Buchführung von Banken

Liebe/-r Experte/-in,

(1) Was genau geschieht eigentlich, wenn eine Bank Geld an einen Kunden einer anderen Bank überweist? Das Guthaben des Kunden bei der überweisenden Bank war für diese ja eine Verbindlichkeit. Hat die Empfängerbank danach eine Forderung gegen die überweisende Bank?

(2) Was passiert wenn die Bank ihr eigenes Geld an eine andere Bank überweist? Ihr eigenes Geld muss ja wohl (wie alles Geld) in irgend einer Form eine Forderung sein.

(3) Warum muss sich eine Bank u.U. Geld von einer anderen Bank leihen? Und was genau passiert dann?

Hallo Drautzburg!

Tut mir leid, aber mit der Buchführung von Banken kenne ich mich nicht aus.

zu 1) kann ich daher nicht viel sagen. Die Buchung dürfte wohl irgendetwas wie „Konto des Kunden ABC“ an „Verrechungskonto-Zahlungsverkehr-im-XY-Banksystem“ lauten … wie gesagt, nur ein rough guess.

zu 2) kann ich nur allgemein sagen: Wenn ein Unternehmen Geld an ein anderes überweist, wird damit entweder eine Verbindlichkeit ausgeglichen oder eine Forderung begründet - hängt halt davon ab wofür das Geld überwiesen wird.

  1. Grundsätzlich ist das nicht anders als bei jedem anderen Unternehmen:

>Warum muss sich eine Bank u.U. Geld von einer anderen Bank leihen?

Weil sie das eigene Geld woanders für braucht (okay, die Variante, daß sie gar keins hat, kommt bei Banken - anders als bei manchem anderen Unternehmen - nicht vor)

>Und was genau passiert dann?

Äh, was soll da passieren? Die Bank hat dann Schulden bei einer anderen Bank, die muss sie verzinsen und tilgen.

Ich habe das Gefühl, daß Du einem Mißverständnis aufsitzt, nur weil es eine Bank ist, bedeutet das doch nicht, daß sie unbegrenzt über Geld verfügen kann. Eine Bank kann nicht einfach das Geld von den Girokonten Ihrer Kunden nehmen und davon dem Vorstand neue Firmenwagen spendieren. Es gibt da sehr dezidierte Vorschriften wie Aktiva und Passiva ausgeglichen sein müssen. Aber wie gesagt, ich habe da kein branchenspezifisches Wissen.

Vielleicht ist unter den angeschriebenen ja ein Banker - wenn nicht schreib doch mal, was der Hintergrund Deiner Frage ist.

Gruß Conrad

Hallo drautzburg,

am Besten fragst du mal bei einer Bank nach.

Ich möchte hier im Forum Leuten helfen, die ernste Probleme haben und die hast du leider nicht.

LG Ines

??

Ich bin jetzt nicht der Bankenexperte, aber nach meinem buchhalterischen Verständnis:

Liebe/-r Experte/-in,

(1) Was genau geschieht eigentlich, wenn eine Bank Geld an
einen Kunden einer anderen Bank überweist? Das Guthaben des
Kunden bei der überweisenden Bank war für diese ja eine
Verbindlichkeit. Hat die Empfängerbank danach eine Forderung
gegen die überweisende Bank?

Nö - die Empfängerbank müsste ein Verbindlichkeit gegen den Empfänger des Geldes haben. Für die Banken sind Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinbander mit dem Geldfluss ausgeglichen.

(2) Was passiert wenn die Bank ihr eigenes Geld an eine andere
Bank überweist? Ihr eigenes Geld muss ja wohl (wie alles Geld)
in irgend einer Form eine Forderung sein.

Hä? nö - das eigene Geld ist Eigenkapital

(3) Warum muss sich eine Bank u.U. Geld von einer anderen Bank
leihen? Und was genau passiert dann?

Tja, u.U. wenn die Bank kein eigenes Geld mehr hat. Was passiert? die Bank kriegt Geld von einer anderen Bank?
Hat also eine Verbindlichkeit gegenüber der anderen Bank und die andere Bank hat eine Forderung?

Hoffe das hilft etwas?

