Buchführung...Kurz und knapp!

Hallo,

ich habe ein kleines Verständnisproblem, denke ich. Und zwar geht es um Buchungssätze in Zusammenhang mit Erfolgsneutral & erfolgswirksam.
Im Studium habe ich gelernt, dass es drei verschiedene Typen gibt.

  1. erfolgsneutral
  2. erfolgswirksam
  3. ohne EK-Berührung

zu 1) handelt sich um Transaktionen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

zu 2) Einfluss in der GUV

jetzt habe ich gerade ein kleines Problem und zwar habe ich irgendwo gelesen, dass erfolgsneutral in Zusammenhang mit

  • Aktivtausch
  • Passivtausch
  • Bilanzverlängerung
  • Bilanzverkürzung
    steht.

Da wurde dann auch gleichzeitig als Bsp. für den Aktivtausch das Beispiel des Barverkaufs von Vorräten genannt.
In der Vorlesung hatten wir ein Beispiel „Barverkauf von Rohstoffen“, was wir als erfolgswirksam deklariert haben.

Ich sehe, da jetzt nicht den Unterschied, warum das erste dann erfolgsneutral ist und das zweite erfolgswirksam.

Beim Einkauf ist mir das ganze klar…Ich „tausche“ bspw. quasi Bankguthaben gegen Vorräte, was keinen Werteverzehr darstellt und somit auch erfolgsneutral ist.

Hoffe mir kann jemand helfen. Danke!

LG

Hallo Schneehoernchen,

erfolgsneutral bezeichnet man alle Buchungsvorgänge, die nicht die GUV berühren. Das können verschiedenartige Vorgänge sein. Der ledigliche Barverkauf von Rohstoffen aus dem Lager zum Buchwert stellt nur einen Aktivtausch dar.

Warum der Barverkauf von Rohstoffen erfolgswirksam sein soll, kann ich nur vermuten. Eine Möglichkeit wäre, dass der Verkaufspreis vom Buchwert der Rohstoffe abweicht. Oder die Rohstoffe wurden nicht ins Lager (Vorräte) gebucht, sondern sind in den Materialaufwand gegangen. Dann geht natürlich auch der Verkauf in den Umsatz.

Ich hoffe das hilft dir als Denkanstoß ein wenig weiter.

viele Grüße

Da Du ja schon alles weißt, ist es einfach. :smile:

Nomen est omen.

Rohstoffe kann die Bezeichnung für ein Vorratskonto sein. Es könnte aber auch sein, dass in der Vorlesung das Konto Rohstoffe als Aufwandskonto betrachtet worden ist, folglich erfolgswirksam. Das wäre jetzt meine einzige Erklärung. Deswegen arbeiten wir in der Buchhaltung gerne mit Nummern.

Ansonsten stimmt es, alles was GuV und Bilanz betrifft ist erfolgswirksam und was sich nur in der Bilanz abspielt eben nicht.

Hallo,

Beim barverkauf von Voräten handelt es sich vermutlich um eine Reduzierung des Bestandes gegen Geldeingang. Die Bestandsveränderung ist daher erfolgswirksam. Der erhöhte Geldbestand alleine ist neutral.

So müsste m.E. die Lösung sein.

hallo,

ein barverkauf von vorräten… das ist an sich schon totaler schwachsinn.

also, mal folgende info:

deine mail ist beis zu dem absatz „Barverkauf von Vorräten“ ok und nachvollziehbar. was da steht, stimmt auch. selbst wenn ich das so nicht erklären würde. aber:

Ein Barverkauf von Vorräten ist immer noch ein Umsatz der auch als umsatzerlös zu buchen ist. Das heißt

Forderung an Umsatzerlöse und umsatzsteuer.

Und dann gibt es zwei Möglichkeiten die noch zu berücksichtigen sind:

Wurden die Eingangsrechungen der Rohstoffe auf „Bestand“ gebucht (Bilanz), ist eine Bestandsminderung zu buchen:

Bestandsveränderung (GUV) an Bestände (BILANZ).

Wenn die Rohstoffe schon direkt in die GUV gebucht wurden ist keine Buchung mehr nötig.

