Hallo,
Die Notar- und Grundbuchgebühren müssen ja ohnehin vom
Eigentümer getragen werden. Wenn ich mir den Kostenrechner
anschaue, gibt es lediglich eine Gebühr für die Beglaubigung
von Unterschriften, die der Bank in Rechnung gestellt werden
wird. Diese beträgt aber im genannten Fall deutlich unter
100€. Wäre also über das dreifache - eigentlich ja
unverschämt…
ich würde mir die Kosten mal aufdröseln lassen. Eine Bearbeitungsgebühr ist OK aber die muß schon angemessen sein. 200 Euro Bearbeitungsgebühr sind das sicherlich nicht.
Wenn ich den Kostenrechner richtig bedient habe, kostet eine
Löschung genauso viel wie eine Grundschuldabtretung. Wenn die
Grundschuldabtretung an den Eigentümer erfolgt, gibt es ja
keine Risiken/Nachteile, oder?
die Grundschuld steht bis zu ihrer Löschung oder Umschreibung im Grundbuch - mit dem ursprünglichen Kreditinstitut als Gläubiger. Die Löschungsbewilligung bzw. die löschungsfähige Quittung sind bis zur Umschreibung oder Löschung die einzige Möglichkeit des Schuldners, zu beweisen, daß der Kreditgeber keine Ansprüche aus den Grundschulden mehr herleiten kann.
Geht das Dokument durch Brand, Diebstahl, Unordnung usw. verloren, geht der ganze Zirkus inkl. Kosten von vorne los. Sind die Unterlagen beim Kreditinstitut inzwischen archiviert oder gar vernichtet worden, wird es schnell kompliziert bis schwierig.
Vorteil dabei aus meiner Sicht: Sollte künftig doch noch eine
dingliche Besicherung notwendig sein, kann die Grundschuld
einfach abgetreten werden, was deutlich günstiger ist als eine
Neueintragung.
Und wie wahrscheinlich ist es, daß noch einmal eine dingliche Besicherung notwendig wird?
Gruß
C.