Hallo,
ich habe ein kleines Verständnisproblem, denke ich. Und zwar
geht es um Buchungssätze in Zusammenhang mit Erfolgsneutral &
erfolgswirksam.
Im Studium habe ich gelernt, dass es drei verschiedene Typen
gibt.
- erfolgsneutral
- erfolgswirksam
- ohne EK-Berührung
zu 1) handelt sich um Transaktionen zwischen Gesellschaft und
Gesellschaftern
zu 2) Einfluss in der GUV
jetzt habe ich gerade ein kleines Problem und zwar habe ich
irgendwo gelesen, dass erfolgsneutral in Zusammenhang mit
- Aktivtausch
- Passivtausch
- Bilanzverlängerung
- Bilanzverkürzung
steht.
Hallo,
sorry, hier geht´s jetzt etwas durcheinander, deshalb teile ich das mal etwas anders auf.
Erstmal zu erfolgsneutral und erfolgswirksam:
- Erfolgsneutral ist jede Buchung, die nicht über ein GuV-Konto läuft
- Erfolgswirksame Buchungen berühren immer die GuV
Das hat aber nix mit Buchungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft zu tun, die können nämlich beides sein (siehe unten)
Jetzt mal Beispiele für Aktivtausch, Passivtausch etc.:
-
Aktivtausch:
Bank an Forderung – ein Kunde hat ´ne Rechnung bezahlt
-
Passivtausch:
Rückstellung an Verbindlichkeit – sie wußten vorher nicht, wieviele Steuern genau zu zahlen waren, jetzt liegt der Steuerbescheid vor
-
Bilanzverlängerung:
Bank an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – ein Kredit wird ausgezahlt
-
Bilanzverkürzung:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – ein Kredit wird zurückgezahlt
Bei keiner dieser Buchungen wird die GuV berührt. Also sind die Buchungen alle erfolgsneutral, weil sie keinen Einfluss auf das Ergebnis haben. Erfolgswirksame Buchungen nur in der Bilanz gibt´s nicht, die gehen immer durch die GuV
Transaktionen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft als Beispiel für einen Passivtausch stimmt auch nicht immer, ist im Gegenteil ein Spezialfall.
- Passivtausch ja, wenn z.B.gebucht wird:
Anteile Gesellschafter A an Anteile Gesellschafter B
(A verkauft Anteile an B. Hier werden im EK die Anteilsverschiebungen gezeigt; Der eigentliche Austausch der Anteile findet außerhalb der Gesellschaft statt und wird deshalb bei der Gesellschaft auch nicht gebucht)
Oder
Kapitalrücklage an gezeichnetes Kapital (Die Rücklage wird in Aktien umgewandelt)
- Erfolgsneutral aber Bilanzverlängerung:
wenn z.B. ein Gesellschafter „nachschießt“:
Bank an Eigenkapitalanteil des Gesellschafters; erfolgsneutral
- Erfolgsneutral aber Bilanzverkürzung
Wenn sich ein Gesellschafter auszahlen läßt
EK an Bank
z.B. Ein Gesellschafter verzichtet auf die Rückzahlung eines Darlehens
Wird gebucht:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
an
Sonstige Erträge (Ertrag aus Auflösung von Verbindlichkeiten)
Soviel erstmal zu den Bilanzbuchungen und den Buchungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern:
Jetzt zu Warenan-/verkauf bzw. erfolgswirksam allgemein:
Da wurde dann auch gleichzeitig als Bsp. für den Aktivtausch
das Beispiel des Barverkaufs von Vorräten genannt.
Hier schon mal Vorsicht, das ist nur dann richtig wenn keine Umsatzsteuer anfällt
In der Vorlesung hatten wir ein Beispiel „Barverkauf von
Rohstoffen“, was wir als erfolgswirksam deklariert haben.
Ich sehe, da jetzt nicht den Unterschied, warum das erste dann
erfolgsneutral ist und das zweite erfolgswirksam.
Beim Einkauf ist mir das ganze klar…Ich „tausche“ bspw.
quasi Bankguthaben gegen Vorräte, was keinen Werteverzehr
darstellt und somit auch erfolgsneutral ist.
Der Einkauf bleibt prinzipiell erfolgsneutral, weil es keinen Werteverzehr gibt – soweit ok
Bleibt auch erfolgsneutral, weil die gezahlte USt ja als Forderung gegen das Finanzamt besteht.
Beispiel:
Warenkauf von netto 2.000,00
Buchung:
Waren 2.000,00 und Vorsteuerforderung 380,00
an
Kasse 2.380,00
Beim Verkauf entsteht dann ein Ertrag;
Die genannten Waren werden für 3.000,00 verkauft
Buchung des eigentlichen Verkaufs:
Forderung L+L 3.570,00
an
Umsatzerlöse 3.000,00
MWSt 570,00
Gleichzeitig Buchung des Wareneinsatz (in Höhe des Kaufpreises):
Bestandsveränderung an Waren 2.000,00
Macht Ergebnis von + 1.000,00
Ein Ergebnis wird erst dann gebucht, wenn es tatsächlich entstanden ist. Der Ertrag aus dem Verkauf und der Aufwand aus dem Wareneinsatz entstehen aber erst JETZT, daher kann auch jetzt erst erfolgswirksam gebucht werden.
Das war beim Einkauf ja noch nicht der Fall.
Kurz zu „Buchungen ohne EK-Berührung“
Grundsätzlich berührt jede erfolgswirksame Buchung auch das Eigenkapital. Die GuV ist nichts anderes als ein „Unterkonto“ des Eigenkapitals, in dem das jeweilige Ergebnis gezeigt wird. Aber das Ergebnis ist immer Bestandteil des EK.
Es gibt auch erfolgsunwirksame Buchungen im EK (siehe Buchungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft).
Buchungen, die „das EK nicht berühren“ können nur sein
- Aktivtausch (z.B. Kasse an Bank, wenn vom Konto Wechselgeld abgehoben wird)
- Bilanzverlängerung /- verkürzung ohne Ek-Buchung (z.B. Kredite, s.o.)
- Passivtausch ohne EK-Berührung (z.B. Rückstellung an Verbindlichkeit; s.o.)
Diese Buchungen sind also keine eigene Kategorie im Sinne von „erfolgsneutral“ oder „erfolgswirksam“. Letztlich berührt jede erfolgswirksame Buchung auch das EK, weil sie das Ergebnis beeinflußt.
Buchungen die das EK nicht berühren, sind immer erfolgsneutral. Aus diesen Buchungen ergeben sich nur Beispiele für Aktivtausch , Bilanzverlängerung und Bilanzverkürzung. Die sind ja oben schon genannt
Hoffentlich war´s Hilfe genug – wenn nicht, bitte melden. Aber „sezier“ mein Geschreibsel erstmal für deine Zwecke…
Und nu´ viel Spass beim Buchen

Beste Grüße