Buchhaltung von tupperwarenverkauf

Hallo

seit einem Jahr bin ich als Tupperwaren-Beraterin tätig. Nun müssen wir unsere Einkommensteuererklärung 2009 machen.
Meine Frage: Werden die Waren, die ich für die Gäste (also nach einer Tupperparty) bei der BZH kaufe, als Durchlaufende Posten erfasst?
Bin etwas verwirrt.
Wie macht Ihr eure EÜR (Einnahmenüberschussrechnung). Was sind eure Einnahmen und Ausgaben…??? (Ein Steuerberater ist einfach zu teuer :frowning:(( )
Für Eure/Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

LG

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich habe alle Positionen bei der Steuer angegeben für die Belege (Rechnungen, Quittungen) bei der BZH vorhanden sind. Für uns war es nicht möglich Waren für Gäste am Lager zu erwerben ohne das es dafür eine Rechnung gab.
Liebe Grüße

Meine Einnahmen sind die Provisionen die auf der jeweiligen Wochenabrechnung der BZH stehen. Außerdem gebe ich pro Quaratal ca. 150,- Euro an Wettbewerbspreisen an.

Ausgaben sind alle Tupperwareartikel die Du für Dich gekauft hast - Vorführtaschenergänzung.
Alles Muster, alle VAG´s, alle WKG´s.
Außerdem kannst Du Lebensmittel absetzen die Du für die Vorführung gebraucht hast. Dein Auto, Benzin und Telefon, Handykosten anteilmäßig. Portokosten, Büromaterial, Büroeinrichtung, Computer und Zubehör. Hat Du eigene Räumlichkeiten zum Ware packen oder ein Büro? Dann kannst Du die Miete, Strom und Heizkosten anteilmäßig absetzen. Kleine Geschenke, z.B. Blumen die Du Deiner Gastgeberin geschenkt hast. Dekoartikel für Deinen Tuppertisch.
Es gibt in Deiner Bezirkshandlung auch ein Steuermerkblatt.
Ich hoffe ich konnte Dir ein paar gute Tipps geben.

Hallo Leserin 2010,

ich bin seit 13 Jahren dabei und schreibe einfach immer meine Einnahmen (auf der Rechnung ist ja die Provision ausgewiesen) und meine Ausgaben auf. Ausgaben sind in diesem Fall sämtliche Muster, VAGs, WKGs, gefahrene Kilometer. Ich schlüssel diese Liste immer nach Wochen auf, weil die Tupperware-Rechnungen ja alle Einnahmen (Provision) und Ausgaben (Musterkauf etc.) aufführen und wir diese Rechnungen ja auch wöchentlich erhalten.
So fülle ich meine Liste aus:
Spalte 1 = Woche (ist fürs Finanzamt wahrscheinlich nicht relevant, aber für einen selber später mal leichter nachzuvollziehen, falls es Fragen geben sollte)
Spalte 2 = Adresse der Kundin (auch wenn man nur Umtausch eingesammelt oder eine Gastgeberinvorbereitung gemacht hat)
Spalte 3 = gefahrene Kilometer (immer an Hin- und Rückweg denken)
Spalte 4 = Provision
Spalte 5 = die auf der TW-Rechnung aufgeführten Aufwändungen (Gesamt-Aufw.)

Die TupperpartyUMSÄTZE gebe ich hierbei nicht an. (Das würde sich ja letztendlich aus der Provision ergeben.)

Sie können sich sicherlich auch an ihr zuständiges Finanzamt wenden und ihre Fragen dort stellen. Keine Angst, nach meiner Erfahrung beißen sie nicht.

Ach, ganz, ganz wichtig, falls sie es noch nicht getan haben, ist eine Gewerbeanmeldung (auch rückwirkend)! Sie kostet ca. 25,- E und ist so lange gültig, wie man TW-Beraterin ist. Sonst kann es irgendwann einmal Ärger mit dem Zoll geben (auch dann, wenn man alles beim Fin.amt angemeldet hat).

Hoffe, Ihnen geholfen zu haben,
frische Grüße,
Diane Marks - [email protected]

Hallo,

es ist im Prinzip ganz einfach bei der EÜR…

  • ALLE Einnahmen werden erfaßt und addiert

  • ALLE Ausgaben werden erfaßt und addiert…
    also alle Muster, VAG- und WKG-Anteile, Füllung Vorführbehälter, Zutaten für Rezeptdemonstration, Portokosten, 60-80% der gesamten KFZ-Kosten (Benzin, Reparaturen, Zubehör), Telefonkosten etc…

Die errechneten Ausgaben werden von den errechneten Einnahmen abgezogen.

Das wars… der nun stehende Betrag ist der Gewinn…

Die jeweiligen Belege getrennt abheften (Einnahmen und Ausgaben extra), kleine Belege auf ein A4-Blatt aufkleben… alles jeweils schön aufsteigend, geginnend mit Woche 52/53 2008 bis Woche 51/2009… je ordentlicher alles geführt ist, desto weniger Probleme gibt es mit dem FA…

Ich hatte nie Probleme, habe auch immer schon eine monatliche Abrechnung gemacht, dann ist es nicht so viel auf einmal, wenn der Jahresabschluß gemacht werden muss.

Die BZH sollte aber eigentlich auch ausreichend informieren darüber.

Freundliche Grüße

Hallo
Es ist ein sehr breites und komplexes Thema würde mich am besten für ein paar Euros schlau machen.

LG