Gruß Eckhard

Hallo,

zu 1) Da die ÜW per Kundenauftrag geschieht und damit die Einlagen des Kunden (Forderung gegen die Bank) kleiner werden, nimmt auch die Verbindlichkeit der Bank gegenüber des Kunden ab. Eine Forderung der Bank gegen eine andere Bank existiert in diesem Beispiel nicht. Lediglich der Empfänger kann ggf. einen privatrechtl. Anspruch gegen den Auftraggeber bzw. umgekehrt erlangen, sofern die mit dem Betrag zusammenhängende Leistung nicht erfüllt wurde, bzw. der Betrag nicht ankommt.

zu 2) Nicht unbedingt. Sofern das eigene Geld aus den Gewinnen der letzten Jahre erwirtschaftet wurde, handelt es sich nicht um eine Verbindlichkeit. Eine Teillösung Deiner vermutlichen Frage findest Du unter dem Begriff „Fristentransformation“, ein Grundpfeiler der Daseinsberechtigung von Banken.

zu 3) U.U. kann es sein, dass eine Bank an die Grenzen der Finanzierbarkeit des Bankgeschäfts gerät und für weiteres Geschäft (Expansion oder neue Darlehensvergabe) mehr Eigenkapital benötigt (s. goldene Bankregel). Dann tritt die Bank wie ein Unternehmen bei einer anderenm Bank als Kreditnehmer auf. Viel einfacher ist es bei Übernachtgeschäften oder Geschäften mit der Bundesbank bzw. EZB. Regtelmäßig nehmen Banken untereinander Darlehen auf, um über Bewertungsdaten (z. B. 31.12., 30.06., usw.) eine bessere Situation zu schaffen. Aufgrund der Verbundenheit der Banken im Rahmen von Kapitalanlagen des Eigenkapitals der Banken können viel einfacher Sicherheiten gegeben werden.

Ich hoffe, das genügt für den Anfang. Du sprichst das Geschäftsmodell der BAnken an sich an, was hier noch nichtmal annähernd erklärt werden kann. Ich empfehle entsprechende FAchliteratur.

Danke,

beste Antwort bisher.

zu 1) Da die ÜW per Kundenauftrag geschieht und damit die
Einlagen des Kunden (Forderung gegen die Bank) kleiner werden,
nimmt auch die Verbindlichkeit der Bank gegenüber des Kunden
ab.

Das verstehe ich

Eine Forderung der Bank gegen eine andere Bank existiert
in diesem Beispiel nicht.

Vor der Überweisung hatte die Bank eine Verbindlichkeit ihrem Kunden gegenüber, nach der Überweisung aber nicht mehr. Das kann doch nicht sein.

sofern die mit dem Betrag zusammenhängende
Leistung nicht erfüllt wurde, bzw. der Betrag nicht ankommt.

Was bedeutet „dass der Betrag nicht ankommt“? Da fährt doch keine Postkutsche. Es wird doch nur Information ausgetauscht.

zu 3) U.U. kann es sein, dass eine Bank an die Grenzen der
Finanzierbarkeit des Bankgeschäfts gerät und für weiteres
Geschäft (Expansion oder neue Darlehensvergabe) mehr
Eigenkapital benötigt (s. goldene Bankregel).

Das ist dann aber anders als bei Unternehmern. Normalerweise ändert sich durch eine Kreditaufnahme das Eigenkapital nicht.

Dann tritt die
Bank wie ein Unternehmen bei einer anderenm Bank als
Kreditnehmer auf.

Warum gibt sie sich nicht einfach selbst einen Kredit?

zu 1) Da die ÜW per Kundenauftrag geschieht und damit die
Einlagen des Kunden (Forderung gegen die Bank) kleiner werden,
nimmt auch die Verbindlichkeit der Bank gegenüber des Kunden
ab.

Das verstehe ich

Eine Forderung der Bank gegen eine andere Bank existiert
in diesem Beispiel nicht.

Vor der Überweisung hatte die Bank eine Verbindlichkeit ihrem Kunden gegenüber, nach der Überweisung aber nicht mehr. Das kann doch nicht sein.

sofern die mit dem Betrag zusammenhängende
Leistung nicht erfüllt wurde, bzw. der Betrag nicht ankommt.

