Buchgrundschuld in Eigentümergrundschuld

Angenommen ein Darlehen für eine Wohnung, abgesichert per Buchgrundschuld, ist vollständig getilgt. Die Grundschuld soll nicht bei der alten Bank bleiben (aus mehreren Gründen). Es wurde eine Umwandlung in eine Eigentümergrundschuld vorgeschlagen.

Meine Fragen dazu:

  • Was muß hierbei beachtet werden?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, diese Übertragung möglichst kostengünstig vorzunehmen?
  • Die bisherige Bank berechnet 300€ für Notar- und Bearbeitungsgebühren. Angeblich macht die Bearbeitungsgebühr nur ein kleiner Teil aus. Kann das sein?
  • Ist es vielleicht sogar ratsam, eine Eigentümer-Brief-Grundschuld eintragen zu lassen? Bei einem künftigen Darlehen fallen ja dann keine Notar- bzw. Grundbuchkosten an, richtig? Aber akzeptiert auch jede Bank eine solche Eigentümer-Brief-Grundschuld?

Danke im voraus für alle Antworten!

Hallo,

  • Was muß hierbei beachtet werden?

zu beachten ist, daß das Kreditinstitute das richtige Dokument ausstellt: löschungsfähige Quittung statt Löschungsbewilligung.

  • Welche Möglichkeiten gibt es, diese Übertragung möglichst
    kostengünstig vorzunehmen?

Notar- und Gerichtskosten sind gesetzlich vorgegeben.

  • Die bisherige Bank berechnet 300€ für Notar- und
    Bearbeitungsgebühren. Angeblich macht die Bearbeitungsgebühr
    nur ein kleiner Teil aus. Kann das sein?

Natürlich kann das sein. Da aber die Notar- und Gerichtskosten von der Höhe der Grundschuld abhängen, läßt sich das nicht ohne weitere Informationen sagen. Hier kannst Du die Kosten berechnen lassen:
http://www.interhyp.de/interhyp/servlet/interhyp?vie…

  • Ist es vielleicht sogar ratsam, eine
    Eigentümer-Brief-Grundschuld eintragen zu lassen? Bei einem
    künftigen Darlehen fallen ja dann keine Notar- bzw.
    Grundbuchkosten an, richtig? Aber akzeptiert auch jede Bank
    eine solche Eigentümer-Brief-Grundschuld?

Jedes Kreditinstitut mit Sicherheit nicht, weil ohne Eintragung ins Grundbuch nicht ohne weiteres vollstreckt werden kann. Aber auch aus Sicht des Eigentümers ist eine Briefgrundschuld nicht wirklich eine tolle Sache. Sie kostet mehr und birgt zusätzliche Risiken (bspw. bei Verlust).

Ich kann den Sinn ehrlich gesagt auch nicht erkennen. Wie oft in seinem Leben verschuldet man sich denn schon in einer Höhe, die eine dingliche Besicherung erfordert? Doch in der Regel nur einmal. Und auf die paar hundert Euro für die Löschung und die spätere, eventuelle Neueintragung sollte es bei diesen Beträgen doch eigentlich auch nicht ankommen.

Gruß
C.

Hallo,

erstmal danke für die Antwort!

  • Die bisherige Bank berechnet 300€ für Notar- und
    Bearbeitungsgebühren. Angeblich macht die Bearbeitungsgebühr
    nur ein kleiner Teil aus. Kann das sein?

Natürlich kann das sein. Da aber die Notar- und Gerichtskosten
von der Höhe der Grundschuld abhängen, läßt sich das nicht
ohne weitere Informationen sagen. Hier kannst Du die Kosten
berechnen lassen:
http://www.interhyp.de/interhyp/servlet/interhyp?vie…

Die Notar- und Grundbuchgebühren müssen ja ohnehin vom Eigentümer getragen werden. Wenn ich mir den Kostenrechner anschaue, gibt es lediglich eine Gebühr für die Beglaubigung von Unterschriften, die der Bank in Rechnung gestellt werden wird. Diese beträgt aber im genannten Fall deutlich unter 100€. Wäre also über das dreifache - eigentlich ja unverschämt…

Ich kann den Sinn ehrlich gesagt auch nicht erkennen. Wie oft
in seinem Leben verschuldet man sich denn schon in einer Höhe,
die eine dingliche Besicherung erfordert? Doch in der Regel
nur einmal. Und auf die paar hundert Euro für die Löschung und
die spätere, eventuelle Neueintragung sollte es bei diesen
Beträgen doch eigentlich auch nicht ankommen.