Häng dich nicht an so Kleinigkeiten auf und versuche das System der doppelten buchhaltung an sich zu verstehen. Einmal verstanden, kannst du alles buchen. Dann muss man auch nix mehr lernen. Ist alles logisch.

Hallo,

ich habe ein kleines Verständnisproblem, denke ich. Und zwar
geht es um Buchungssätze in Zusammenhang mit Erfolgsneutral &
erfolgswirksam.
Im Studium habe ich gelernt, dass es drei verschiedene Typen
gibt.

  1. erfolgsneutral
  2. erfolgswirksam
  3. ohne EK-Berührung

zu 1) handelt sich um Transaktionen zwischen Gesellschaft und
Gesellschaftern

zu 2) Einfluss in der GUV

jetzt habe ich gerade ein kleines Problem und zwar habe ich
irgendwo gelesen, dass erfolgsneutral in Zusammenhang mit

  • Aktivtausch
  • Passivtausch
  • Bilanzverlängerung
  • Bilanzverkürzung
    steht.

Hallo,

sorry, hier geht´s jetzt etwas durcheinander, deshalb teile ich das mal etwas anders auf.

Erstmal zu erfolgsneutral und erfolgswirksam:

  • Erfolgsneutral ist jede Buchung, die nicht über ein GuV-Konto läuft
  • Erfolgswirksame Buchungen berühren immer die GuV

Das hat aber nix mit Buchungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft zu tun, die können nämlich beides sein (siehe unten)

Jetzt mal Beispiele für Aktivtausch, Passivtausch etc.:

  • Aktivtausch:
    Bank an Forderung – ein Kunde hat ´ne Rechnung bezahlt

  • Passivtausch:
    Rückstellung an Verbindlichkeit – sie wußten vorher nicht, wieviele Steuern genau zu zahlen waren, jetzt liegt der Steuerbescheid vor

  • Bilanzverlängerung:
    Bank an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – ein Kredit wird ausgezahlt

  • Bilanzverkürzung:
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – ein Kredit wird zurückgezahlt

Bei keiner dieser Buchungen wird die GuV berührt. Also sind die Buchungen alle erfolgsneutral, weil sie keinen Einfluss auf das Ergebnis haben. Erfolgswirksame Buchungen nur in der Bilanz gibt´s nicht, die gehen immer durch die GuV

Transaktionen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft als Beispiel für einen Passivtausch stimmt auch nicht immer, ist im Gegenteil ein Spezialfall.

  • Passivtausch ja, wenn z.B.gebucht wird:

Anteile Gesellschafter A an Anteile Gesellschafter B
(A verkauft Anteile an B. Hier werden im EK die Anteilsverschiebungen gezeigt; Der eigentliche Austausch der Anteile findet außerhalb der Gesellschaft statt und wird deshalb bei der Gesellschaft auch nicht gebucht)

Oder

Kapitalrücklage an gezeichnetes Kapital (Die Rücklage wird in Aktien umgewandelt)

  • Erfolgsneutral aber Bilanzverlängerung:

wenn z.B. ein Gesellschafter „nachschießt“:
Bank an Eigenkapitalanteil des Gesellschafters; erfolgsneutral

  • Erfolgsneutral aber Bilanzverkürzung

Wenn sich ein Gesellschafter auszahlen läßt
EK an Bank

  • Erfolgswirksam

z.B. Ein Gesellschafter verzichtet auf die Rückzahlung eines Darlehens

Wird gebucht:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
an
Sonstige Erträge (Ertrag aus Auflösung von Verbindlichkeiten)

Soviel erstmal zu den Bilanzbuchungen und den Buchungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern:

Jetzt zu Warenan-/verkauf bzw. erfolgswirksam allgemein:

Da wurde dann auch gleichzeitig als Bsp. für den Aktivtausch
das Beispiel des Barverkaufs von Vorräten genannt.

Hier schon mal Vorsicht, das ist nur dann richtig wenn keine Umsatzsteuer anfällt

In der Vorlesung hatten wir ein Beispiel „Barverkauf von
Rohstoffen“, was wir als erfolgswirksam deklariert haben.