Was bedeutet „dass der Betrag nicht ankommt“? Da fährt doch keine Postkutsche. Es wird doch nur Information ausgetauscht.

zu 3) U.U. kann es sein, dass eine Bank an die Grenzen der
Finanzierbarkeit des Bankgeschäfts gerät und für weiteres
Geschäft (Expansion oder neue Darlehensvergabe) mehr
Eigenkapital benötigt (s. goldene Bankregel).

Das ist dann aber anders als bei Unternehmern. Normalerweise ändert sich durch eine Kreditaufnahme das Eigenkapital nicht.

Dann tritt die
Bank wie ein Unternehmen bei einer anderenm Bank als
Kreditnehmer auf.

Warum gibt sie sich nicht einfach selbst einen Kredit?

Tut mir leid, da bin ich leider nicht so kompetent. Buchführung von Banken ist nicht so mein Gebiet.

Hallo Drautzburg,

das sind ja interessante Überlegungen :smile:

Also:

  1. Der Überweisungstransfer erfolgt via Datenübertragung. Die Verrechnung geht über so genannte Verrechnungskonten. Hier wird keine „Forderung“ der Empfängerbank gegen die überweisende Bank gebucht. Würde die Verrechnung noch körperlich stattfinden, musst du es dir so vorstellen: Die überweisende Bank belastet den Kunden und schreibt dem Verrechnungskonto gut. Die Verrechnungsstelle belastet das Verrechnungskonto und schreibt den Betrag dem Verrechnungskonto der Empfängerbank gut. Die Empfängerbank belastet ihr Verrechnungskonto und schreibt es dem Kunden gut.

  2. „Eigenes Geld“? Meinst du damit, dass eine Bank zum Beispiel eine Rechnung begleicht, die sie erhalten hat? Das Spielchen liefe ab wie oben beschrieben. Nur, dass anstelle eines Kundenkontos ein GuV-Konto belastet wird.

Beide Vorgänge sind nur schwer in Worte zu fassen, da wir es hier ja mit virtuellem Geld, also Buchgeld zu tun haben.

  1. Es gibt eine Reihe von Gründen, warum man sich Geld von anderen Banken leiht. So müssen Banken zum Beispiel Liquidität in bestimmter Form und vor allem Fristigkeit unterhalten. Wenn eine Bank nun zum Beispiel täglich fälliges Geld benötigt, selber aber längerfristig investiert ist, dann wird sie Tagesgeld aufnehmen. Mit einem Kredit, wie man ihn im Kundengeschäft zur Finanzierung von Investitionen oder Anschaffungen benötigt, hat das dann wenig zu tun. Ein weiteres Beispiel wären Hypothekenbanken. Deren Geschäft ist die Finanzierung von Immobilien. Die dafür notwendige Liquidität besorgen sich diese Banken, indem sie Schuldverschreibungen an andere Banken verkaufen und dadurch „Geld leihen“.

Hoffentlich hilft dir das ein wenig weiter.

Viele Grüße

Hermine

  1. … Die
    überweisende Bank belastet den Kunden und schreibt dem
    Verrechnungskonto gut. Die Verrechnungsstelle belastet das
    Verrechnungskonto und schreibt den Betrag dem
    Verrechnungskonto der Empfängerbank gut. Die Empfängerbank
    belastet ihr Verrechnungskonto und schreibt es dem Kunden gut.

Genau damit habe ich meine Schwierigkeiten. Vor der Überweisung hatte die überweisenden Bank eine Verbindlichkeit gegenüber ihrem Kunden. So wie du das beschreibst ist diese Verbindlichkeit nach der Überweisung einfach weg. Umgekeht würde bei der Empfängerbank eine Verbindlichkeit aus den Nichts entstehen. Darüber wäre sie doch sicher nicht erfreut.

  1. … So müssen Banken zum Beispiel Liquidität
    in bestimmter Form und vor allem Fristigkeit unterhalten. Wenn
    eine Bank nun zum Beispiel täglich fälliges Geld benötigt,
    selber aber längerfristig investiert ist, dann wird sie
    Tagesgeld aufnehmen.

