Buchführung Imbiss/Kiosk

Hallo!

Kann mir jemand erklären wie ich eine Buchführung für einen Imbiss/Kiosk machem muss? Gibt es ein Warenwirtschaftssystem oder geeignetes Buchführungsprogramm?

Hallo Taff22,
ich habe mal die Buchhaltung für eine Eisdiele gemacht und bin mit Lexware gut klar gekommen. Dieses Programm kann aber auch Kassenführung leisten, was in deinem Bargeschäftbereich sinnvoll ist und direkt in die Buchhaltung übertragen werden kann.

Hallo,ich weiß nicht, ob du Buchhaltungskenntnisse hast, falls nein, würde ich dir empfehlen einen Steuerberater hinzuzuziehen, denn du kannst als Nichtfachmann sehr sehr viel verkehrt machen.
Herzliche Grüße

Ich hatte Buchhaltung bisher nur theoretisch. Die Verkaufserlöse erfasse ich doch mit einer Kasse nach Warengruppen täglich? D.h., täglicher Eintrag der Summen ins z.B. Lexwareprogramm? Auf welchem Wege kann Lexware Kassenführung leisten?

Viele Grüße,

Taff22

Hallo,

es macht keinen Unterschied, ob man die Buchführung für einen Imbiss oder irgendein anderes Geschäft macht. Auf die Betriebsgröße kommt es lediglich an, ob man „nur“ eine Einnahmen/Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz erstellen muss. Die Grenze liegt bei 50.000 € Gewinn oder 500.000 € Umsatz im Jahr. Wenn diese WErte voraussichtlich nicht überschritten werden - davon gehe ich mal aus - dann reicht eine Einnahmen/Überschuss Rechnung. Man rechnet also alle Einnahmen zusammen und zieht davon alle Ausgaben ab.

Als Programm kann ich für Einsteiger BüroEasy (oder auch BüroEasy plus) von Lexware empfehlen. Das ist speziell für „Nicht-Buchhalter“ - auch mit Lagerverwaltung etc.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Vielen Dank für die Antwort. Ja, ich werde wahrscheinlich in die Kategorie Einnahmen-Überschussrechnung fallen. Doch werde ich mit mehr als 17.500 Euro Umsatz pro Jahr kein Kleinunternehmer sein. Da wird doch die Vorsteuer/Umsatzsteuer relevant. Wie ist das zu Handhaben bei der „einfachen“ Einnahmen-Überschussrechnung?

Viele Grüße,

Taff22

Ja, die Umsatzsteuer fällt an, wenn man von der Kleinunternehmerregelung keinen Gebrauch macht (machen kann).

In ihren Einnahmen die sie von ihren Kunden erhalten, ist Umsatzsteuer enthalten. Die müssen sie ans Finanzamt mit der Umsatzsteuervoranmeldung bezahlen (also bei der Preiskalkulation entsprechend aufpassen). Die Vorsteuer, die sie auf ihre z.B. Einkaufsrechnungen gezahlt haben, dürfen sie davon abziehen.

In der EÜ-Rg werden diese Posten ganz einfach auch als Einnahmen (Umsatzsteuer) und Ausgaben (Vorsteuer, Umsatzsteuervorauszahlung) behandelt - jedes gute Buchhaltungsprogramm macht das mittlerweile automatisch.

Hi,

Normalerweise reicht ein Eingangs-/Ausgangsbuch. Hast Du größere Anschaffungen getätigt? Dann hättest Du Anlagevermögen, das Du über ein paar Jahre verteilt abschreiben kannst. Ein Anlagegitter muss dann angelegt werden. Als Software hat sich Lexware etabliert. Ist sicher nicht die billigste Wahl. Oder willst Du die Verwaltung am Mac machen?

Viele Grüße erst mal
Frank

Eigentlich mußt Du nur die Einnahmen und die Ausgaben auflisten und die Differenz (Gewinn/Verlust) am Jahresende in der Einkommensteuer als gewerbliche Einkünfte erfassen. Die sogenannte Gewinnermittlung mußt Du dann mit einreichen.

Du kannst natürlich auch eine vollständige Buchführung erstellen. Buchführungsprogramme gibt es z.B. von Haufe (LEXware).

Je nach Größe der Umsätze (Einnahmen) ist auch zu überlegen, ob die in Warenrechungen enthaltene Umsatzsteuer in Abzug gebracht werden kann. Das steht alles im Umsatzsteuergesetz (§ 19 „Kleinunternehmer“).

Sonst such die 'nen Steuerberater, die machen das je nach Aufwand für nicht allzuviel (frag halt vorher nach dem Honorar)

Vielen Dank für die Antwort. „Muss“ man sich von Büro Easy jedes Jahr die neue Version kaufen? Wie sähe eine Verwaltung mit dem Mac aus?

Viele Grüße,

Taff22

hallo,
als Imbissbesitzer bist du bestimmt ein kleinunternehmer und damit kannst du eine einnahme-überschuss-rechnung durchführen. erst mit umsätzen von mehr als 500.000€ oder einen gewinn von mehr als 50.000€ im kalenderjahr bist du zur doppelten buchführung laut §141Abs.1AO verpflichtet.

einnahme-überschuss-rechnung heißt, es werden nur die einnahmen und die ausgaben aufgezeichnet. bei dieser aufzeichnung gilt das geldflussprinzip, d. h. einnahmen liegen erst dann vor, wenn man den geldbetrag für eine leistung erhalten(bar oder auf dem konto)hat. dies gilt umgedreht auch für die ausgaben.

in tabellenprogrammen kann man diese einnahme-überschuss-rechnung erstellen.

ich hoffe, es hilft dir weiter.

diana

Hallo,

ich habe mich lange nicht mehr eingeloggt, und sehe gerade, dass ich auf diese Anfrage nicht geantwortet habe.
Ist die Frage noch aktuell? Dann antworte ich gern ausführlich.

Liebe Grüße

Hartmut Dieterle

Hallo!
Danke. Die Frage ist mir bereits beantwortet worden.

Gruß, Taff22

Hallo lieber Forennutzer,

wir haben selbst einen Gewerbebetrieb bei dem wir 90 % der buchhalterischer Tätigkeiten selbst erledigen.

Nur nebenbei:
Wir vermieten Imbisswagen und Imbissanhänger.
Somit ist da Gewerbe ja sehr ähnlich.

Ich kann Ihnen sehr die Wiso Software zur Erstellung der EÜR anraten.

Viele Grüße

Ihr-Imbisswagenpartner.de - Team