Ich sehe, da jetzt nicht den Unterschied, warum das erste dann
erfolgsneutral ist und das zweite erfolgswirksam.

Beim Einkauf ist mir das ganze klar…Ich „tausche“ bspw.
quasi Bankguthaben gegen Vorräte, was keinen Werteverzehr
darstellt und somit auch erfolgsneutral ist.

Der Einkauf bleibt prinzipiell erfolgsneutral, weil es keinen Werteverzehr gibt – soweit ok
Bleibt auch erfolgsneutral, weil die gezahlte USt ja als Forderung gegen das Finanzamt besteht.

Beispiel:
Warenkauf von netto 2.000,00

Buchung:
Waren 2.000,00 und Vorsteuerforderung 380,00
an
Kasse 2.380,00

Beim Verkauf entsteht dann ein Ertrag;
Die genannten Waren werden für 3.000,00 verkauft

Buchung des eigentlichen Verkaufs:
Forderung L+L 3.570,00
an
Umsatzerlöse 3.000,00
MWSt 570,00

Gleichzeitig Buchung des Wareneinsatz (in Höhe des Kaufpreises):

Bestandsveränderung an Waren 2.000,00

Macht Ergebnis von + 1.000,00

Ein Ergebnis wird erst dann gebucht, wenn es tatsächlich entstanden ist. Der Ertrag aus dem Verkauf und der Aufwand aus dem Wareneinsatz entstehen aber erst JETZT, daher kann auch jetzt erst erfolgswirksam gebucht werden.

Das war beim Einkauf ja noch nicht der Fall.

Kurz zu „Buchungen ohne EK-Berührung“
Grundsätzlich berührt jede erfolgswirksame Buchung auch das Eigenkapital. Die GuV ist nichts anderes als ein „Unterkonto“ des Eigenkapitals, in dem das jeweilige Ergebnis gezeigt wird. Aber das Ergebnis ist immer Bestandteil des EK.
Es gibt auch erfolgsunwirksame Buchungen im EK (siehe Buchungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft).

Buchungen, die „das EK nicht berühren“ können nur sein

  • Aktivtausch (z.B. Kasse an Bank, wenn vom Konto Wechselgeld abgehoben wird)
  • Bilanzverlängerung /- verkürzung ohne Ek-Buchung (z.B. Kredite, s.o.)
  • Passivtausch ohne EK-Berührung (z.B. Rückstellung an Verbindlichkeit; s.o.)

Diese Buchungen sind also keine eigene Kategorie im Sinne von „erfolgsneutral“ oder „erfolgswirksam“. Letztlich berührt jede erfolgswirksame Buchung auch das EK, weil sie das Ergebnis beeinflußt.

Buchungen die das EK nicht berühren, sind immer erfolgsneutral. Aus diesen Buchungen ergeben sich nur Beispiele für Aktivtausch , Bilanzverlängerung und Bilanzverkürzung. Die sind ja oben schon genannt

Hoffentlich war´s Hilfe genug – wenn nicht, bitte melden. Aber „sezier“ mein Geschreibsel erstmal für deine Zwecke…

Und nu´ viel Spass beim Buchen
:wink:

Beste Grüße

Hallo zurück!
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Frage/das Problem richtig verstanden habe, aber als Beispiel für einen Aktivtausch den BarVERkauf von Rohstoffen zu benennnen, scheint mir nicht korrekt zu sein, denn das hat über die GuV (egal ob „Fremdverkauf“ oder Eigenverbrauch)Auswirkungen auf das Ergebnis = erfolgswirksam; (dagegen ist das genannte Beispiel WarenEINkauf (Bar) für Aktivtausch korrekt).
Also da würde ich (wenn das möglich ist) nachfragen, wie das zu verstehen sein soll!!!
Viele GRüße,

Hallo,

sorry, hier geht´s jetzt etwas durcheinander, deshalb teile
ich das mal etwas anders auf.