Wenn ich den Kostenrechner richtig bedient habe, kostet eine Löschung genauso viel wie eine Grundschuldabtretung. Wenn die Grundschuldabtretung an den Eigentümer erfolgt, gibt es ja keine Risiken/Nachteile, oder?

Vorteil dabei aus meiner Sicht: Sollte künftig doch noch eine dingliche Besicherung notwendig sein, kann die Grundschuld einfach abgetreten werden, was deutlich günstiger ist als eine Neueintragung.

Oder habe ich einen Denkfehler gemacht?

Hallo,

Die Notar- und Grundbuchgebühren müssen ja ohnehin vom
Eigentümer getragen werden. Wenn ich mir den Kostenrechner
anschaue, gibt es lediglich eine Gebühr für die Beglaubigung
von Unterschriften, die der Bank in Rechnung gestellt werden
wird. Diese beträgt aber im genannten Fall deutlich unter
100€. Wäre also über das dreifache - eigentlich ja
unverschämt…

ich würde mir die Kosten mal aufdröseln lassen. Eine Bearbeitungsgebühr ist OK aber die muß schon angemessen sein. 200 Euro Bearbeitungsgebühr sind das sicherlich nicht.

Wenn ich den Kostenrechner richtig bedient habe, kostet eine
Löschung genauso viel wie eine Grundschuldabtretung. Wenn die
Grundschuldabtretung an den Eigentümer erfolgt, gibt es ja
keine Risiken/Nachteile, oder?

die Grundschuld steht bis zu ihrer Löschung oder Umschreibung im Grundbuch - mit dem ursprünglichen Kreditinstitut als Gläubiger. Die Löschungsbewilligung bzw. die löschungsfähige Quittung sind bis zur Umschreibung oder Löschung die einzige Möglichkeit des Schuldners, zu beweisen, daß der Kreditgeber keine Ansprüche aus den Grundschulden mehr herleiten kann.

Geht das Dokument durch Brand, Diebstahl, Unordnung usw. verloren, geht der ganze Zirkus inkl. Kosten von vorne los. Sind die Unterlagen beim Kreditinstitut inzwischen archiviert oder gar vernichtet worden, wird es schnell kompliziert bis schwierig.

Vorteil dabei aus meiner Sicht: Sollte künftig doch noch eine
dingliche Besicherung notwendig sein, kann die Grundschuld
einfach abgetreten werden, was deutlich günstiger ist als eine
Neueintragung.

Und wie wahrscheinlich ist es, daß noch einmal eine dingliche Besicherung notwendig wird?

Gruß
C.

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Hallo,

danke nochmal für deine Erläuterungen.

Eine letzte Frage hätte ich noch:

Die Notar- und Grundbuchgebühren müssen ja ohnehin vom
Eigentümer getragen werden. Wenn ich mir den Kostenrechner
anschaue, gibt es lediglich eine Gebühr für die Beglaubigung
von Unterschriften, die der Bank in Rechnung gestellt werden
wird. Diese beträgt aber im genannten Fall deutlich unter
100€. Wäre also über das dreifache - eigentlich ja
unverschämt…

ich würde mir die Kosten mal aufdröseln lassen. Eine
Bearbeitungsgebühr ist OK aber die muß schon angemessen sein.
200 Euro Bearbeitungsgebühr sind das sicherlich nicht.

Wann genau fallen diese Kosten an? Ich habe gelesen, dass die alte Bank schon bei der Erstellung der löschungsfähigen Quittung zum Notar muss (zur Beurkundung der Unterschrift). Muss im Anschluss daran nochmal irgendwann die alte Bank zum Notar?

Gruß
Michael

Hallo,

ich würde mir die Kosten mal aufdröseln lassen. Eine
Bearbeitungsgebühr ist OK aber die muß schon angemessen sein.
200 Euro Bearbeitungsgebühr sind das sicherlich nicht.

Wann genau fallen diese Kosten an? Ich habe gelesen, dass die
alte Bank schon bei der Erstellung der löschungsfähigen
Quittung zum Notar muss (zur Beurkundung der Unterschrift).
Muss im Anschluss daran nochmal irgendwann die alte Bank zum
Notar?

das Kreditinstitut braucht den Notar nur für eines: für die Beglaubigung der Unterschriften der Mitarbeiter, die die Löschungsbewilligung erteilen bzw. unterschreiben. Es kann sein, daß das Kreditinstitut gleich - nach Kundenauftrag - die Löschung der Grundschuld beauftragt aber das würde dann beim gleichen Notartermin stattfinden.

Gruß
C.