Buchhaltung im öffentlichen Dienst

Habe eine Kollegin, die der Meinung ist, dass man mit Hand gekürzte Rechnungen buchen kann und falls eine Gutschrift als Beleg nachfolgt, die die Kürzung quasi rechtfertigt, wird diese von ihr einfach hinten dran geheftet und das war es.

Habe bis jetzt in der freien Marktwirtschaft gearbeitet und mein Chef hätte mich geköpft, wenn ich die gebracht hätte.

Leider kann ich im Internet auch nichts dazu finden. Ich habe es so gelernt, jede Beleg mit Nummer muß gebucht werden. Meines Erachtens nach, hätte hier ein Storno stattfinden müssen (manuell gekürzte Rechnung) Der richtige Betrag hätte gebucht werden müssen und dann anschließend die Gutschrift.

Vielleicht ist es im öffentlichen Dienst anders. Denn meine Chefin hat auch nicht wirklich eine Meinung dazu.

Hallo befana74,

auch im öffentlichem Dienst gelten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie das Bruttoprinzip (rechtliche Grundlage kann ich schlecht nennen. Sie ist von Bundesland zu Bundesland verschieden): D.h. manuell verrechnet wird nicht. Was Deine Kollegin da macht ist schlicht und einfach schlampig.
Sollte Deine Buchhaltung mal geprüft werden oder Ihr einen neuen Chef bekommen könnte das rote Köpfe und betretende Gesichter geben.

Ich kann nur empfehlen, wie in der Privatwirtschaft auch, jeden einzelnen Beleg zu buchen und diese dann z.B. gegeneinander zu verrechnen. In Bereichen in denen auch noch eine Umsatzsteuerpflicht gibt hat man sowieso keine andere Wahl. Da erzählt einem schon das Finanzamt das verrechnen nicht geht und man sich damit nur jede Menge Ärger einhandelt.

Ein schönes Wochenende!

Dein
Ebenezer