Erstmal zu erfolgsneutral und erfolgswirksam:

  • Erfolgsneutral ist jede Buchung, die nicht über ein
    GuV-Konto läuft
  • Erfolgswirksame Buchungen berühren immer die GuV

Das hat aber nix mit Buchungen zwischen Gesellschaftern und
Gesellschaft zu tun, die können nämlich beides sein (siehe
unten)

Jetzt mal Beispiele für Aktivtausch, Passivtausch etc.:

  • Aktivtausch:
    Bank an Forderung – ein Kunde hat ´ne Rechnung bezahlt

  • Passivtausch:
    Rückstellung an Verbindlichkeit – sie wußten vorher nicht,
    wieviele Steuern genau zu zahlen waren, jetzt liegt der
    Steuerbescheid vor

  • Bilanzverlängerung:
    Bank an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – ein
    Kredit wird ausgezahlt

  • Bilanzverkürzung:
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – ein Kredit wird
    zurückgezahlt

Bei keiner dieser Buchungen wird die GuV berührt. Also sind
die Buchungen alle erfolgsneutral, weil sie keinen Einfluss
auf das Ergebnis haben. Erfolgswirksame Buchungen nur in der
Bilanz gibt´s nicht, die gehen immer durch die GuV

Transaktionen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft als
Beispiel für einen Passivtausch stimmt auch nicht immer, ist
im Gegenteil ein Spezialfall.

  • Passivtausch ja, wenn z.B.gebucht wird:

Anteile Gesellschafter A an Anteile Gesellschafter B
(A verkauft Anteile an B. Hier werden im EK die
Anteilsverschiebungen gezeigt; Der eigentliche Austausch der
Anteile findet außerhalb der Gesellschaft statt und wird
deshalb bei der Gesellschaft auch nicht gebucht)

Oder

Kapitalrücklage an gezeichnetes Kapital (Die Rücklage wird in
Aktien umgewandelt)

  • Erfolgsneutral aber Bilanzverlängerung:

wenn z.B. ein Gesellschafter „nachschießt“:
Bank an Eigenkapitalanteil des Gesellschafters;
erfolgsneutral

  • Erfolgsneutral aber Bilanzverkürzung

Wenn sich ein Gesellschafter auszahlen läßt
EK an Bank

  • Erfolgswirksam

z.B. Ein Gesellschafter verzichtet auf die Rückzahlung eines
Darlehens

Wird gebucht:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
an
Sonstige Erträge (Ertrag aus Auflösung von Verbindlichkeiten)

Soviel erstmal zu den Bilanzbuchungen und den Buchungen
zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern:

Super Erklärung, danke dafür. Habe ich verstanden!

Der Einkauf bleibt prinzipiell erfolgsneutral, weil es keinen
Werteverzehr gibt – soweit ok
Bleibt auch erfolgsneutral, weil die gezahlte USt ja als
Forderung gegen das Finanzamt besteht.

Beispiel:
Warenkauf von netto 2.000,00

Buchung:
Waren 2.000,00 und Vorsteuerforderung 380,00
an
Kasse 2.380,00

Beim Verkauf entsteht dann ein Ertrag;
Die genannten Waren werden für 3.000,00 verkauft

Buchung des eigentlichen Verkaufs:
Forderung L+L 3.570,00
an
Umsatzerlöse 3.000,00
MWSt 570,00

Gleichzeitig Buchung des Wareneinsatz (in Höhe des
Kaufpreises):

Bestandsveränderung an Waren 2.000,00

Macht Ergebnis von + 1.000,00

Ein Ergebnis wird erst dann gebucht, wenn es tatsächlich
entstanden ist. Der Ertrag aus dem Verkauf und der Aufwand aus
dem Wareneinsatz entstehen aber erst JETZT, daher kann auch
jetzt erst erfolgswirksam gebucht werden.

Das war beim Einkauf ja noch nicht der Fall.

