Seit kurzem führe ich die Buchhaltung von einem kleinen Produktionsunternehmen ganz alleine. Ich habe zwar rund 3 Jahre Erfahrung in der Buchhaltung, jedoch nur in einigen spezifischen Bereichen. Heute habe ich mich der Barkasse gewidmet. Unter anderem waren da diverse Einnahmen aus der Kaffee- u. Getränkekasse dabei. Als ich bei den Buchungen meiner Vorgängerin nachgeschaut habe, stellte ich fest, dass sie die Einnahmen inkl. 8% MwSt verbucht hat. Dies hat mich dann plötzlich verunsichert (ich hätte die Einnahmen ohne Mehrwertsteuer verbucht). Was ist korrekt?
Hallo Passoa_88,
solche Erträge müssen versteuert werden, d.h. die Umsatzsteuer ist abzuführen.
Mit freundlichem Gruß
Joachim
Hallo!
In Österreich versteuern wir die Einnahmen von Kaffee und Getränken mit 20%. Ich weiss jetzt nicht wo 8% berechnet werden?
Ich nehme an, es handelt sich um Einnahmen von Mitarbeitern? Aber da du beim Einkauf die Vorsteuer absetzt, solltest du auch die Einnahmen verusten.
LG, Eve
Hallo Evelin
Bei uns in der Schweiz beträgt die Mwst 8% resp. 2.5% beim reduzierten Satz. Somit werde ich die Einnahmen mit MwSt verbuchen. Danke für Eure Hilfe!
LG Passoa
Etwas irritiert bin ich über die 8%. Dies ist richtig, wenn sich das Unternehmen in der Schweiz befindet.
Wenn im Kassenbuch eines Unternehmens solche Einnahmen verbucht sind, unterliegen sie m.E. nach dem erhöhten MwSt-Satz, in Deutschland also uinter Sonstige Erlöse 19%.
Hallo,
Leider kenne ich mich damit nicht aus.
Hab aber noch nie von 8% MWSt. gehört,wenn dann sind es 7%.
Gruß
monika61
Hallo Passoa_88,
bin da nun auch nicht gerade der Experte, warum allerdings mit 8 % und nicht mit 7 bzw. 19% besteuert wurde, erschließt sich mir nicht. Vielleicht hilft nachfolgender link…
http://www.rechnungswesenforum.de/erloese-kaffeekass…
Grüße HarryLime
Hallo HarryLime
8% ist bei uns in der Schweiz der übliche Steuersatz, welcher in Deutschland demzufolge 19% beträgt. Dann gibt es noch 2.5% als reduzierter Satz und 3.8% (ist glaube ich nur für Beherberungsleistungen)
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass es sich hier um den Getränke- und Kaffeeautomaten handelt.
Die Einnahmen hieraus unterliegen der Umsatzsteuer. M.E. liegt keine Befreiung nach § 4 UStG vor.
Steuersatz ist allerdings 19 % (§ 12 + Anlage UStG).
siehe auch:
http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/umsatzsteue…
Also soweit ich weiß sind Trinkgelder steuerfrei! Wie Deine Vorgängerin auf 8% kommt versteh ich nicht. Ich habe bei Google folgendes gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Trinkgeld#Steuerliche_B…
LG Anne
Hallihallo,
m.E. ist die Verbuchung mit Mwst richtig. In einem Unternehmen müssen doch alle Umsätze mit der entsprechenden Steuer verbucht werden, es sei denn, es handelt sich um Auslandsumsätze oder ähnlich Ausnahmen.
ok?
LG Petra Albrecht