweigen…
Allerdings gibt es Versicherer, die ohne bzw. mit minimalen Gesundheitsfragen anstatt einer Berufsunfähigkeits- eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Wartezeit (z.B. 5 Jahre)anbieten.

Liebe Grüße

Oliver Nickel
Einsparmakler.de

Hallo,

NEIN kann man nicht. Wenigstens sobald die Erkrankung offiziell von Deinem Arzt diagnostiziert wurde.

Du entbindest bei Antragstellung Deine Ärzte von der Schweigepflicht und alle in der Akte gelisteten Diagnosen werden dem Versicherer bekannt gegeben.

Sollte der BU- Versicherung Dein Arzt nicht bekannt gemacht worden sein, so kann er immernoch anhand der bei der Krankenkasse eingereichten Rechnungen sehen, wo Du Dich behandeln lassen hast.

Gruß
Der Ruhestandsplaner

Hallo Wolvesfleet,

wenn das möglich wäre, dann würden wir alle unsere Versicherungen erst dann abschließen, wenn wir wissen, dass wir die Leistung in Anspruch nehmen werden. Dann wären die Versicherungen aber unbezahlbar. Schließlich beruht die Kalkulation darauf, dass die meisten nur den Beitrag bezahlen, aber keinen Schadenfall verursachen.

Eine Manipulation bei den Antragsfragen hätte im beschriebenen hypotetischen Fall eine Entdeckungswahrscheinlichkeit von annähernd 100%. Da kann man es auch gleich lassen. Das Geld für den Beitrag ist im Sparstrumpf besser aufgehoben.

Persönlich wünsche ich dir alles Gute,
oscar.

wenn das möglich wäre, dann würden wir alle unsere
Versicherungen erst dann abschließen, wenn wir wissen, dass
wir die Leistung in Anspruch nehmen werden. Dann wären die
Versicherungen aber unbezahlbar. Schließlich beruht die
Kalkulation darauf, dass die meisten nur den Beitrag bezahlen,
aber keinen Schadenfall verursachen.

Eine Manipulation bei den Antragsfragen hätte im beschriebenen
hypotetischen Fall eine Entdeckungswahrscheinlichkeit von
annähernd 100%. Da kann man es auch gleich lassen. Das Geld
für den Beitrag ist im Sparstrumpf besser aufgehoben.

Persönlich wünsche ich dir alles Gute,
oscar.

Wenn die Rede, wie oben genannt, von einer Erberkrankung ist, dann kann das ein (ausschlaggebender) Warnhinweis für andere Familienmitglieder sein. Angenommen hat sich bereits ein Elternteil im frühen Lebensalter erkrankt, dessen Erkrankung schon in voriger Generation bestand. Dann kann man aus der Pathophysiologie schließen, dass es zu einem bestimmten Prozentsatz, sei es zu 50,60,70% usw. die Wahrscheinlichkeit besteht, dass auch die Nachkommen daran erkranken. Nur gibt es ja tatsächlich viele Erberkrankungen, die nicht erst mit der Geburt auftreten, sondern erst im fortgeschrittenem Lebensalter ausgelöst werden, obwohl vorher keine typische Beschwerden bestehen. Genau da sollten die Kinder es abwägen und sich für eine Versicherung entscheiden. Dann hieße es quasi, dass man von der „zukünftigen“ Erkranung wusste und deshalb die Versicherung abschließ.
Kann sich in solchen Fällen die Versicherung irgendwie wehren und solche angehenden Kranken von den Leistungen ausnehmen?

… ja, für die Kinder ist eine Absicherung machbar, sofern sie mindestens 10 Jahre alt sind. Dabei ist auf die Gesundheitsfragen im Antrag zu achten, die müssen präzise beantwortet werden.
Eine Schwierigkeit könnte auftreten, wenn aus vorauseilender Besorgnis eine Untersuchung auf die Erberkrankung vorgenommen wurde. Die Umstände müssen dann genau geprüft werden.
Viele Grüße
oscar.