Ich hoffe, es wird jetzt nicht zu unübersichtlich. Generell find ich es absolut verständlich mit der Sache, dass der Einkauf erfolgsneutral ist. Ich habe jetzt gerade nochmal im Skript einer Dozentin (die ich selbst nicht hatte), nachgeschaut. Dort steht folgendes:

  1. Einkauf und Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (RHB)

Sowohl der Einkauf als auch der Verbrauch von RHB führt zu Bestandsveränderungen.
Es kommen zwei Buchungsvarianten in Frage – bestandsorientiert oder aufwandsorientiert.

a) bestandsorientiert
Bei dem bestandsorientierten Verfahren werden die Einkäufe jeweils auf dem entsprechen-den Bestandskonto „Rohstoffe“, „Hilfsstoffe“, „Betriebsstoffe“ als Zugang im Soll erfaßt:

Bsp. – Buchung eines Rohstoffeinkaufs auf Ziel:
„Rohstoffe“ an „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“

Der Verbrauch wird über das jeweilige Aufwandskonto gebucht.

Bsp. – Buchung eines Rohstoffverbrauchs:
„Aufwendungen für Rohstoffe“ an „Rohstoffe“

Zum Schluß des Geschäftsjahrs wird das Aufwandskonto über das GuV- Konto, das Bestandskonto über das SBK abgeschlossen.
Voraussetzung für die Anwendung dieses Verfahrens sind eine Lagerbuchhaltung und die ständige Erfassung des Verbrauchs über Belege (Materialentnahmescheine).

b) aufwandsorientiert
Es wird davon ausgegangen, daß der Einkauf optimal an den Verbrauch angepaßt wird – d.h. „just-in-time“-Lieferung unterstellt.
Also kann der Einkauf direkt auf dem Aufwandskonto erfaßt werden.

Bsp. – Buchung eines Rohstoffeinkaufs auf Ziel:
„Aufwendungen für Rohstoffe“ an „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“

Sowohl der Einkauf als auch der Verbrauch wirken sich auf den Bestand aus. Die Bestands-veränderung wird jedoch nicht laufend gebucht, sondern im Rahmen der Inventur ermittelt.

Es ergibt sich entweder eine Bestandserhöhung (Schlußbestand > Anfangsbestand) oder eine Bestandsminderung (Schlußbestand

die beiden Varianten die Du beschrieben hast, sind alle so ok.
Ich hab die letztes Mal nur deshalb nicht auch noch reingeschrieben weil ich es nicht noch unübersichtlicher machen wollte, als es vielleicht eh schon war…

-)

beste Grüße

Irgendwie verwirrts mich. Grundsätzlich nochmal zu dem Aspekt

„Barverkauf von Vorräten“ wie es in dem Video genannt wurde. Ist das jetzt erfolgsneutral, so wie es als Beispiel im Video genannt wird? Es wird halt wirklich dort erklärt
a) erfolgswirksam
b) erfolgsneutral (Aktivtausch, Passiv etc. inkl. des genanten Bsps.)

Bei uns der Vorlesung war nun Bsp. „Verkauf von Rohstoffen in Bar 1500“, welches ich als erfolgswirksam gekennzeichnet habe und den Buchungssätzen:

a) Bank an Umsatzerlöse 1500
b) Materialaufwand an Rohstoffe 1500
so habe ich es quasi von der Tafel abgeschrieben. Erscheint mir auch einleuchtend. Jedoch nicht im Zusammenhangmit dem Barverkauf von Vorräten. Ist eins von beiden falsch? Irgendwie hab ich auch noch eine Notiz, die sagt „Bestandsveränderung NUR fertige/unfertige Erzeugnisse“ aber vllt is das auch murks.

Was ich noch aus dem Skript kopiert hatte, bedeutet ja jetzt aber auch wieder, dass ich mich entscheiden kann, ob ich aufwands oder bestandorientiert den EINKAUF sowie VERBRAUCH von Rohstoffen behandel? Zählt dazu auch der VERKAUF? (d.h. ich hätte mein Rohstoffbsp auch bestandsorientiert behandeln können?)

