Liebe/-r Experte/-in,
ich arbeite als Buchhalterin in einer kleinen Kanzlei. Da einer meiner Mandanten von meiner Chefin (sie macht den Abschluss) auf Bilanzierer umgestellt wurde, soll ich Kasse zu buchen (bisher habe ich die Barbelege über ein Verrechnungskonto gebucht).
Mein Mandant ist ein KFZ Händler mit Differenzbesteuerung, er verkauft ca. 8 - 12 Fahrzeuge im Monat, die Kosten für die Fahrzeugabholung hat er mir bisher nach Fahrzeug sortiert gesammelt auf ein großes Blatt geklebt (Belegzeitraum jeweils ca 1 - 3 Tage).
Eine tatsächliche Kasse ist gar nicht vorhanden, das ist nur so ein Stellplatz mit einer Bretterbude, der Mandant steckt sich die Einnahmen quasi direkt ins Portemonnaise.
Muss eine Kasse denn unbedingt geführt werden oder gibt es eine andere Möglichkeit, den Zahlungsfluss ordentlich zu dokumentieren? Und wenn eine Kasse geführt werden muss, wie kann ich das am besten ohne Riesenaufwand hinbekommen? Theoretisch habe ich ja dann täglich die Einnahme bzw. die Einnahme abz. der wenigen Barausgaben als Privatentnahme und bei einem Fahrzeugkauf erst mal wieder eine Privateinlage, die Kasse wäre abends Null.
Ich krieg das irgendwie nicht in meinen Kopf und brauche dringend einen Denkanstoss.
Danke…
Hallo,
würde ich gegen Privateinlage buchen SKR 04 2180 oder 1890 bei SKR 03.
LG
Petra
naja wenn Sie in einer Steuerkanzlei arbeiten sollten Sie doch wissen, dass Bilanzierende Gewerbetreibende eine Kasse buchen müssen. Es spielt dabei doch keine rolle wieviele Buchungen das im Jahr sind! Und wenn es nur 3 Belege sind dann werden die halt gebucht. Es ist doch kein weiterer Arbeitsaufwand. Ob Sie die Belege über Verrechnungskonto/ oder Privat oder halt übers Kassenkonto buchen das ist doch der selbe aufwand.
Mein Mandant ist ein KFZ Händler mit Differenzbesteuerung. Bei einem Geschäft mit überwiegend Barbezahlung ist ein Kassenbuch zwingend notwendig.
Mit dem Tag der Umstellung muss auf ein Kassenbuch umgestellt werden. Am ersten Tag entweder eine Privateinlage oder Geld von der Bank. Z.B. buchen Sie die Einnahmen in die Kasse und dann als Privatentnahme wieder raus, wenn der Mandant tatsächlich keine Kasse hat.
Hier ist eindeutig Beratuntshinweis erforderlich, denn wenn etwas mit Hinzuschätzung bei einer Prüfung passiert, dann ist der Stb in der Haftung.
Viel Erfolg
Also, die Erfahrung lehrt, daß grad in dieser Branche
viele Geschäfte bar erledigt werden, da erfahrungsgemäß
die Fahrzeuge nicht aus dem Premiumsegment kommen, sondern es sich eher um günstige Fahrzeuge handelt, die oft bar gezahlt werden. Deswegen würde ich dem Mandanten Tagekasseberichte geben und ihn dazu auffordern dei Kasse täglich rechnerisch, als auch durch Zählen des Bargeldbestandes zu führen. Die Belege sollten dann anschließend hinter die Berichte gehelftet werden.
Hallo Petra,
es gibt keine Diskussion darüber - bei Bilanzierung besteht Buchführungspflicht, also muss ein Kassenbuch geführt werden.
Wenn seither ein sogen. Differenzkonto geführt wurde, schlage ich vor, diesen „Bestand“ als Anfangsbestand in die Kasse einzutragen. Am besten wäre natürlich, wenn man sich mit dem Mandanten abstimmen könnte, welcher Betrag in der Kasse (Geldbeutel) ist.
Der Aufwand selbst hält sich in Grenzen - nicht mehr Arbeit als vorher. Die Belege müssen dokumentiert sein (mit laufender Nummer versehen) z.B. mit einem Nummernstempel, 6-stellig = 100501 = 10= Jahr 2010, 05=lfd.Monat=Mai,01=lfd.Belegnummer. Damit haben Sie die Möglichkeit, bei jedem x-beliebigen Monat fehlende Belege nachtragen zu können(entspricht natürlich keiner ordnungsgemäßen Buchführung).
Ist kein Kassenbuch vorhanden, mit Excel einfach zu ertellen. Datum, lfd.Nr.,Text (Vorgang), Einnahme+, Ausgabe-, = Bestand. Alles in einer Linie. Je nach Kenntnis können dann auch die Steuersätze eingeben und ausgewertet werden.
Beim Differenzerlös klar: Vertrag über Vermittlung beilegen UND Verkaufsvertrag. Die Differenz wird der Umsatzsteuer unterworfen. Vorsicht: wird das Fahrzeug nicht vermittelt, sondern per Vertrag ins Eigentum übernommen, z.B. von einer Privatperson, fällt KEINE Vorsteuer an, der Verkaufspreis ist aber voll steuerpflichtig!!! Nur bei vorliegendem Vermittlervertrag greift die Differenzbesteuerung.
Zu beachten ist: PRIVAT-Entnahmen sollten ersichtlich sein. Am besten monatlich einen runden Betrag nehmen, es darf KEIN Negativ-Saldo entstehen! Dies ist nur bei Bank, niemals bei einer Kasse möglich.
Noch Fragen? Bitte melden.
mfg
Tut mir leid, aber da kenne ich mich nicht aus.
Liebe/-r Experte/-in,
ich arbeite als Buchhalterin in einer kleinen Kanzlei. Da
einer meiner Mandanten von meiner Chefin (sie macht den
Abschluss) auf Bilanzierer umgestellt wurde, soll ich Kasse zu
buchen (bisher habe ich die Barbelege über ein
Verrechnungskonto gebucht).
Mein Mandant ist ein KFZ Händler mit Differenzbesteuerung, er
verkauft ca. 8 - 12 Fahrzeuge im Monat, die Kosten für die
Fahrzeugabholung hat er mir bisher nach Fahrzeug sortiert
gesammelt auf ein großes Blatt geklebt (Belegzeitraum jeweils
ca 1 - 3 Tage).
Eine tatsächliche Kasse ist gar nicht vorhanden, das ist nur
so ein Stellplatz mit einer Bretterbude, der Mandant steckt
sich die Einnahmen quasi direkt ins Portemonnaise.
Muss eine Kasse denn unbedingt geführt werden …Ja ansonsten gibt es dem Prüfer Raum für Zuschätzungen
oder gibt es
eine andere Möglichkeit, den Zahlungsfluss ordentlich zu
dokumentieren? Und wenn eine Kasse geführt werden muss, wie
kann ich das am besten ohne Riesenaufwand hinbekommen?
Theoretisch habe ich ja dann täglich die Einnahme bzw. die
Einnahme abz. der wenigen Barausgaben als Privatentnahme und
bei einem Fahrzeugkauf erst mal wieder eine Privateinlage, die
Kasse wäre abends Null…KORREKT
Ich krieg das irgendwie nicht in meinen Kopf und brauche
dringend einen Denkanstoss.
Danke…
Hallo Petra,
Annette ist zur Zeit leider erkrankt.
Eventuell erfolgt eine Beantwortung zu einem späteren Zeitpunkt. Viele Grüße
ich würde ein kassenbuch führen. ist sinnvoller als alles gemurckse.