Guten Abend!
Darf ich aus vielen jahrelang gesammelten Sprüchen/Zeitung-Internet (stellenweise mit/ohne Namensangabe eigentlich ein Buch erstellen?
Viele Grüße
Italy
Guten Abend!
Darf ich aus vielen jahrelang gesammelten Sprüchen/Zeitung-Internet (stellenweise mit/ohne Namensangabe eigentlich ein Buch erstellen?
Viele Grüße
Italy
Nabend,
klar, nur veröffentlichen darfst du es nicht.
Gruß
Ann da Cáva
Mit welcher Begründung geht dies nicht?
Weil er/sie nicht die Rechte an den Sprüchen hat bzw. noch nicht einmal weiß, ob und wer die Rechte daran hat.
Moin,
Weil er/sie nicht die Rechte an den Sprüchen hat bzw. noch
nicht einmal weiß, ob und wer die Rechte daran hat.
kann man solchen Sprüchen denn eine Schöpfungshöhe zugestehen?
Gandalf
Auch Moin,
kann man solchen Sprüchen denn eine Schöpfungshöhe zugestehen?
Das kann ich von hieraus nicht beurteilen. Der UP kann es ja riskieren und ggf. von Gerichten eine Entscheidung herbeiklagen.
AdC
Mahlzeit
kann man solchen Sprüchen denn eine Schöpfungshöhe zugestehen?
Das kann ich von hieraus nicht beurteilen. Der UP kann es ja
riskieren und ggf. von Gerichten eine Entscheidung herbeiklagen.
Daher kann man deine pauschale Aussage nicht so stehen lassen.
Gruß
Falke
Guten italyAbend!
Ich war krank und konnte nicht ins Forum. Danke für die Antworten. Wie können Illustrierte Gedichte und Zitate in ihre Zeitung setzen - das dürften die ja auch nicht, denn daher habe ich sie ja alle. Begreife ich nicht
.
Gruss Italy
Woher weißt Du eigentlich, da0 die Texte, die da zitiert werden sollen, überhaupt noch urheberrechtlich geschützt sind? Ein Buch mit den schönsten Sentenzen von Goethe, Schiller und Kleist darf jedermann veröffentlichen… Außerdem gibt es im Urheberrecht auch die Zitierfreiheit.
Nun, nachdem das vorher gesagte zu einem guten Teil Nonsens war: Du darfst ein solches Buch problemlos zusammenstellen und veröffentlichen, wenn die Texte, die darin enthalten sind, gemeinfrei sind, die Urheber also mindestens 70 Jahre tot. Bei jüngeren gibt es entweder die Möglichkeit zu ermitteln, wer die Rechte an den Werken der Person hat, und dessen Zustimmung einzuholen, oder man beruft sich auf die urheberrechtlich durchaus gegebene Zitierfreiheit,.wobei diese aber recht eng gefaßt ist und vor allem im wissenschaftlichen Zusammenhang zum Tragen kommt. Zulässig ist das, wenn "Stellen eines Werkes in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden. " (§51 UrhG)
Woher weißt Du eigentlich, da0 die Texte, die da zitiert
werden sollen, überhaupt noch urheberrechtlich geschützt sind?
Weiß ich nicht. Aber der UP leider auch nicht.
Ein Buch mit den schönsten Sentenzen von Goethe, Schiller und
Kleist darf jedermann veröffentlichen…
Sicher. Kannst du garantieren, dass die Texte von Goethe, Schiller oder Kleist sind?
Außerdem gibt es im
Urheberrecht auch die Zitierfreiheit.
Das stimmt. Aber wenn ein Werk nur aus ein, zwei oder Zeilen besteht, hat man es oft beim Zitieren komplett wiedergegeben. Und dann gilt die Zitierfreiheit nicht mehr.
Wenn du und deine Vorredner so sicher seid, dass die Texte gemeinfrei und wenn nicht, dann von geringer Schöpfungshöhe sind oder unter die Zitierfreiheit fallen - bitteschön.
Ich würde den UP nicht auf so dünnem Eis laufen lassen. Es lauern reichlich Abmahnkonzerne, die jeden (auch unwissentlichen) Fehltritt teuer werden lassen.
Hallo Itaöy,
es ist eigentlich ganz einfach: Von Texten, Sprüchen und Gedichten, von denen man den Ursprung nicht kennt (will sagen: nicht weiß, ob der Verfassen schon 70 Jahre tot ist) oder keine Rechtezusage vom Urheber hat, lässt man einfach die Finger.
Wie können Illustrierte Gedichte und Zitate in ihre
Zeitung setzen - das dürften die ja auch nicht, denn daher
habe ich sie ja alle. Begreife ich nicht
Im Unterschied zu dir kennen sie aber wahrscheinlich die Quellen oder sie haben sich Abdruckrechte vom Autor übertragen lassen. Oder sie können beurteilen, dass die Schöpfungshöhe so gering ist, dass das Urheberrecht nicht greift.
Das heißt aber nicht, dass du das dann automatisch auch die Sprüche verwenden darfst! (Außer für den Privatgebrauch natürlich!)
Gruß
Ann da Cáva
Ein rechtlich schwieriges Thema. Prinzipiell gibt es das Zitatrecht, aber eine fortlaufende Anreihung von Zitaten sollte darunter nicht fallen. Damit bräuchtest du die Erlaubnis des Urhebers.
Allerdings bieten die meisten Websites auch Zitate an. Auf http://www.schoenesprueche.info/schoene-sprueche-onl… gibts zum Beispiel schöne Sprüche, welche zum Teil von Usern eingeschickt wurden und zum Teil vom Webmaster selbst sind.
Aber würde die Finger von Büchern lassen, verdient man nichts mit.