Zu dem Teil Warenkonten:

Das widerspricht ja der Aussage, dass der Wareneinkauf prinzipiell erfolgsneutral ist oder sehe ich das grad komplett falsch. Ich finds irgendwie so verwirrend, weils auf der einen Seite für mich natürlich kein Werteverzehr ist, weil einfach "Geld gegen Ware (im gleichen Wert) getauscht wird, andererseits denk ich mir, dass das Unternehmen natürlich Geld ausgibt, um Waren zu bekommen, also wie im Skript gennant: „Aufwendungen für Waren“ (ist doch ein Konto aus der GuV oder nicht?, also quasi erfolgswirksam ist)

Tut mir so leid, was ich hier grad verzapfe…im ersten Semester Bachelor damals hatte ich das so perfekt drauf und im Master ist nichts mehr da…

Danke!

Hallo Schneehoernchen,

tut mir leid, aber da kann ich dir nicht helfen.

Irgendwie verwirrts mich. Grundsätzlich nochmal zu dem Aspekt

„Barverkauf von Vorräten“ wie es in dem Video genannt wurde.
Ist das jetzt , so wie es als Beispiel im Video
genannt wird?

Es wird halt wirklich dort erklärt

a) erfolgswirksam
b) erfolgsneutral (Aktivtausch, Passiv etc. inkl. des genanten
Bsps.)

das ist in dem Video auch blödsinnig erklärt. Es wird hier als reiner Aktivtausch bezeichnet, weil es in dem Zusammenhang nur darum geht, wie sich die Verkaufsbuchungen auf die Bestandskonten auswirken. Ein bestand geht runter (Rohstoffe), einer rauf (Kasse)

Hier soll offensichtlich nur gezeigt werden, dass sich beim verkauf der Geldbestand erhöht und der RHB-Bestand vermindert.
Was hier vollkommen aßen vor gelassen wird, ist das

  1. der Verkauf und auch die Verminderung der Rohstoffe immer über die GuV gbucht werden.
  2. beim reinen Aktivtausch auch Einkaufs- und Verkaufspreise identisch sein müssten. Sonst gäb´s ja da auch eine Differenz.

Bei uns der Vorlesung war nun Bsp. „Verkauf von Rohstoffen in
Bar 1500“, welches ich als erfolgswirksam gekennzeichnet habe
und den Buchungssätzen:

a) Bank an Umsatzerlöse 1500
b) Materialaufwand an Rohstoffe 1500
so habe ich es quasi von der Tafel abgeschrieben. Erscheint
mir auch einleuchtend.

Ist auch richtig so ! Jede Buchung für sich ist erfolgswirksm (und das hat nix damit zu tun, dass hier die Summe aus Aufwand und Ertrag zufällig gleich 0,00 ist).

Und genau da liegt der Fehler in dem Video, in dem bei den „Buchungen auf Bestandskonten“ der VERKAUF als Beispiel genannt wird.
der EINKAUF wäre „Kasse an Rohstoffe“ und damit ein Aktivtausch.

Jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Barverkauf
von Vorräten. Ist eins von beiden falsch?

hab ich auch noch eine Notiz, die sagt „Bestandsveränderung
NUR fertige/unfertige Erzeugnisse“ aber vllt is das auch
murks.

Hier musst Du eines unterscheiden: Bestandsveränderungen bei den RHB-Stoffen werden über den RHB-Aufwand gebucht (Bei Verminderung: RHB-Aufwand an RHB-Stoffe) bei höherem Inventurbestand RHB-Stoffe an RHB-Aufwand)

Über den GuV-Posten „Bestandsveränderung“ werden NUR die Inventurergebnisse der unfertigen Erzeugnisse und der fertigen Erzeugnisse bzw. Waren gebucht. Ansonsten ist beides dasselbe.

Was ich noch aus dem Skript kopiert hatte, bedeutet ja jetzt
aber auch wieder, dass ich mich entscheiden kann, ob ich
aufwands oder bestandorientiert den EINKAUF sowie VERBRAUCH
von Rohstoffen behandel? Zählt dazu auch der VERKAUF? (d.h.
ich hätte mein Rohstoffbsp auch bestandsorientiert behandeln
können?)
jetzt nochmal zu aufwands- und bestandsorientiert:

Du hast zwei Möglichkeiten, die Vorratsveränderungen im laufenden Jahr zu buchen:

  • wie oben: Einkäufe in den Bestand; Verkäufe an ertrag und direkt im Gegenzug die verkauften Güter in den Aufwand (jeder einzelne Verkauf mit ZWEI erfolgswirksamen Buchungen; der Einkauf bleibt erfolgsneutral)

  • Alle Einkäufe im laufenden Jahr immer als Aufwand;
    bei Verkäufen werden KEINE Veränderungen im Vorratsvermögen, sondern nur die Erlöse gebucht. !