Ja, aber warum braucht sie dafür eine andere Bank? Die Bank kann doch selbst Kredite vergeben, warum gibt sie sich nicht einfach selbst einen Kredit.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang „Liquidität“? Ich nehme an, es handelt sich dabei nicht um Bargeld?

(1)
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem eigenen Kunden nehmen im Soll ab, (bei Konten im Minus nehmen die Forderungen an Kunden im Soll zu.
Und die Forderungen an die Bundesbank (oder eine andere Clearingstelle) nehmen im Haben ab

(2)
Im Soll hängt es jetzt davon ab, ob die Bank eine Ausgabe hat (z.B. Wareneinkauf) oder ob Sie andere Wertgegenstände kauft (z.B. ein neuer Kopierer). Dann wird meist ein Aufwandkonto oder ein Aktivakonto im Soll bespaßt.
Die Habenbuchung ist wie unter (1)

(3)
Wenn Banken neue Kredite an Kunden hinaussgeben aber nicht genügend Kundengelder hat, leiht sicch die Bank Geld am kurzfristigen Geldmarkt oder am langfristigen Kapitalmarkt.
Im Soll wird dann der Geldeingang bei der Clearingstelle gebucht und im Haben die Verbindlichkeit gegenüber der anderen Bank gebucht.

Hallo Drautzburg,

deine Fragen erinnern mich ein wenig an meine Ausbildungszeit. Versteh mich nicht falsch, für mich war es damals ganz schwierig, Buchgeld und Bargeld auseinanderzuhalten und dann auch noch mit Bilanzbegriffen in Einklang zu bringen. Das Schwierigste scheint im Moment für dich zu sein, dass du bei deinen Fragen die Bilanz einer Bank gleich der Summe der bei ihr geführten Konten setzt. Dem ist nicht so. Es ist wie bei einem normalen Wirtschaftsunternehmen auch, das mehrere Bankverbindungen hat.

Zu 1)
Ich nehme mal an, der überweisende Kunde hat Guthaben auf seinem Konto. Durch die Abwicklung der Überweisung erfolgt ein Passivtausch. Das Guthaben des Kunden (Konto geführt bei der Auftraggeberbank) wird geringer, das Guthaben auf dem Verrechnungskonto (Konto geführt bei Verrechnungsstelle) wird mehr. Echtes Geld fließt nicht - eigentlich bewegen sich nur ein paar Bits und Bytes. Im nächsten Schritt verringert sich nun das Guthaben der Auftraggeberbank bei der Verrechnungsstelle und das Guthaben der Empfängerbank steigt an. Und diese verbucht dann jetzt intern zu Lasten des Verrechnungskontos und zu Gunsten ihres Kunden. Wird es so für dich klarer?

Liquidität - was ist das? Tja, erst einmal ein schönes Wort und es hat, wie du schon geschrieben hast, tatsächlich nichts mit Bargeld zu tun. Man versteht darunter einen Teil der Anlagen auf der Passivseite der Bankbilanz. Dort gibt es Vorschriften dazu, wie diese Passivseite von ihren „Fälligkeiten“ her strukturiert sein muss. So muss ein Teil der Anlagen zum Beispiel täglich fällig sein oder in Wertpapieren bestinmmter Bonität sein oder ähnliches. Wenn die Bank das nun aufgrund eines anderen Passivgeschäftes mit ihren Kunden nicht darstellen kann, nimmt sie Geld bei einer anderen Bank auf und legt es entsprechend den Vorschriften wieder an. Ihre eigene Aktivseite kann sie dafür im Moment der Kreditaufnahme nicht verwenden, weil diese ja zum Beispiel aus Kundenkrediten besteht - also die entsprechenden Mittel nicht zur Verfügung stehen. Sich selber einen Kredit zu geben wäre ein In-Sich-Geschäft und käme damit nicht zustande. Ich glaube am einfachsten ist es wirklich über mein Beispiel mit den Hypothekenbanken zu verstehen, die Gelder am Geld- und Kapitalmarkt aufnehmen, aus denen heraus sie dann ihr Kundengeschäft betreifen.

Hilft dir das jetzt weiter?

Viele Grüße

Hermine