Buchführung nach Kleingewerberegelung Wiso Eür und Kasse

Hallo Mitglieder,
mir ist eins bei WISO EÜR & Kasse nicht schlüssig bezüglich Kassenbuch führen, muss das unbedingt sein, ich kann doch auch bei -> Buchungen unter Geldkonto -> 1000 Kasse Bar angeben würde doch auch gehen oder?
Nun In der Regel verkaufe ich nur über das Internet aber es kommt vor das ein Kolleg was möchte, bislang habe ich den Betrag in Bar erhalten und habe Ihn auf das Geschäftskonto überwiesen unter Verwendungszweck dann Barverkauf und dann einfach verbucht Sprich
Art der Buchung: Einnahmen Sachkonto: 8195 Erlöse als Kleinunternehmer Geldkonto: Bank
Ich hab so das Gefühl das dass falsch ist so wie ich gelesen habe muss ich Barverkauf im Kassenbuch vermerken? Muss das sein? Nun wenn ja, wen ich aber von der Kasse das Geld auf die Bank überweise muss ich das dann bei den Buchungen nochmals verbuchen.
Mitglieder ich weiß ich muss zur einer Schulung die dauert aber noch ne weile so lange muss ich mir selbst helfen mit eurer Unterstützung.

Danke
Gruß

Hallo Tormentor,
auch wenn die Frage schon ein paar Tage her ist…vielleicht hilft die Antwort dir ja doch noch (oder anderen später).

Ob man ein Kassenbuch führen muss oder nicht richtet sich zum einen danach, ob man Bargeschäfte tätigt z.B. Einzelhandel. Wenn man täglich Bareinnahmen hat, ist man auch - unabhängig von der Größe des Unternehmens - verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen und dieses dann auch separat zu buchen (§ 146 AO). (Kostenrechnung aus Kasse bezahlt = Kostenkonto an Kasse; Bareinnahmen = Kasse an Umsatzkonto). Man kann dabei die Umsatzkonten frei wählen, solange der mit dem Konto verbundene Umsatzsteuersatz stimmt. Also auch verschiedene Umsatzkonten einrichten für verschiedene Umsatzträger (sprich unterschiedliche Produkte/Dienstleistungen).

Wenn das Unternehmen bestimmte Größenklassen überschreitet, ist es zur Führung von Büchern verpflichtet und dann muss auf alle Fälle Kassenbuch geführt werden, egal ob mit Bareinnahmen oder nur mit Ausgaben und Transfer vom Bankkonto zum Auffüllen der Kasse. (mehr als 50.000 Euro Gewinn, mehr als 500.000 Euro Umsatz - derzeit).

Wenn, wie in deinem Fall, ab und zu mal ein Bargeschäft getätigt wird, lässt sich das über privat einbuchen (Privatkonto an Umsatzkonto).

Ein Kassenbuch ist übrigens auch immer ein physisch vorhandenes Kassenbuch, es muss also entweder täglich, wöchentlich oder monatlich geführt werden, je nach Art der Einnahmen und dann dementsprechend auch gebucht werden. Die reine Buchung von Einnahmen oder Ausgaben über ein Kassenkonto in der Buchführung reicht nicht aus.

Hope, that helps!