Chef möchte jedem Mitarbeiter einen Betrag (bis zu 100€ im Jahr) für Fachbücher zur Verfügung zu stellen. Die Bedingung ist, wenn man damit fertig ist und es nicht zuhause herumstehen haben will, ins „Firmenbücherregal“ stellt.
Meines Erachtens hat dies doch nichts mit geldwertem Vorteil zu tun? Wie ist hier zu Handhaben?
siehe geldwerter Vorteil https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-ist-ein-geldwerter-vorteil.html
Wenn die Fachliteratur Eigentum des Arbeitnehmers wird, stellt der Kauf Werbungskosten dar, das Geld vom Arbeitgeber ist steuerfreier Ersatz dafür. Das wirkt sich steuerlich beim Arbeitnehmer nicht aus. Ob er das ausgelesene Buch dann dem Arbeitgeber für das Firmenregal überläßt oder nicht, ist erstmal zweitrangig.
Servus,
es gibt nur ganz wenige Arten von Werbungskosten, die der Arbeitgeber steuer(- und sozialversicherungs)frei erstatten darf, sie sind in § 3 Nr. 13, 16, 30-32 EStG aufgezählt.
Anders als Aufwendungen für Werkzeug und Berufskleidung können Ausgaben des Arbeitnehmers für Fachliteratur nicht steuerfrei erstattet werden. Es geht hier also um steuerpflichtigen Arbeitslohn; wenn dieser nicht in Geld ausbezahlt wird, sondern als „Gutschein“, klar ein geldwerter Vorteil wie bei allen Sachbezügen.
Es ist Sache des Arbeitnehmers, die steuerliche Entlastung des Betrages bei der Veranlagung zur Einkommensteuer zu veranlassen. Die auf den Sachbezug bezahlten Versicherungsbeiträge kriegt er nicht wieder, und wenn seine Werbungskosten unter der Arbeitnehmerpauschale bleiben, auch wenn er sonst Fachliteratur in Höhe der Nichtbeanstandungsgrenze geltend gemacht hätte, hat er nichts weiter davon.
Wenn der Arbeitgeber nicht mit Gutscheinen hantiert, sondern ganz konkret die Fachliteratur bestellt und bezahlt, die die Arbeitnehmer brauchen, lässt sich das allerdings mühelos so buchen, dass sich kein Betriebsprüfer daran hochziehen kann. Bloß die Sache mit den Gutscheinen ist eine schlechte Idee: Das wird nämlich aufgegriffen, wenn ein Jungspund bei der Bp mitlaufen darf, der erst noch scharf gemacht werden muss und einstweilen ein bissele in den FiBu-Belegen herumkruschteln darf.
Moral: Fachliteratur sollte der Arbeitgeber ohne Umwege über Gutscheine für seine Mitarbeiter besorgen und per # 80-6820 buchen, dann passt das schon.
Schöne Grüße
MM
danke, sehe ich auch so.