(„RHB-Aufwand an Kasse“; bei Waren: "Aufwendungen f. bezogene Waren an Kasse).
De Konten „RHB-Stoffe“ bzw. „Waren“ werden im laufenden Jahr überhaupt nicht berührt.

erst nach der Inventur:
Differenz der Bestände vom 1.1. und 31.12. errechnen und über RHB-Aufwand bzw. Bestandsveränderung ausbuchen.

Bsp.: RHB-Stoffe
am 1.1: 1.000,00
am 31.12.: 750,00

Buchung: RHB-Aufwand an Rohstoffe 250

Wenn Bestände
am 1.1.: 750
am 31.12.: 1.000

Buchung: Rohstoffe an RHB-Aufwand 250

Bsp.: Waren:
am 1.1: 1.000,00
am 31.12.: 750,00

Buchung: Bestandsveränderung an Waren 250

Wenn Bestände
am 1.1.: 750
am 31.12.: 1.000

Buchung: Waren an Bestandsveränderung 250

(Das Vorgehen nach der Inventur ist das gleiche, nur die GuV-Posten sind unterschiedlich)

Diese Inventurbuchungen musst Du allerdings in jedem fall machen, egal welche variante Du Dir aussuchst.

Zu dem Teil Warenkonten:

Das widerspricht ja der Aussage, dass der Wareneinkauf
prinzipiell erfolgsneutral ist oder sehe ich das grad komplett
falsch. Ich finds irgendwie so verwirrend, weils auf der einen
Seite für mich natürlich kein Werteverzehr ist, weil einfach
"Geld gegen Ware (im gleichen Wert) getauscht wird,
andererseits denk ich mir, dass das Unternehmen natürlich Geld
ausgibt, um Waren zu bekommen, also wie im Skript gennant:
„Aufwendungen für Waren“ (ist doch ein Konto aus der GuV oder
nicht?, also quasi erfolgswirksam ist)

Der VERKAUF ist immer erfolgswirksam. Das ist in dem Video falsch dargestellt.
Der wird immer an ertrag gebucht, egal wie Du die Einkäufe buchst.

Die EINKÄUFE bleiben als solche immer erfolgsneutral. Auch wenn Du sie immer über den Aufwand einbuchst, werden diese Aufwendungen am Schluss durch die Buchung der Inventurergebnisse wieder neutralisiert. aufwandsorientiert buchst (RHB-Aufwand an Geld), werden sie zwar zunächst erfolgswirksam gebucht. Durch die Inventur gleicht sich das dann aber wieder aus, weil dann ja die tatsächlich gekauften Bestände .

Kurz zu den Konten:
„Aufwendungen für bezogenen Waren“ ist ein Aufwandskonto, dass zu dem Posten „Materialaufwand“ gehört. Der Materialaufwand in der GuV wird getrennt dargestellt: „Aufwendungen für RHB-Stoffe“ und „Aufwendungen für bezogene Waren“
Die Inventurdifferenzen werden bei den RHB-Stoffen über den RHB-Aufwand gebucht, die Inventurdifferenzen bei unfertigen Erzeugnisse, fertigen Erzeugnissen und Waren über das GuV-Konto „Bestandsveränderungen“. In der Sache bleibt´s gleich, ist nur ne Frage des Ausweises im Jahresabschluss.

Tut mir so leid, was ich hier grad verzapfe…im ersten
Semester Bachelor damals hatte ich das so perfekt drauf und im
Master ist nichts mehr da…

auch wenn´s blöd klingt - buchen lernste nur durch buchen …
:wink:

Danke!

Gern geschehen, wenn´s noch Fragen gibt, bitte melden

Hallo Schneehörnchen,
da ich momentan bis zum Hals in Arbeit stecke, habe ich leider heute erst Deine Anfrage gelesen und hoffe, Dir konnte inzwischen schon geholfen werden.
Toi toi toi und auch LG!

Hallo Schneehörnchen,

Ich versuche einmal die Frage zu ordnen:

Im Studium habe ich gelernt, dass es drei verschiedene Typen
gibt.

  1. erfolgsneutral
  2. erfolgswirksam
  3. ohne EK-Berührung

Das hast Du schon richtig gelernt, nur hat Dir Dein Prof. was Falsches erzählt. In der Vorlesung ging es wahrscheinlich um die Eigenkapitalveränderungsbilanz.
Alle Buchungen sind entweder erfolgsneutral oder erfolswirksam, entweder das Ergebnis wird verändert oder nicht. Erfolgswirksame Buchungen laufen über die GuV, erfolgsneutrale nicht. Das ist wie mit der Frage nach der Schwangerschaft: Entweder „ja“ oder „nein“, „vielleicht“ gilt nicht.

zu 1) handelt sich um Transaktionen zwischen Gesellschaft und
Gesellschaftern

Nöp. Jetzt wurde die Henne vom Ei gelegt. Andersherum wird es richtig: Transaktionen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sind erfolgsneutral. Erfolgsneutral sind bspw. aber auch das Begleichen von Rechnungen, Kauf von Anlagen und viele andere Vorgänge auch.
Normalerweise wird das Eigenkapital nur von den erfolgswirksamen Buchungen über das Jahresergebnis/ GuV beeinflusst. Es gibt aber, meist recht seltene, Fälle, wo auch mit erfolgsneutralen Buchungen das Eigenkapital beeinflusst wird, wie bspw. mit einer Kapitalerhöhung (Bank an gezeichnetes Kapital; erfolgsneutral und bilanzverlängernd). Dann gibt es aber wiederum auch Fälle, wo Transaktionen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft stattfinden, die erfolgsneutral sind und das Eigenkapital nicht berühren, wie die Dividentenzahlung. Das Jahresergebnis wird vor Dividentenzahlung gezeigt, aber es wird nur der Teil des Jahresergebnisses in das Eigenkapital gebucht, der nicht ausgeschüttet wird.

zu 2) Einfluss in der GUV

Ja.


Jetzt zu den Beispielen. Diese würde ich erst einmal als unvollständig bezeichnen. Bei der Verbuchung von Rohstoffen gibt es zwei (eigentlich drei) Verfahren: verbrauchsorientiert und bestandsorientiert.

Im bestandsorientierten Verfahren werden die Rohstoffe, teilweise auch Zwischenprodukte und Produkte, als Lagerbestand gebucht. Dies ist vor allem bei Produktionsunternehmen mit intensiver Lagerwirtschaft der Fall. Hier ist der Verkauf von Vorräten, Rohstoffen etc. erfolgsneutral (Kasse an Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe; Aktivtausch), es sei denn, man verkauft diese zu einem anderen Preis als dem Buchwert. Dann hat man typischerweise über den Differenzbetrag noch einen außerordentlichen Aufwand oder Ertrag in der GuV; d. h. erfolgswirksam). Das bessere Beispiel wäre der Rohstoffeinkauf, weil hier meist der Rechnungsbetrag in voller Höhe bezahlt wird und dieser gleichzeitig zum Buchwert der Rohstoffe wird. Dann gibt es keinen Differenzbetrag.
Im verbrauchsorientierten Verfahren werden Rohstoffeinkäufe direkt in den Materialaufwand gebucht. Dies ist vor allem bei Dienstleistungsunternehmen der Fall, weil dort vergleichsweise so geringe Mengen an Rohstoffen/ Materialien gekauft werden, dass eine intensive Lagerhaltung nicht stattfindet. Wenn man dann aber Rohstoffe verkauft, hat man einen außerordentlichen Ertrag in voller Höhe des Verkaufpreises, weil die Rohstoffe buchhalterisch ja eigentlich schon nicht mehr da, sondern verarbeitet sind.

Beste Grüße,

Lulumba

in ermangelung des bussers: ich kann nicht weiterhelfen

Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Grüße
fichtelfoerster